ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund
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Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung<br />
Mit einer Patientenverfügung geben Sie<br />
eine Willenserklärung ab, mit der Sie im<br />
Voraus eine medizinische Behandlung ablehnen<br />
für den Fall, dass Sie nicht mehr<br />
einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig<br />
sind.<br />
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen<br />
einer beachtlichen und einer verbindlichen<br />
Patientenverfügung. Sie können eine<br />
solche Verfügung nur persönlich abgeben.<br />
Erforderlich ist die Aufklärung und<br />
Beratung durch einen Arzt sowie die Errichtung<br />
vor einem Notar, Rechtsanwalt<br />
oder rechtskundigen Patientenvertreter.<br />
Es wurde für diese Verfügung ein Formular<br />
entwickelt, an dem alle maßgeblichen<br />
Institutionen, Ministerien und Vereine<br />
mitgearbeitet haben. Es beinhaltet alle<br />
Erfordernisse, auch die ärztlichen und<br />
rechtskundigen Bestätigungen sind darin<br />
vorgesehen. Sie legen darin auch fest,<br />
ob es sich um eine beachtliche oder verbindliche<br />
Patientenverfügung handelt.<br />
An eine verbindliche Verfügung hat sich<br />
der Arzt im gegebenen Fall genau zu halten.<br />
Eine beachtliche Verfügung dient<br />
dem Arzt als Orientierungshilfe und<br />
mittel zur Ermittlung des mutmaßlichen<br />
Patientenwillens.<br />
58 |<br />
Eine Patientenverfügung ist laut Gesetz<br />
unmittelbar verbindlich, wenn die vorweggenommene<br />
Situation der tatsächlich<br />
vorliegenden entspricht. Das bedeutet,<br />
dass die medizinischen Maßnahmen, die<br />
abgelehnt werden in der Errklärung eindeutig<br />
umschrieben und bezeichnet sind.<br />
Allgemeine Formulierungen wie „Unterlassung<br />
einer risikoreichen Operation“<br />
oder „Verlangen nach einem natürlichen<br />
Sterben“ gelten nicht.<br />
Eine Patientenverfügung ist vom Gesetzgeber<br />
mit fünf Jahren Wirkungsdauer begrenzt<br />
und muss im gegebenen Fall neu<br />
abgeschlossen oder abgeändert werden.<br />
Es gibt zur Patientenverfügung auch<br />
eine Hinweiskarte im Scheckkartenformat.<br />
Neben einem Foto und Ihren persönlichen<br />
Daten können Sie darauf auch<br />
festhalten, wo oder bei wem sich Ihre<br />
Patientenverfügung befindet. Überdies<br />
können Sie die Daten zweier Vertrauenspersonen<br />
eintragen.<br />
Das Formular für eine Patientenverfügung<br />
erhalten Sie bei den Kammern der<br />
Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte sowie<br />
beim <strong>Wiener</strong> Patientenanwalt.