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ab5zig ab5zig - Wiener Seniorenbund

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Steuertipps<br />

Natürlich könnte auch das Finanzamt<br />

über die Herkunft des verzinsten Kapitals<br />

zu grübeln beginnen. Damit könnten<br />

unter Umständen für Sparbücher<br />

etc. noch nachträglich zum Beispiel Erbschafts-<br />

oder Schenkungssteuer anfallen,<br />

die nur bis Ende 2003 durch die 25%<br />

KEST abgegolten waren.<br />

Damit grenzt sich der Kreis der Begünstigten<br />

natürlich auch wieder ein. Doch<br />

es lohnt sich für Hunderttausende Pensionisten<br />

allemal, hinsichtlich einer allfälligen<br />

Rückforderung der „Sparbuchsteuer“<br />

den Rechenstift zur Hand zu<br />

nehmen...<br />

Die Steuerfreigrenzen seit 2006:<br />

Grundsätzlich können Steuervorteile<br />

von Pensionisten im Wege der Veranlagung<br />

für die letzten fünf Jahre in Anspruch<br />

genommen werden. Bei einer<br />

Rückforderung der 25prozentigen KEST.<br />

(„Sparbuchsteuer“) wären die jeweiligen<br />

Steuerfreigrenzen dieser Jahre zu beachten.<br />

Diese waren brutto<br />

ohne/mit Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

2006: € 925,29 € 1.004,–<br />

2007: € 925,29 € 1.004,–<br />

2008: € 925,29 € 1.004,–<br />

2009: € 1.013,00 € 1.096,–<br />

2010: € 1.013,00 € 1.096,–<br />

Die Beträge sind als „Richtwerte“ angegeben,<br />

da für die Steuerbemessung<br />

immer die jeweilige, je nach Pensionsart<br />

unterschiedliche Bemessungsgrundlage<br />

maßgebend ist, das ist Bruttopension<br />

abzüglich Pflichtbeiträge (z.B. Krankenkassenbeitrag,Pensions(sicherungs)beitrag<br />

der Beamten, Eisenbahner etc.).<br />

30 |<br />

Spenden von der Steuer absetzbar<br />

Seit 1.1.2009 sind Spenden absetzbar.<br />

Sie können Spenden aus dem Jahr<br />

2009/2010 also bei der Veranlagung für<br />

2009/2010 geltend machen.<br />

Hinweis: Absetzbarkeit von<br />

Kinderbetreuungskosten<br />

Bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind bis<br />

zum 10. Lebensjahr können in der Veranlagung<br />

für 2009/2010 als Kinderbetreuungskosten<br />

geltend gemacht werden.<br />

Auch die Betreuung durch Großmutter<br />

oder Großvater ist absetzbar. Voraussetzung<br />

ist, dass sie nicht im gemeinsamen<br />

Haushalt mit Eltern und Kind wohnen<br />

und eine entsprechende Ausbildung vorweisen<br />

können.<br />

Die Ausbildung im Rahmen von 8 Stunden<br />

können Babysitter-Kurse ebenso sein<br />

wie Au-pair-Schulungen, Tageseltern-<br />

Lehrgänge oder Elternbildungskurse.

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