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I<br />
Ist die Erbschaftsteuer<br />
verfassungsgemäß?<br />
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist seit Jahrzehnten regelmäßig<br />
Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.<br />
Zuletzt wurde mit Urteil vom 17. Dezember 2014 entschieden, <strong>das</strong>s die<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in der damals gültigen Form verfassungswidrig<br />
ist. Gleichzeitig blieb <strong>das</strong> bisherige – verfassungswidrige<br />
– Gesetz weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber wurde lediglich verpflichtet,<br />
bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu beschließen.<br />
Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit etwas Verspätung nachgekommen,<br />
so <strong>das</strong>s <strong>das</strong> geänderte Erbschaftsteuergesetz erst am 9.<br />
November 2016 verkündet wurde. Doch auch <strong>das</strong> neue Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuergesetz ist aufgrund möglicher verfassungsrechtlicher<br />
Verstöße umstritten. Nun ist unter dem Aktenzeichen BvF 1/23 <strong>das</strong> erste<br />
Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Interessant dabei<br />
ist, <strong>das</strong>s die Verfassungsklage vom Freistaat Bayern kommt, es sich dabei<br />
um eine sogenannte Normenkontrollklage handelt.<br />
Hintergrund der Normenkontrollklage ist, <strong>das</strong>s der Freistaat Bayern<br />
der Auffassung ist, <strong>das</strong>s die erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />
Freibeträge seit 14 Jahren nicht mehr angepasst wurden, die Immobilienpreise<br />
jedoch drastisch gestiegen sind. Die daraus entstehende<br />
steuerliche Belastung zwinge viele Erben zum Verkauf des Lebenswerks<br />
ihrer Vorgänger. Ein solch erzwungener Verkauf könne nicht Sinn einer<br />
Erbschaftsteuer sein und widerspreche dem grundrechtlichen Schutz<br />
der Familie.<br />
Jetzt muss <strong>das</strong> Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob<br />
die auseinandergehende Schere zwischen Freibeträgen und den steigenden<br />
Immobilienpreisen eine Korrektur erforderlich machen. Es soll<br />
verfassungsrechtlich überprüft werden, ob gesetzlich eine Erhöhung der<br />
persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und / oder eine<br />
Regionalisierung der Erbschaftsteuer erforderlich sind.<br />
Wie <strong>das</strong> Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgehen<br />
wird, ist offen. Dennoch empfehlen wir, gegen sämtliche Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerbescheide mit Verweis auf <strong>das</strong> anhängige Verfahren<br />
Einspruch einzulegen und zu beantragen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Verfahren bis zur<br />
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruht. Dies gilt auch für<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, die nicht aufgrund von<br />
Übertragungen von Immobilien ergangen sind, da möglicherweise <strong>das</strong><br />
gesamte Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig ist.<br />
Robert Bäumker<br />
Der Autor ist Steuerberater in der<br />
Kanzlei Wortmann & Partner & Co.<br />
KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück<br />
7 Robert Bäumker<br />
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