ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund
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Pensionistenwohnhäuser<br />
Pensionistenwohnhäuser und Pflegeheime<br />
Für Pensionistenwohnhäusern und Pflegeheime gewährt die Stadt Wien bei<br />
geringem Einkommen und bei Nichtvorhandensein von Ersparnissen bzw.<br />
Vermögen einen Kostenzuschuss in Höhe des Differenzbetrages zwischen<br />
zumutbarem Beitrag und den tatsächlichen Heimkosten. Dies gilt aber nur für<br />
die im folgenden angeführten Vertragshäuser „mit Kostenzuschuss“.<br />
Das Land Wien gewährt weiters <strong>Wiener</strong>innen<br />
und <strong>Wiener</strong>n auch Sozialhilfe<br />
in Form von Pflege in Wohnheimen bei<br />
Pflegebedürftigkeit entsprechend der<br />
Pflegegeldstufe 2, in Pflegeeinrichtungen<br />
bei Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe<br />
3, wenn die Betreuung durch<br />
ambulante Dienste nicht mehr ausreichend<br />
ist.<br />
Wer zahlt die Kosten?<br />
Zur Bezahlung der Kosten in einem<br />
Pensionistenwohnhaus oder Heim wird<br />
grundsätzlich das Einkommen, das Pflegegeld<br />
und das Vermögen des Bewohners<br />
herangezogen.<br />
Bei der Aufnahme in ein Pensionistenwohnhaus<br />
wird zunächst geklärt, ob<br />
die zu erwartenden Aufenthaltskosten<br />
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aus dem laufenden Einkommen gedeckt<br />
werden können. Falls eine Unterstützung<br />
aus Steuermitteln der Sozialhilfe<br />
notwendig oder absehbar ist, wird nach<br />
allfälligen Sparguthaben, Wertpapieren,<br />
Immobilien und sonstigem Vermögen<br />
gefragt, die als Sicherstellung herangezogen<br />
werden.<br />
Häuser oder Wohnungen müssen in der<br />
Regel nicht verkauft werden. Es wird<br />
aber doch zumeist eine Grundbucheintragung<br />
angestrebt, damit allfällige Ansprüche<br />
des Heimträgers gesichert sind<br />
und auch gegenüber den Erben des Bewohners<br />
durchgesetzt werden können.<br />
Vom Nachlass abgesehen werden Angehörige<br />
(z.B. Kinder) nicht herangezogen,<br />
außer wenn diese unterhaltspflichtig sind<br />
(z.B. Ehegatte).