Magazin_NEXT_07_2023_152
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Steuer<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
<strong>07</strong>‘23<br />
G DES<br />
RSICHERUNGSBEITRAGS<br />
Diese sieht nun wie folgt aus: Eltern werden beim Pflegebeitrag<br />
ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je<br />
0,25 Prozent entlastet, bis der Nachwuchs 25 Jahre alt ist.<br />
Konkret bedeutet das diese Beitragssätze:<br />
• 1 Kind: 3,4 Prozent<br />
(Wegfall Kinderlosenzuschlag)<br />
• 2 Kinder: 3,15 Prozent<br />
• 3 Kinder: 2,90 Prozent<br />
• 4 Kinder: 2,65 Prozent<br />
• 5 und mehr Kinder: 2,4 Prozent<br />
Der Arbeitgeber übernimmt vom Pflegebeitrag unabhängig<br />
von der Kinderanzahl fest 1,7 Prozent.<br />
Hinzu kommt, dass Lauterbach mit dem neuen Gesetz<br />
die Pflegeleistungen verbessert. So steigt das Pflegegeld<br />
für Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden von<br />
Angehörigen versorgt werden, um fünf Prozent. Dies ist<br />
die erste Anpassung seit 2017. Für den Pflegegrad 3 bedeutet<br />
dies beispielsweise statt 545 Euro rund 573 Euro<br />
pro Monat.<br />
Auch beim Entlastungszuschlag für das Pflegeheim und<br />
bei den Pflegesachleistungen gibt es Anpassungen. Der<br />
Zuschlag für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil<br />
wurde erst 2021 eingeführt, doch die Entlastung für Pflegeheimbewohner<br />
ist nur minimal. Dem Gesetz zufolge ist<br />
folgendes geplant:<br />
MEHR PFLEGEGELD<br />
Mit der Anpassung im Zuge des Gesetzes zur Unterstützung<br />
und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungsund<br />
-entlastungsgesetz PUEG) würden 6,6 Milliarden Euro<br />
jährlich in die Pflegekasse gespült werden. Das Geld wird<br />
dort dringend benötigt. Denn die Pflegeversicherung hat<br />
nicht nur das letzte Jahr mit einem Defizit von zwei Milliarden<br />
Euro abgeschlossen. Dieses Jahr wird zudem ein<br />
Minus von drei Milliarden Euro erwartet.<br />
• Im ersten Jahr der stationären Pflege:<br />
15 statt bisher 5 Prozent<br />
• Im zweiten Jahr: 30 statt bisher 25 Prozent<br />
• Im dritten Jahr: 50 statt bisher 45 Prozent<br />
• Ab dem vierten Jahr: 75 statt bisher 70 Prozent<br />
Zusätzlich ist vorgesehen, die Sach- und Geldleistungen in<br />
Abhängigkeit zur Preisentwicklung zu dynamisieren, einmal<br />
2025 und ein weiteres Mal 2028.<br />
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