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I<br />

Ist die Erbschaftsteuer<br />

verfassungsgemäß?<br />

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist seit Jahrzehnten regelmäßig<br />

Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.<br />

Zuletzt wurde mit Urteil vom 17. Dezember 2014 entschieden, <strong>das</strong>s die<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in der damals gültigen Form verfassungswidrig<br />

ist. Gleichzeitig blieb <strong>das</strong> bisherige – verfassungswidrige<br />

– Gesetz weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber wurde lediglich verpflichtet,<br />

bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu beschließen.<br />

Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit etwas Verspätung nachgekommen,<br />

so <strong>das</strong>s <strong>das</strong> geänderte Erbschaftsteuergesetz erst am 9.<br />

November 2016 verkündet wurde. Doch auch <strong>das</strong> neue Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuergesetz ist aufgrund möglicher verfassungsrechtlicher<br />

Verstöße umstritten. Nun ist unter dem Aktenzeichen BvF 1/23 <strong>das</strong> erste<br />

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Interessant dabei<br />

ist, <strong>das</strong>s die Verfassungsklage vom Freistaat Bayern kommt, es sich dabei<br />

um eine sogenannte Normenkontrollklage handelt.<br />

Hintergrund der Normenkontrollklage ist, <strong>das</strong>s der Freistaat Bayern<br />

der Auffassung ist, <strong>das</strong>s die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Freibeträge seit 14 Jahren nicht mehr angepasst wurden, die Immobilienpreise<br />

jedoch drastisch gestiegen sind. Die daraus entstehende<br />

steuerliche Belastung zwinge viele Erben zum Verkauf des Lebenswerks<br />

ihrer Vorgänger. Ein solch erzwungener Verkauf könne nicht Sinn einer<br />

Erbschaftsteuer sein und widerspreche dem grundrechtlichen Schutz<br />

der Familie.<br />

Jetzt muss <strong>das</strong> Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob<br />

die auseinandergehende Schere zwischen Freibeträgen und den steigenden<br />

Immobilienpreisen eine Korrektur erforderlich machen. Es soll<br />

verfassungsrechtlich überprüft werden, ob gesetzlich eine Erhöhung der<br />

persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und / oder eine<br />

Regionalisierung der Erbschaftsteuer erforderlich sind.<br />

Wie <strong>das</strong> Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen<br />

wird, ist offen. Dennoch empfehlen wir, gegen sämtliche Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerbescheide mit Verweis auf <strong>das</strong> anhängige Verfahren<br />

Einspruch einzulegen und zu beantragen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Verfahren bis zur<br />

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruht. Dies gilt auch für<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, die nicht aufgrund von<br />

Übertragungen von Immobilien ergangen sind, da möglicherweise <strong>das</strong><br />

gesamte Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig ist.<br />

Robert Bäumker<br />

Der Autor ist Steuerberater in der<br />

Kanzlei Wortmann & Partner & Co.<br />

KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück<br />

7 Robert Bäumker<br />

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