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Leitbild der VHS - Volkshochschule

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ildungsprämie I_10:Layout 1 16.12.2009 14:48 Seite 13<br />

Aufstieg durch Bildung:<br />

Beratung zur Bildungsprämie<br />

“Beratungsstelle”<br />

Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei mit staatlichen<br />

Zuschüssen und Finanzierungs möglichkeiten unterstützt.<br />

Der rasante wirtschaftliche Wandel verlangt von jedem Einzelnen, sein Wissen und seine<br />

Fertigkeiten ständig zu erweitern. Für geringer Verdienende ist es jedoch nicht immer leicht,<br />

die Kosten für Schulungen aufzubringen. Mit <strong>der</strong> Ein führung des Prämiengut scheins soll<br />

ein Anreiz geschaffen werden, in die eigene Bildung und Wei terbildung zu investieren.<br />

Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 154 € betragen, wenn mindestens die gleiche<br />

Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Seit Dezember 2008 ist die <strong>VHS</strong> Lud wigshafen als<br />

Beratungsstelle ausgewählt, um im Auftrag des Bundes ministeriums für Bildung und For -<br />

schung (BMBF) Beratungs ge spräche durchzuführen und Prämiengutscheine auszustellen.<br />

Gleichzeitig können von an<strong>der</strong>en Bera tungs stellen ausgestellte Prämiengut scheine an <strong>der</strong><br />

<strong>VHS</strong> Ludwigshafen eingelöst werden.<br />

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die<br />

• Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen,<br />

• über arbeitsplatzbezogene Anpas sungs fort bildungen hinausgehen<br />

• und außerhalb des Betriebes stattfinden, dem <strong>der</strong>/die Begünstigte angehört.<br />

Neu ist das Weiterbildungssparen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG):<br />

Die Voraussetzungen können die An tragsteller/innen individuell im Bera tungs gespräch klären.<br />

Sollten diese nicht erfüllt und daher kein Prämiengutschein ausgestellt werden, wird<br />

die Beratungs stelle auf an<strong>der</strong>e Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungs zieles hinweisen.<br />

Ein Beratungsgespräch kann stattfinden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />

• ein Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein),<br />

• den Einkommensteuerbescheid des letzten o<strong>der</strong> vorletzten Kalen<strong>der</strong>jahres o<strong>der</strong> eine<br />

Nichtveranlagungsbe schei nigung (NVB) o<strong>der</strong> eine Lohnbescheinigung des<br />

Arbeitgebers (Nachweis über die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens.<br />

Die ses darf bei Alleinstehenden 20.000 €, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 € nicht<br />

überschreiten).<br />

• falls Sie nicht Deutsche/r sind: eine Nie<strong>der</strong>lassungs- o<strong>der</strong> Aufenthalts erlaub nis.<br />

Informationen: Rembert Baumann, Tel.: 0621/504-2631<br />

Beratungsgespräche: Mo, Di, Mi 12.30 - 14.00 Uhr<br />

Do 16.00 - 18.00 Uhr o<strong>der</strong><br />

nach Vereinbarung in <strong>der</strong> <strong>VHS</strong>, im Bürgerhof, Raum 205.<br />

Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Pro Person kann nur ein Beratungsgespräch im<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des<br />

Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union geför<strong>der</strong>t.<br />

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