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RATGEBER RECHT<br />

Erbrecht – aktuelle Themen<br />

Mit diesem Artikel wollen wir auf aktuelle Themen im Erbrecht eingehen<br />

Wie schon im letzten Artikel beschrieben,<br />

zieht es sich wie ein roter Faden durch: Mandanten<br />

sind sich sicher, dass sie über ihre Eigentumsverhältnisse<br />

an einer oder mehrerer<br />

Immobilien Bescheid wissen - und sind dann<br />

ganz überrascht, dass die Nachforschungen<br />

des Verfassers dieses Artikels etwas ganz anderes<br />

ergeben. Fast schon klassisch ist, dass<br />

Ehepartner meinen, sie sind Miteigentümer,<br />

dann stellt sich aber heraus, dass dem in<br />

rechtlicher Hinsicht gar nicht so ist. Gleiches<br />

gilt für nicht aufgelöste Erbengemeinschaften,<br />

u.a.. In einem diesjährigen Fall wurde<br />

sogar „vergessen“, dass ein Unternehmen,<br />

was man gemeinsam geführt hat, vor 25<br />

Jahren in Zeiten der Not zur Minimierung des<br />

Risikos auf einen Ehegatten übertragen worden<br />

war, sodass der andere daran gar keine<br />

Rechte hat. Und um es klar zu formulieren:<br />

diese Menschen sind nicht einfältig, sondern<br />

haben im realen Leben etwas gelebt, in der<br />

Familie gelebt, was nie Anlass daran gab zu<br />

zweifeln, dass der gelebte Gedanke nicht<br />

auch die Rechtslage sein könnte. Es hat ja<br />

funktioniert. Allein schon um unsere Mandanten<br />

abzusichern prüfen wir zunächst,<br />

was tatsächliche Rechtslage ist, wenn diese<br />

nicht durch entsprechende Belege rechtlich<br />

einwandfrei nachgewiesen werden kann.<br />

Ebenfalls ein Dauerbrenner ist das Eigentum<br />

am lieben Geld. Als man jung war hatte<br />

jeder sein Konto, dann hat man ein Gemeinschaftskonto<br />

eingerichtet, danach ein<br />

Baukonto, welches auch gemeinschaftlich<br />

bedient werden konnte, danach hat man<br />

Vollmachten erteilt, Unterkonten begründet,<br />

Finanzierungskonten angelegt und Sparkonten<br />

angelegt, sowie Depots errichtet und im<br />

Laufe einer langen Beziehung oder innerhalb<br />

der Familie die Gelder verwaltet. Das ist die<br />

Lebensrealität, Vollmachten wurden erteilt<br />

und wieder gelöscht, niemand hat sich beschwert<br />

alle waren glücklich und zufrieden.<br />

Und in unserer Kanzlei wird dann die Frage<br />

gestellt, welche Konten vorhanden sind und<br />

wem das Geld darauf gehört. Diese einfache<br />

Frage nach dem Eigentum endet mittlerweile<br />

oft damit, dass wir auch hier eine Klärung<br />

herbeiführen müssen, wer nun Eigentümer<br />

an welchen Geldern ist. Prima facie ist zunächst<br />

der Eigentümer der, auf dessen Namen<br />

das Konto läuft, bei gemeinsamen<br />

Ehegattenkonten hat jeder die Hälfte. Wenn<br />

aber Ehegatten untereinander sich „ausgeholfen“<br />

haben, Gelder umgebucht worden<br />

sind, Freibeträge steuerlich ausgereizt wurde,<br />

dann wird es schwierig. Man kann aber zum<br />

einen nur das vererben oder verschenken,<br />

was einem auch gehört, zum anderen ist<br />

natürlich auch die Steuerfrage zu beachten.<br />

Eine Zahlung zwischen 2 Ehegatten ohne<br />

Rechtsgrund, oft als Umbuchung benannt,<br />

wie auch zwischen Eltern und Kindern, ist<br />

steuerrechtlich eine Schenkung. Dies bedeutet,<br />

dass auf diesem Wege, so ein aktueller<br />

Fall, Ehegatten willkürlich einmal Gelder auf<br />

den Namen der Frau und einmal Gelder auf<br />

den Namen des Mannes angelegt haben, die<br />

Frau, als sie schwer krank war, den Mann an<br />

ihren Konten als Mitinhaber „sicherheitshalber“<br />

