Leitbild der VHS - Volkshochschule
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ildungsprämie I_10:Layout 1 16.12.2009 14:48 Seite 13<br />
Aufstieg durch Bildung:<br />
Beratung zur Bildungsprämie<br />
“Beratungsstelle”<br />
Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei mit staatlichen<br />
Zuschüssen und Finanzierungs möglichkeiten unterstützt.<br />
Der rasante wirtschaftliche Wandel verlangt von jedem Einzelnen, sein Wissen und seine<br />
Fertigkeiten ständig zu erweitern. Für geringer Verdienende ist es jedoch nicht immer leicht,<br />
die Kosten für Schulungen aufzubringen. Mit <strong>der</strong> Ein führung des Prämiengut scheins soll<br />
ein Anreiz geschaffen werden, in die eigene Bildung und Wei terbildung zu investieren.<br />
Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 154 € betragen, wenn mindestens die gleiche<br />
Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Seit Dezember 2008 ist die <strong>VHS</strong> Lud wigshafen als<br />
Beratungsstelle ausgewählt, um im Auftrag des Bundes ministeriums für Bildung und For -<br />
schung (BMBF) Beratungs ge spräche durchzuführen und Prämiengutscheine auszustellen.<br />
Gleichzeitig können von an<strong>der</strong>en Bera tungs stellen ausgestellte Prämiengut scheine an <strong>der</strong><br />
<strong>VHS</strong> Ludwigshafen eingelöst werden.<br />
Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die<br />
• Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen,<br />
• über arbeitsplatzbezogene Anpas sungs fort bildungen hinausgehen<br />
• und außerhalb des Betriebes stattfinden, dem <strong>der</strong>/die Begünstigte angehört.<br />
Neu ist das Weiterbildungssparen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG):<br />
Die Voraussetzungen können die An tragsteller/innen individuell im Bera tungs gespräch klären.<br />
Sollten diese nicht erfüllt und daher kein Prämiengutschein ausgestellt werden, wird<br />
die Beratungs stelle auf an<strong>der</strong>e Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungs zieles hinweisen.<br />
Ein Beratungsgespräch kann stattfinden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />
• ein Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein),<br />
• den Einkommensteuerbescheid des letzten o<strong>der</strong> vorletzten Kalen<strong>der</strong>jahres o<strong>der</strong> eine<br />
Nichtveranlagungsbe schei nigung (NVB) o<strong>der</strong> eine Lohnbescheinigung des<br />
Arbeitgebers (Nachweis über die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens.<br />
Die ses darf bei Alleinstehenden 20.000 €, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 € nicht<br />
überschreiten).<br />
• falls Sie nicht Deutsche/r sind: eine Nie<strong>der</strong>lassungs- o<strong>der</strong> Aufenthalts erlaub nis.<br />
Informationen: Rembert Baumann, Tel.: 0621/504-2631<br />
Beratungsgespräche: Mo, Di, Mi 12.30 - 14.00 Uhr<br />
Do 16.00 - 18.00 Uhr o<strong>der</strong><br />
nach Vereinbarung in <strong>der</strong> <strong>VHS</strong>, im Bürgerhof, Raum 205.<br />
Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Pro Person kann nur ein Beratungsgespräch im<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des<br />
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union geför<strong>der</strong>t.<br />
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