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wellhotel Ausgabe 1-2024

Das Fachmagazin für Hotellerie & Gastronomie, Tourismus & Freizeit, Wellness & Beauty

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Hotellerie | Gastronomie | Tourismus [ Branchennews ]<br />

Foto: malkovkosta – stock.adobe.com<br />

Der Hotelfernseher, der Füße bekommt.<br />

Wenn Langfinger Wellnessurlaub machen ...<br />

Immer wieder aufs Tapet gebracht werden Stereotypen und Mythen, die über Jahre und Jahrzehnte in der<br />

Tourismusbranche verbreitet werden, ohne dass sich jemand wirklich die Mühe macht, objektiv nachzuforschen,<br />

wie denn nun die Wirklichkeit aussieht. In dieser <strong>Ausgabe</strong> gehen die Münchner Tourismus- und<br />

Sozialwissenschaftler Dr. H. Jürgen Kagelmann und Dr. Walter Kiefl der Frage auf den Grund, ob in Hotels<br />

wirklich alles gestohlen wird, was nicht niet- und nagelfest ist.<br />

Teil 24 der Serie Text: Dr. H. Jürgen Kagelmann und Dr. Walter Kiefl<br />

Mythos:<br />

In Hotels wird<br />

viel gestohlen.<br />

in Hotels wird viel gestohlen. Dieses<br />

regelmäßig zum Beginn einer Reisesaison<br />

wiederkehrende Thema verdankt<br />

seine Beliebtheit dem Unterhaltungswert:<br />

Meldungen über aus<br />

Hotels gestohlene Pianos, ausgestopfte<br />

Tiere, wertvolle Gemälde<br />

oder Fernsehgeräte lösen bei Lesern<br />

nicht nur wohliges Erschauern aus,<br />

sondern auch Genugtuung darüber,<br />

selbst nicht zu den kriminellen Subjekten<br />

zu gehören, oder – falls man<br />

selbst einmal ein Glas mit Hotellogo<br />

oder eine ähnliche Kleinigkeit<br />

hat „mitgehen“ lassen –, dass andere<br />

noch viel Schlimmeres angestellt<br />

haben.<br />

Grundsätzliches zur Rechtslage:<br />

Rechtlich dürfen lediglich die vom<br />

Hotel bereitgestellten Artikel wie<br />

zum Beispiel bereits vom Gast benutzte<br />

Seifenstücke (nicht aber ein<br />

Spender mit Flüssigseife) oder eingeschweißte<br />

Badeschuhe (die nach<br />

ihrer Benutzung aus hygienischen<br />

Gründen keinem anderen Gast mehr<br />

zur Verfügung gestellt werden können)<br />

mitgenommen werden. Alles<br />

andere – auch in Plastiksäckchen<br />

verpacktes Duschgel – bleibt Eigentum<br />

des Hotels. Dabei gibt es aber<br />

eine (nicht rechtliche, sondern nur<br />

praktische) Bagatellgrenze: So wird<br />

es bei gestohlenen Handtüchern,<br />

Waschlappen oder Kleiderbügeln<br />

aufgrund des schwierigen Nachweises<br />

und der unerwünschten Aufmerksamkeit<br />

bei einer prinzipiell<br />

möglichen Überführung von Tätern<br />

in der Praxis kaum zu einer Anzeige<br />

oder gar einem Verfahren kommen.<br />

| 1. Untersuchungen zum Hoteldiebstahl<br />

| Dass Handtücher oder<br />

Stifte aus Hotelzimmern mitgenommen<br />

werden, erscheint nicht besonders<br />

aufregend, aber um Matratzen,<br />

Fernsehgeräte, Computer<br />

oder kleine Kühlschränke herauszuschmuggeln,<br />

bedarf es schon einer<br />

gewissen kriminellen Energie. Demzufolge<br />

kommen solche Dieb stähle,<br />

die einen entsprechend höheren<br />

Aufmerksamkeitswert haben, auch<br />

relativ selten vor.<br />

Es gibt einige neuere Untersuchungen,<br />

die sich mit Diebstählen<br />

aus Hotelbetrieben befassen.<br />

A) Als erstes Beispiel zunächst<br />

eine 2023 durchgeführte Online-<br />

Befragung aus dem Vorjahr (Portal<br />

Wellness Heaven 2023). Adressaten<br />

der Untersuchung waren 1376 Mitarbeiter<br />

des Hotel-Managements<br />

von europäischen 4- und 5-Sterne<br />

Hotels, wobei Deutschland, Österreich,<br />

Italien und die Schweiz überrepräsentiert<br />

waren. Gefragt wurde<br />

dabei, welche Gegenstände innerhalb<br />

eines (nicht näher definierten)<br />

Zeitraumes von Hotelgästen<br />

entwendet wurden. Spitzenreiter<br />

waren dabei Handtücher (79 % der<br />

Befragten gaben an, dass sie weggekommen<br />

wären), gefolgt von Bademänteln<br />

(66,4 %), Kleiderbügeln<br />

(49,8 %), Stiften (41,8 %), Kosme-<br />

40<br />

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