Burgblatt_2023_07_01-36_red
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RATGEBER RECHT<br />
Erbrecht – aktuelle Themen<br />
Mit diesem Artikel wollen wir auf aktuelle Themen im Erbrecht eingehen<br />
Wie schon im letzten Artikel beschrieben,<br />
zieht es sich wie ein roter Faden durch: Mandanten<br />
sind sich sicher, dass sie über ihre Eigentumsverhältnisse<br />
an einer oder mehrerer<br />
Immobilien Bescheid wissen - und sind dann<br />
ganz überrascht, dass die Nachforschungen<br />
des Verfassers dieses Artikels etwas ganz anderes<br />
ergeben. Fast schon klassisch ist, dass<br />
Ehepartner meinen, sie sind Miteigentümer,<br />
dann stellt sich aber heraus, dass dem in<br />
rechtlicher Hinsicht gar nicht so ist. Gleiches<br />
gilt für nicht aufgelöste Erbengemeinschaften,<br />
u.a.. In einem diesjährigen Fall wurde<br />
sogar „vergessen“, dass ein Unternehmen,<br />
was man gemeinsam geführt hat, vor 25<br />
Jahren in Zeiten der Not zur Minimierung des<br />
Risikos auf einen Ehegatten übertragen worden<br />
war, sodass der andere daran gar keine<br />
Rechte hat. Und um es klar zu formulieren:<br />
diese Menschen sind nicht einfältig, sondern<br />
haben im realen Leben etwas gelebt, in der<br />
Familie gelebt, was nie Anlass daran gab zu<br />
zweifeln, dass der gelebte Gedanke nicht<br />
auch die Rechtslage sein könnte. Es hat ja<br />
funktioniert. Allein schon um unsere Mandanten<br />
abzusichern prüfen wir zunächst,<br />
was tatsächliche Rechtslage ist, wenn diese<br />
nicht durch entsprechende Belege rechtlich<br />
einwandfrei nachgewiesen werden kann.<br />
Ebenfalls ein Dauerbrenner ist das Eigentum<br />
am lieben Geld. Als man jung war hatte<br />
jeder sein Konto, dann hat man ein Gemeinschaftskonto<br />
eingerichtet, danach ein<br />
Baukonto, welches auch gemeinschaftlich<br />
bedient werden konnte, danach hat man<br />
Vollmachten erteilt, Unterkonten begründet,<br />
Finanzierungskonten angelegt und Sparkonten<br />
angelegt, sowie Depots errichtet und im<br />
Laufe einer langen Beziehung oder innerhalb<br />
der Familie die Gelder verwaltet. Das ist die<br />
Lebensrealität, Vollmachten wurden erteilt<br />
und wieder gelöscht, niemand hat sich beschwert<br />
alle waren glücklich und zufrieden.<br />
Und in unserer Kanzlei wird dann die Frage<br />
gestellt, welche Konten vorhanden sind und<br />
wem das Geld darauf gehört. Diese einfache<br />
Frage nach dem Eigentum endet mittlerweile<br />
oft damit, dass wir auch hier eine Klärung<br />
herbeiführen müssen, wer nun Eigentümer<br />
an welchen Geldern ist. Prima facie ist zunächst<br />
der Eigentümer der, auf dessen Namen<br />
das Konto läuft, bei gemeinsamen<br />
Ehegattenkonten hat jeder die Hälfte. Wenn<br />
aber Ehegatten untereinander sich „ausgeholfen“<br />
haben, Gelder umgebucht worden<br />
sind, Freibeträge steuerlich ausgereizt wurde,<br />
dann wird es schwierig. Man kann aber zum<br />
einen nur das vererben oder verschenken,<br />
was einem auch gehört, zum anderen ist<br />
natürlich auch die Steuerfrage zu beachten.<br />
Eine Zahlung zwischen 2 Ehegatten ohne<br />
Rechtsgrund, oft als Umbuchung benannt,<br />
wie auch zwischen Eltern und Kindern, ist<br />
steuerrechtlich eine Schenkung. Dies bedeutet,<br />
dass auf diesem Wege, so ein aktueller<br />
Fall, Ehegatten willkürlich einmal Gelder auf<br />
den Namen der Frau und einmal Gelder auf<br />
den Namen des Mannes angelegt haben, die<br />
Frau, als sie schwer krank war, den Mann an<br />
ihren Konten als Mitinhaber „sicherheitshalber“<br />
hat miteintragen lassen, die Steuerfreibeträge<br />
für die vorweggenommene Erbfolge<br />
