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ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund

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Sonderausgaben, die nicht in der Mitteilung<br />

berücksichtigt wurden, können nur<br />

nachträglich im Zuge einer Veranlagung<br />

beim Finanzamt geltend gemacht werden.<br />

Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar<br />

Als Pensionist (oder unmittelbar vor der<br />

Pensionierung) ist Ihr Mitgliedsbeitrag<br />

bei einer anerkannten Seniorenorganisation<br />

steuerlich absetzbar, sofern Ihr Einkommen<br />

steuerpflichtig ist. Bei der Veranlagung<br />

(Jahresausgleich) tragen Sie<br />

Ihren Mitgliedsbeitrag zusammen mit<br />

anderen (z.B. auch ÖGB-Beitrag) in der<br />

eigenen Rubrik „Gewerkschaftsbeiträge,<br />

sonstige Beiträge zu Berufsverbänden<br />

oder Interessenvertretungen“ (im Feld<br />

der Werbungskosten, Spalte 717) in Ihre<br />

Steuerklärung (Jahresausgleich) ein.<br />

Eine Bestätigung über die Beitrittszahlung<br />

ist der ArbeitnehmerInnenveranlagung<br />

nicht mehr beizulegen, sondern nur<br />

nach Aufforderung durch das Finanzamt<br />

vorzulegen.<br />

Kirchenbeitrag:<br />

Auch „Beiträge zu anerkannten Kirchen<br />

und Religionsgemeinschaften“ („Kirchensteuer“)<br />

sind steuerlich absetzbar.<br />

Seit dem Jahr 2009 bis höchsten € 200,–<br />

pro Jahr. Für die Eintragung gibt es eine<br />

eigene Rubrik auf dem Veranlagungsformular.<br />

Außergewöhnliche Belastungen:<br />

Behinderung, Kranken-Diät, Begräbniskosten<br />

etc.<br />

Es kann sich jedenfalls lohnen, alles an<br />

derartigen und ähnlichen „außergewöhnlichen<br />

finanziellen Belastungen“ jährlich<br />

zu sammeln, um sie für einen möglichen<br />

Steuerfreibetrag nützen zu können!<br />

Steuertipps<br />

Ohne Selbstbehalt:<br />

Welche „Außergewöhnlichen Belastungen“<br />

können bei einer körperlichen Behinderung<br />

ohne Selbstbehalt das Einkommen<br />

vermindern? Vor einer Eintragung<br />

in der Erklärung zur Durchführung<br />

der Arbeitnehmerveranlagung (früher<br />

Jahresausgleich) sind zu unterscheiden:<br />

Bei Behinderung, Diätverpflegung und<br />

Gehbehinderung gibt es im Wesentlichen<br />

drei Möglichkeiten, die Steuerpflicht<br />

ohne Selbstbehalt zu vermindern. Diese<br />

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