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Gesamtdokumentation 2.Beteiligungsrunde - Stadt Oberhausen

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Beschluss für einen<br />

gemeinsamen RFNP<br />

Ziele und Aufgaben<br />

des RFNP<br />

Verfahren zur<br />

Aufstellung<br />

Hintergrund des Beteiligungsprozesses<br />

Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP)<br />

Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und<br />

<strong>Oberhausen</strong> haben eine Planungsgemeinschaft gegründet. Sie übernehmen<br />

damit eine Vorreiterrolle bei der regionalen räumlichen Planung. Das Planungs-<br />

gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 680 qkm mit 1,8 Mio. Einwohnern.<br />

Durch die Aufstellung eines RFNP sollen<br />

gemeinsame Entwicklungsziele und Per-<br />

spektiven erarbeitet und abgestimmt<br />

werden. Dies erfolgt für die zentralen<br />

Themen der räumlichen Entwicklung<br />

wie Wohnen, Arbeiten/Wirtschaft, Frei-<br />

raum, Freizeit, Infrastruktur etc.. Die<br />

beteiligten Städte erhoffen sich wesent-<br />

liche Qualitätssprünge durch eine Ko-<br />

ordination und Steuerung der Wohn-<br />

Möglich wurde dieser Zusammenschluss durch eine<br />

Änderung im Landesplanungsgesetz im Jahr 2004,<br />

durch die das Instrument des RFNP erstmalig in<br />

Nordrhein-Westfalen eingeführt wurde. Der RFNP<br />

führt zum Wegfall einer Planungsebene. Die bisher<br />

staatliche Ebene der Gebietsentwicklungsplanung<br />

(GEP) wird mit der kommunalen Flächennutzungs-<br />

planung zu einer Planungsebene verschmolzen. Die<br />

Verantwortung für die Aufstellung des RFNP liegt al-<br />

leine bei der Planungsgemeinschaft.<br />

bauflächen- und Gewerbeflächenentwicklung, den Erhalt und die Entwicklung<br />

eines zusammenhängenden Freiraumsystems, das auf den bekannten Regiona-<br />

len Grünzügen basiert, die Darstellung eines regionalen Verkehrskonzeptes<br />

sowie die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung.<br />

Bei der Aufstellung des RFNP sind die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Auf-<br />

stellung eines Flächennutzungsplans wie auch des Landesplanungsgesetzes zur<br />

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