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Magazin_NEXT_07_2023_152

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Steuer<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

<strong>07</strong>‘23<br />

G DES<br />

RSICHERUNGSBEITRAGS<br />

Diese sieht nun wie folgt aus: Eltern werden beim Pflegebeitrag<br />

ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je<br />

0,25 Prozent entlastet, bis der Nachwuchs 25 Jahre alt ist.<br />

Konkret bedeutet das diese Beitragssätze:<br />

• 1 Kind: 3,4 Prozent<br />

(Wegfall Kinderlosenzuschlag)<br />

• 2 Kinder: 3,15 Prozent<br />

• 3 Kinder: 2,90 Prozent<br />

• 4 Kinder: 2,65 Prozent<br />

• 5 und mehr Kinder: 2,4 Prozent<br />

Der Arbeitgeber übernimmt vom Pflegebeitrag unabhängig<br />

von der Kinderanzahl fest 1,7 Prozent.<br />

Hinzu kommt, dass Lauterbach mit dem neuen Gesetz<br />

die Pflegeleistungen verbessert. So steigt das Pflegegeld<br />

für Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden von<br />

Angehörigen versorgt werden, um fünf Prozent. Dies ist<br />

die erste Anpassung seit 2017. Für den Pflegegrad 3 bedeutet<br />

dies beispielsweise statt 545 Euro rund 573 Euro<br />

pro Monat.<br />

Auch beim Entlastungszuschlag für das Pflegeheim und<br />

bei den Pflegesachleistungen gibt es Anpassungen. Der<br />

Zuschlag für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil<br />

wurde erst 2021 eingeführt, doch die Entlastung für Pflegeheimbewohner<br />

ist nur minimal. Dem Gesetz zufolge ist<br />

folgendes geplant:<br />

MEHR PFLEGEGELD<br />

Mit der Anpassung im Zuge des Gesetzes zur Unterstützung<br />

und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungsund<br />

-entlastungsgesetz PUEG) würden 6,6 Milliarden Euro<br />

jährlich in die Pflegekasse gespült werden. Das Geld wird<br />

dort dringend benötigt. Denn die Pflegeversicherung hat<br />

nicht nur das letzte Jahr mit einem Defizit von zwei Milliarden<br />

Euro abgeschlossen. Dieses Jahr wird zudem ein<br />

Minus von drei Milliarden Euro erwartet.<br />

• Im ersten Jahr der stationären Pflege:<br />

15 statt bisher 5 Prozent<br />

• Im zweiten Jahr: 30 statt bisher 25 Prozent<br />

• Im dritten Jahr: 50 statt bisher 45 Prozent<br />

• Ab dem vierten Jahr: 75 statt bisher 70 Prozent<br />

Zusätzlich ist vorgesehen, die Sach- und Geldleistungen in<br />

Abhängigkeit zur Preisentwicklung zu dynamisieren, einmal<br />

2025 und ein weiteres Mal 2028.<br />

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