hat miteintragen lassen, die Steuerfreibeträge<br />

für die vorweggenommene Erbfolge<br />

fast aufgebraucht sind. Man kann hier sogar<br />

in den Tatbestand der Steuerhinterziehung<br />

hineinschlittern, wenn man nicht aufpasst.<br />

Die meisten juristischen Laien denken nur,<br />

dass es doch „mein Geld“ ist und haben<br />

größte Probleme, dies nachzuvollziehen. Im<br />

gesetzlichen Güterstand ist eben nicht alles<br />

gemeinschaftlich, sondern jeder hat sein<br />

Vermögen. Wer Waffen und Munition erbt,<br />

der sollte sofort die Hilfe unserer Kanzlei in<br />

Anspruch nehmen. Keinesfalls dürfen die<br />

Waffen, egal wo sie aufgefunden werden,<br />

in das Auto gepackt und zur nächsten Polizeidienststelle<br />

zur Abgabe gefahren werden.<br />

Das ist eine Straftat, die erheblich bestraft<br />

werden kann. Auch wenn man es gut meint,<br />

ist dies genau der falsche Weg. Selbst der<br />

Transport von Waffen durch Nichtberechtigte<br />

ist strafbar. Noch schlimmer ist es, wenn<br />

man im guten Glauben versucht, Waffen an<br />

einen Händler oder an Waffenbesitzkartenberechtigte<br />

zu veräußern. Wir raten dringend<br />

von solchen Unterfangen ab. Auch hier<br />

stehen schwere Straftaten im Raum, deren<br />

Rechtsfolgen bis hin zur Gefängnisstrafe<br />

erreichen können. Die Witwe eines Jägers<br />

hatte versucht, über eine Anzeige in einer<br />

Zeitung mit dem Vermerk „nur an Waffenbesitzkartenberechtigte<br />

mit Nachweis vorab“<br />

die Waffen des verstorbenen Ehemannes<br />

zu verkaufen. Die Dame sah sich sogar<br />

den Herren des SEK gegenüber und hatte<br />

dabei wenig Freude. Diese Polizisten waren<br />

bei dem Einsatz nicht zimperlich. Selbst bei<br />

vermeintlichen „Dekowaffen“ wie Messern,<br />

Säbeln, Pistolen, alten Gewehren raten wir<br />

dringend an, sofort die Hilfe unserer Kanzlei<br />

in Anspruch zu nehmen. Auch hier hat unsere<br />

Kanzlei es immer wieder mit verbotenen<br />

Waffen oder sogar Waffen zu tun, die unter<br />

das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Opas<br />

alte Hartkernmunition z.B., welche er im aus<br />

dem Zweiten Weltkrieg seitdem immer auf<br />

seinem Schreibtisch stehen hatte, ist eine<br />

verbotene Kriegswaffe. Wer solches verkauft,<br />

macht sich schwer strafbar. Der in der<br />

Kanzlei tätige RA Peter Spies ist seit vielen<br />

Jahren im Waffenrecht tätig und kann hier<br />

mit hervorragendem Sachverstand beraten.<br />

Wir raten an, sobald nur leise Zweifel bestehen,<br />

die Dienste unserer Kanzlei unverzüglich<br />

in Anspruch zu nehmen, bevor sie über<br />

die Staatsanwaltschaft jede Freude an der an<br />

der Erbschaft verlieren.<br />

Stephan Baumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />

Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei)<br />

91154 Roth • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />

E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />

Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />

Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />

Wir sind für Sie auch auf<br />

folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Erbrecht und Betreuungen<br />

• Seniorenrecht<br />

• Internetrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

und Unfallregulierung<br />

• Miet- und Immobilienrecht<br />

• Straf- und Steuerrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Steuerstrafrecht<br />

• Forderungsbeitreibung<br />

<strong>07</strong> | <strong>2023</strong><br />

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