ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund
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Seniorenermäßigung<br />
obergrenze für das restliche Kalenderjahr<br />
von der Rezeptgebühr befreit ist.<br />
Befreiung: Telefon und ORF<br />
Es gelten heuer folgende Einkommensgrenzen<br />
für eine Befreiung von der ORF-<br />
Gebühr:<br />
Haushalt mit 1 Person € 888,61<br />
Haushalt mit 2 Personen € 1.332,31<br />
Jede weitere Person € 137,10<br />
Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens<br />
sind Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes<br />
1967, Kriegsopferrenten,<br />
Heeresversorgungsrenten,<br />
Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten<br />
sowie Unfallrenten und das Pflegegeld<br />
nicht anzurechnen.<br />
Übersteigt das Nettoeinkommen die<br />
maßgeblichen Betragsgrenzen, kann<br />
der Antragsteller folgende abzugsfähige<br />
Ausgaben geltend machen:<br />
• Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten<br />
im Sinne des Mietrechtsgesetzes,<br />
wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe<br />
anzurechnen ist, (entsprechende<br />
Belege bitte dem Antrag in Kopie<br />
beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung<br />
über eine Mietzinsbeihilfe etc.)<br />
• Besitzer von Eigentumswohnungen<br />
oder Hauseigentümer können einen<br />
Fixbetrag von € 105,38 abziehen.<br />
• anerkannte außergewöhnliche Belastungen<br />
im Sinne der §§ 34 und 35 des<br />
Einkommenssteuergesetzes 1988.<br />
Wichtige Information:<br />
Bezieher von Pflegegeld und Gehörlose<br />
müssen beim Antrag auf Zuschussleistung<br />
zum Fernsprechentgelt kein Einkommen<br />
nachweisen. Für die Befreiung<br />
von den Rundfunkgebühren ist dieser<br />
Nachweis jedoch notwendig.<br />
10 |<br />
Info-Hotline der Rundfunk-Gebührenstelle<br />
GIS: Tel. 0810 00 10 80 oder im<br />
Service-Center Wien (für Wien, NÖ und<br />
Burgenland). 1040 Wien, Faulmanngasse<br />
4, Mo. bis Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Homepage: www.orf-gis.at<br />
Bahn-Ermäßigungen<br />
Bei den ÖBB sowie Privatbahnen mit<br />
Ausnahme der Zahnradbahnen und Sonderverkehre<br />
sowie bei ÖBB-Postbund<br />
und in Bussen vieler Verkehrsverbünde<br />
gibt es für Damen ab 60 und für Herren<br />
ab 65 Jahren die „VORTEILScard Senior“,<br />
mit bis zu 50% Ermäßigung.<br />
Info: Tel. 05-17 17 oder an den Personenkassen<br />
der ÖBB. VORTEILScard-Ser-<br />
viceline Tel. 0810 96 62 00<br />
„VORTEILScard Senior“<br />
Die „VorteilsCard Senior“ kostet € 26,90<br />
und gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.<br />
Bei der Erstbestellung benötigen Sie<br />
ein Foto und einen gültigen amtlichen<br />
Lichtbildausweis. Mit der kostenlosen<br />
Zahlungsfunktion Ihrer VORTEILScard<br />
können Sie Ihre Fahrausweise am Schalter,<br />
im Internet oder an den Fahrkartenautomaten<br />
mit Ihrer VORTEILScard<br />
bezahlen. Der Betrag wird bequem von<br />
Ihrem Konto abgebucht.<br />
Die VORTEILScard MasterCard mit<br />
einem Aufpreis von € 8,– verbindet erstmals<br />
die vielen Vorteile der VORTEILScard<br />
mit dem Zahlungskomfort der MasterCard.<br />
Sie ist eine vollwertige Kreditkarte<br />
zu einem sensationell günstigen<br />
Kombipreis.<br />
Eine Verlängerung der Card ist über<br />
Internet auch online möglich (Bezahlung<br />
nur über Kreditkarte möglich).