ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund
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Sonderausgaben, die nicht in der Mitteilung<br />
berücksichtigt wurden, können nur<br />
nachträglich im Zuge einer Veranlagung<br />
beim Finanzamt geltend gemacht werden.<br />
Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar<br />
Als Pensionist (oder unmittelbar vor der<br />
Pensionierung) ist Ihr Mitgliedsbeitrag<br />
bei einer anerkannten Seniorenorganisation<br />
steuerlich absetzbar, sofern Ihr Einkommen<br />
steuerpflichtig ist. Bei der Veranlagung<br />
(Jahresausgleich) tragen Sie<br />
Ihren Mitgliedsbeitrag zusammen mit<br />
anderen (z.B. auch ÖGB-Beitrag) in der<br />
eigenen Rubrik „Gewerkschaftsbeiträge,<br />
sonstige Beiträge zu Berufsverbänden<br />
oder Interessenvertretungen“ (im Feld<br />
der Werbungskosten, Spalte 717) in Ihre<br />
Steuerklärung (Jahresausgleich) ein.<br />
Eine Bestätigung über die Beitrittszahlung<br />
ist der ArbeitnehmerInnenveranlagung<br />
nicht mehr beizulegen, sondern nur<br />
nach Aufforderung durch das Finanzamt<br />
vorzulegen.<br />
Kirchenbeitrag:<br />
Auch „Beiträge zu anerkannten Kirchen<br />
und Religionsgemeinschaften“ („Kirchensteuer“)<br />
sind steuerlich absetzbar.<br />
Seit dem Jahr 2009 bis höchsten € 200,–<br />
pro Jahr. Für die Eintragung gibt es eine<br />
eigene Rubrik auf dem Veranlagungsformular.<br />
Außergewöhnliche Belastungen:<br />
Behinderung, Kranken-Diät, Begräbniskosten<br />
etc.<br />
Es kann sich jedenfalls lohnen, alles an<br />
derartigen und ähnlichen „außergewöhnlichen<br />
finanziellen Belastungen“ jährlich<br />
zu sammeln, um sie für einen möglichen<br />
Steuerfreibetrag nützen zu können!<br />
Steuertipps<br />
Ohne Selbstbehalt:<br />
Welche „Außergewöhnlichen Belastungen“<br />
können bei einer körperlichen Behinderung<br />
ohne Selbstbehalt das Einkommen<br />
vermindern? Vor einer Eintragung<br />
in der Erklärung zur Durchführung<br />
der Arbeitnehmerveranlagung (früher<br />
Jahresausgleich) sind zu unterscheiden:<br />
Bei Behinderung, Diätverpflegung und<br />
Gehbehinderung gibt es im Wesentlichen<br />
drei Möglichkeiten, die Steuerpflicht<br />
ohne Selbstbehalt zu vermindern. Diese<br />
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