fast aufgebraucht sind. Man kann hier sogar<br />
in den Tatbestand der Steuerhinterziehung<br />
hineinschlittern, wenn man nicht aufpasst.<br />
Die meisten juristischen Laien denken nur,<br />
dass es doch „mein Geld“ ist und haben<br />
größte Probleme, dies nachzuvollziehen. Im<br />
gesetzlichen Güterstand ist eben nicht alles<br />
gemeinschaftlich, sondern jeder hat sein<br />
Vermögen. Wer Waffen und Munition erbt,<br />
der sollte sofort die Hilfe unserer Kanzlei in<br />
Anspruch nehmen. Keinesfalls dürfen die<br />
Waffen, egal wo sie aufgefunden werden,<br />
in das Auto gepackt und zur nächsten Polizeidienststelle<br />
zur Abgabe gefahren werden.<br />
Das ist eine Straftat, die erheblich bestraft<br />
werden kann. Auch wenn man es gut meint,<br />
ist dies genau der falsche Weg. Selbst der<br />
Transport von Waffen durch Nichtberechtigte<br />
ist strafbar. Noch schlimmer ist es, wenn<br />
man im guten Glauben versucht, Waffen an<br />
einen Händler oder an Waffenbesitzkartenberechtigte<br />
zu veräußern. Wir raten dringend<br />
von solchen Unterfangen ab. Auch hier<br />
stehen schwere Straftaten im Raum, deren<br />
Rechtsfolgen bis hin zur Gefängnisstrafe<br />
erreichen können. Die Witwe eines Jägers<br />
hatte versucht, über eine Anzeige in einer<br />
Zeitung mit dem Vermerk „nur an Waffenbesitzkartenberechtigte<br />
mit Nachweis vorab“<br />
die Waffen des verstorbenen Ehemannes<br />
zu verkaufen. Die Dame sah sich sogar<br />
den Herren des SEK gegenüber und hatte<br />
dabei wenig Freude. Diese Polizisten waren<br />
bei dem Einsatz nicht zimperlich. Selbst bei<br />
vermeintlichen „Dekowaffen“ wie Messern,<br />
Säbeln, Pistolen, alten Gewehren raten wir<br />
dringend an, sofort die Hilfe unserer Kanzlei<br />
in Anspruch zu nehmen. Auch hier hat unsere<br />
Kanzlei es immer wieder mit verbotenen<br />
Waffen oder sogar Waffen zu tun, die unter<br />
das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Opas<br />
alte Hartkernmunition z.B., welche er im aus<br />
dem Zweiten Weltkrieg seitdem immer auf<br />
seinem Schreibtisch stehen hatte, ist eine<br />
verbotene Kriegswaffe. Wer solches verkauft,<br />
macht sich schwer strafbar. Der in der<br />
Kanzlei tätige RA Peter Spies ist seit vielen<br />
Jahren im Waffenrecht tätig und kann hier<br />
mit hervorragendem Sachverstand beraten.<br />
Wir raten an, sobald nur leise Zweifel bestehen,<br />
die Dienste unserer Kanzlei unverzüglich<br />
in Anspruch zu nehmen, bevor sie über<br />
die Staatsanwaltschaft jede Freude an der an<br />
der Erbschaft verlieren.<br />
Stephan Baumann<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Erbrecht<br />
PR-Text<br />
ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />
RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />
Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei)<br />
91154 Roth • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />
E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />
Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />
Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />
Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />
Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />
Wir sind für Sie auch auf<br />
folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />
• Arbeitsrecht<br />
• Familienrecht<br />
• Erbrecht und Betreuungen<br />
• Seniorenrecht<br />
• Internetrecht<br />
• Verkehrsrecht<br />
und Unfallregulierung<br />
• Miet- und Immobilienrecht<br />
• Straf- und Steuerrecht<br />
• Versicherungsrecht<br />
• Steuerstrafrecht<br />
• Forderungsbeitreibung<br />
<strong>07</strong> | <strong>2023</strong><br />
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