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ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund

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Seniorenermäßigung<br />

obergrenze für das restliche Kalenderjahr<br />

von der Rezeptgebühr befreit ist.<br />

Befreiung: Telefon und ORF<br />

Es gelten heuer folgende Einkommensgrenzen<br />

für eine Befreiung von der ORF-<br />

Gebühr:<br />

Haushalt mit 1 Person € 888,61<br />

Haushalt mit 2 Personen € 1.332,31<br />

Jede weitere Person € 137,10<br />

Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens<br />

sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes<br />

1967, Kriegsopferrenten,<br />

Heeresversorgungsrenten,<br />

Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten<br />

sowie Unfallrenten und das Pflegegeld<br />

nicht anzurechnen.<br />

Übersteigt das Nettoeinkommen die<br />

maßgeblichen Betragsgrenzen, kann<br />

der Antragsteller folgende abzugsfähige<br />

Ausgaben geltend machen:<br />

• Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten<br />

im Sinne des Mietrechtsgesetzes,<br />

wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe<br />

anzurechnen ist, (entsprechende<br />

Belege bitte dem Antrag in Kopie<br />

beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung<br />

über eine Mietzinsbeihilfe etc.)<br />

• Besitzer von Eigentumswohnungen<br />

oder Hauseigentümer können einen<br />

Fixbetrag von € 105,38 abziehen.<br />

• anerkannte außergewöhnliche Belastungen<br />

im Sinne der §§ 34 und 35 des<br />

Einkommenssteuergesetzes 1988.<br />

Wichtige Information:<br />

Bezieher von Pflegegeld und Gehörlose<br />

müssen beim Antrag auf Zuschussleistung<br />

zum Fernsprechentgelt kein Einkommen<br />

nachweisen. Für die Befreiung<br />

von den Rundfunkgebühren ist dieser<br />

Nachweis jedoch notwendig.<br />

10 |<br />

Info-Hotline der Rundfunk-Gebührenstelle<br />

GIS: Tel. 0810 00 10 80 oder im<br />

Service-Center Wien (für Wien, NÖ und<br />

Burgenland). 1040 Wien, Faulmanngasse<br />

4, Mo. bis Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Homepage: www.orf-gis.at<br />

Bahn-Ermäßigungen<br />

Bei den ÖBB sowie Privatbahnen mit<br />

Ausnahme der Zahnradbahnen und Sonderverkehre<br />

sowie bei ÖBB-Postbund<br />

und in Bussen vieler Verkehrsverbünde<br />

gibt es für Damen ab 60 und für Herren<br />

ab 65 Jahren die „VORTEILScard Senior“,<br />

mit bis zu 50% Ermäßigung.<br />

Info: Tel. 05-17 17 oder an den Personenkassen<br />

der ÖBB. VORTEILScard-Ser-<br />

viceline Tel. 0810 96 62 00<br />

„VORTEILScard Senior“<br />

Die „VorteilsCard Senior“ kostet € 26,90<br />

und gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.<br />

Bei der Erstbestellung benötigen Sie<br />

ein Foto und einen gültigen amtlichen<br />

Lichtbildausweis. Mit der kostenlosen<br />

Zahlungsfunktion Ihrer VORTEILScard<br />

können Sie Ihre Fahrausweise am Schalter,<br />

im Internet oder an den Fahrkartenautomaten<br />

mit Ihrer VORTEILScard<br />

bezahlen. Der Betrag wird bequem von<br />

Ihrem Konto abgebucht.<br />

Die VORTEILScard MasterCard mit<br />

einem Aufpreis von € 8,– verbindet erstmals<br />

die vielen Vorteile der VORTEILScard<br />

mit dem Zahlungskomfort der MasterCard.<br />

Sie ist eine vollwertige Kreditkarte<br />

zu einem sensationell günstigen<br />

Kombipreis.<br />

Eine Verlängerung der Card ist über<br />

Internet auch online möglich (Bezahlung<br />

nur über Kreditkarte möglich).

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