ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund
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Steuertipps<br />
Steuerbefreite Klein-Pensionisten könnten<br />
unter Umständen auch die 25prozentige<br />
„Sparbuchsteuer“ vom Finanzamt<br />
zurück fordern. Wenn keine Gründe<br />
dagegen sprechen, sogar für fünf Jahre<br />
zurück. Aber Vorsicht ist geboten!<br />
Und so funktioniert es:<br />
Die Zinsen vom Pensionskonto, von<br />
Sparbüchern, Fonds oder Wertpapieren<br />
stellen zwar steuerrechtlich ein zusätzliches<br />
Einkommen dar. Dieses unterliegt<br />
aber automatisch bei der Bank der<br />
pauschalierten 25prozentigen „Kapitalertragssteuer<br />
(KESt)“, und wird daher<br />
nicht mehr zur Pension oder zu anderen<br />
Einkommen hinzugerechnet.<br />
Liegen nun die genannten Zinseneinnahmen<br />
zusammen mit dem sonstigen<br />
Einkommen (z.B. Pension) immer noch<br />
unter der Steuerfreigrenze, dann bräuchte<br />
man ja überhaupt keine Steuer zu zahlen<br />
und kann daher über eine Veranlagung<br />
(früher Jahresausgleich) die 25%<br />
„Sparbuchsteuer“ vom Finanzamt wieder<br />
zurück bekommen.<br />
Es sind weit mehr als eine Million Pensionisten<br />
mit Pensionen bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage<br />
von € 1.013,–<br />
(mit Alleinverdienerabsetzbetrag von<br />
€ 1.096,–), die 2009/2010 keine Steuer<br />
zu bezahlen haben. Sie könnten daher<br />
auch grundsätzlich eine allenfalls bezahlte<br />
„Sparbuchsteuer“ zurück fordern.<br />
Natürlich ist darauf zu achten, dass man<br />
mit Monatspension samt (auf einen Monat<br />
umgerechneten) Zinseneinnahmen<br />
nicht doch über die Steuerfreigrenze<br />
kommt, oder womöglich eine öffentliche<br />
Unterstützung (z.B. Ausgleichszulage)<br />
verliert. Nehmen Sie also den Rechenstift<br />
zur Hand:<br />
28 |<br />
Beispiel 1:<br />
Pensionistin Erika L. hat 2009/2010 eine<br />
monatliche Pension von rund € 885,–<br />
(dieser Betrag entspricht auch der Steuerbemessungsgrundlage).<br />
Für die Ersparnisse<br />
erhält sie (einschließlich Zinsen<br />
am Pensionskonto) im Jahr 2009/2010<br />
insgesamt € 450,– an Zinsen; das sind<br />
durchschnittlich € 37,50 pro Monat (=<br />
ein Zwölftel). Diese Zinsen werden der<br />
monatlichen Steuerbemessungsgrundlage<br />
zugerechnet (885 + 37,50 = 922,50).<br />
Dieser Betrag liegt unter der Steuerbemessungsgrundlage<br />
von € 1.013,–.<br />
Sie kann daher nach dem Jahresende<br />
2009/2010 mit dem Formular E 3<br />
(vom Finanzamt!) die von Ihrer Bank<br />
im Jahr 2009/2010 anlässlich der Zinsengutschriften<br />
automatisch einbehaltene,<br />
25prozentige Kapitalertragssteuer<br />
(„Sparbuchsteuer“) zur Gänze zurück<br />
bekommen. Das wären in diesem Fall<br />
25% von € 450,– Gesamtzinsen, also<br />
€ 112,50 KEST-Rückvergütung.<br />
Beispiel 2:<br />
Frau Ilse G. lebt mit Ihrem Mann, war<br />
nur zeitweise berufstätig und hatte im<br />
Jahr 2009/2010 eine Eigenpension von<br />
€ 390,– monatlich. Eine Ausgleichszulage<br />
bekommt sie nicht, weil Ihr Mann<br />
eine höhere Pension hat und das Gesamteinkommen<br />
im gemeinsamen Haushalt<br />
daher über dem „Richtsatz“ für Ehepaare<br />
liegt.<br />
Aus einer Erbschaft hat Frau G. aber<br />
zwei Sparbücher sowie inländische<br />
Fondspapiere, die ihr zusammen mit den<br />
Zinsengutschriften auf ihrem Pensionskonto<br />
im Jahr 2009/2010 insgesamt<br />
€ 884,– Zinsen gebracht haben, von<br />
denen die Banken automatisch € 221,–<br />
(25%) KEST automatisch abgezogen