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ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund

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Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung<br />

Mit einer Patientenverfügung geben Sie<br />

eine Willenserklärung ab, mit der Sie im<br />

Voraus eine medizinische Behandlung ablehnen<br />

für den Fall, dass Sie nicht mehr<br />

einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig<br />

sind.<br />

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen<br />

einer beachtlichen und einer verbindlichen<br />

Patientenverfügung. Sie können eine<br />

solche Verfügung nur persönlich abgeben.<br />

Erforderlich ist die Aufklärung und<br />

Beratung durch einen Arzt sowie die Errichtung<br />

vor einem Notar, Rechtsanwalt<br />

oder rechtskundigen Patientenvertreter.<br />

Es wurde für diese Verfügung ein Formular<br />

entwickelt, an dem alle maßgeblichen<br />

Institutionen, Ministerien und Vereine<br />

mitgearbeitet haben. Es beinhaltet alle<br />

Erfordernisse, auch die ärztlichen und<br />

rechtskundigen Bestätigungen sind darin<br />

vorgesehen. Sie legen darin auch fest,<br />

ob es sich um eine beachtliche oder verbindliche<br />

Patientenverfügung handelt.<br />

An eine verbindliche Verfügung hat sich<br />

der Arzt im gegebenen Fall genau zu halten.<br />

Eine beachtliche Verfügung dient<br />

dem Arzt als Orientierungshilfe und<br />

mittel zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />

Patientenwillens.<br />

58 |<br />

Eine Patientenverfügung ist laut Gesetz<br />

unmittelbar verbindlich, wenn die vorweggenommene<br />

Situation der tatsächlich<br />

vorliegenden entspricht. Das bedeutet,<br />

dass die medizinischen Maßnahmen, die<br />

abgelehnt werden in der Errklärung eindeutig<br />

umschrieben und bezeichnet sind.<br />

Allgemeine Formulierungen wie „Unterlassung<br />

einer risikoreichen Operation“<br />

oder „Verlangen nach einem natürlichen<br />

Sterben“ gelten nicht.<br />

Eine Patientenverfügung ist vom Gesetzgeber<br />

mit fünf Jahren Wirkungsdauer begrenzt<br />

und muss im gegebenen Fall neu<br />

abgeschlossen oder abgeändert werden.<br />

Es gibt zur Patientenverfügung auch<br />

eine Hinweiskarte im Scheckkartenformat.<br />

Neben einem Foto und Ihren persönlichen<br />

Daten können Sie darauf auch<br />

festhalten, wo oder bei wem sich Ihre<br />

Patientenverfügung befindet. Überdies<br />

können Sie die Daten zweier Vertrauenspersonen<br />

eintragen.<br />

Das Formular für eine Patientenverfügung<br />

erhalten Sie bei den Kammern der<br />

Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte sowie<br />

beim <strong>Wiener</strong> Patientenanwalt.

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