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EU-RUNDSCHREIBEN herausge - beim DNR

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<strong>EU</strong>-Politik, Recht �<br />

Århus-Konvention beginnt zu<br />

wirken<br />

Neu: Öffentlichkeitsbeteiligung an<br />

Gentech-Freisetzungsverfahren<br />

Die Zivilgesellschaft hat ein Recht auf eine<br />

Beteiligung an Entscheidungen über den<br />

Anbau gentechnisch veränderter Organismen<br />

(GVO). Das haben Regierungsvertreter<br />

der europäischen und zentralasiatischen<br />

Länder (EECCA-Länder) im Zuge<br />

der Überarbeitung der 1998 verabschiedeten<br />

Århus-Konvention 1 Ende Mai in Almaty<br />

(Kasachstan) beschlossen.<br />

Umweltverbände sehen Entscheidung<br />

als großen Erfolg<br />

Die Einbeziehung von GVO-Fragen in die<br />

Århus-Konvention wird von zivilgesellschaftlicher<br />

Seite als Erfolg einer vierjährigen<br />

Debatte zwischen der <strong>EU</strong> und der<br />

gentechnischen Industrie auf der einen<br />

Seite und der Zivilgesellschaft sowie der<br />

Mehrheit der EECCA-Länder auf der anderen<br />

Seite gesehen. Bis vor der letzten Sitzung<br />

hatte die <strong>EU</strong> auf einer weicheren<br />

Formulierung bestanden. Beide Seiten<br />

hätten Kompromisse machen müssen, berichtete<br />

ein Vertreter einer Umweltorganisation.<br />

Obwohl einige Organisationen kritisierten,<br />

dass der Beschluss die Anrufung<br />

von Gerichten in GVO-Streitfällen ausschließe,<br />

wird der Entschluss von Juan<br />

Lopez, dem Internationalen Koordinator<br />

für Gentechnik von Friends of the Earth<br />

Europe, insgesamt als positiv bewertet:<br />

"Es ist das erste Mal, dass eine über Europa<br />

hinausgehende Vereinbarung der Zivilgesellschaft<br />

das Recht auf Information<br />

und Beteiligung an Entscheidungen zugesteht,<br />

die in Bezug zur Freisetzung von<br />

GVO stehen."<br />

Aufruf zur Ratifizierung der<br />

Konvention bis Ende 2006<br />

Das Beteiligung der Zivilgesellschaft an<br />

dem Konventionstreffen wurde vom europäischen<br />

ECO-Forum, einem Zusammenschluss<br />

europäischer Umweltverbände,<br />

organisiert. Das ECO-Forum ruft nun die<br />

beteiligten Parteien auf, die Konvention<br />

bis Ende 2006 zu ratifizieren. Damit die<br />

Konvention in Kraft tritt, muss sie von drei<br />

1 Die Konvention regelt die Rechte auf den grenzüberschreitenden<br />

Zugang zu umweltrelevanten Informationen,<br />

auf Beteiligung an umweltrelevanten<br />

Gesetzgebungsverfahren und auf den Zugang zur<br />

Gerichtsbarkeit in Umweltfragen. Der internationale<br />

Vertrag gilt allgemein als Meilenstein in der internationalen<br />

Festsetzung von Menschenrechten in<br />

bezug zur Umwelt.<br />

Vierteln der Konventions-Staaten ratifiziert<br />

werden.<br />

Aufholbedarf in fast allen<br />

Nicht-<strong>EU</strong>-Staaten<br />

Im Rahmen der Veranstaltung stellte sich<br />

heraus, dass die Rechtslage innerhalb der<br />

<strong>EU</strong> weitestgehend den Anforderungen der<br />

Århus-Konvention entspricht. In anderen<br />

Staaten sei aber noch ein großer Nachholbedarf,<br />

ließ das ECO-Forum verlautbaren.<br />

Umweltdemokratie ist ein Lernprozess<br />

Das Treffen war die erste Möglichkeit für<br />

die Konventionsmitglieder, die Umsetzung<br />

der Århus-Konvention seit ihrem In-Kraft-<br />

Treten im Jahr 2001 zu überprüfen. Das<br />

zuständige Komitee berichtete diesbezüglich<br />

von fünf Verstößen in Turkmenistan,<br />

der Ukraine und Kasachstan. Während des<br />

Treffens wurden auch die ersten offiziellen<br />

Berichte der einzelnen Länder begutachtet.<br />

Dabei wurde in vielen Ländern ein<br />

großer Aufholbedarf festgestellt, was die<br />

Rechte der Öffentlichkeit auf Beteiligung<br />

und vor allem den Zugang zur Gerichtsbarkeit<br />

in Umweltfragen betrifft. Einige<br />

Länder versäumten es, einen Bericht einzureichen.<br />

John Hontelez, Vorsitzender<br />

des ECO-Forums, forderte in diesem Zusammenhang,<br />

dass in allen Ländern mehr<br />

in die "Umweltdemokratie" investiert werden<br />

müsse. Damit bezog er sich sowohl<br />

auf die Einrichtung institutioneller Beteiligungs-<br />

und Informationsstrukturen als<br />

auch auf die Ausbildung von Beamten und<br />

Richtern. Diese müssten lernen, neue<br />

Rechte der Öffentlichkeit anzuerkennen<br />

und zu fördern, so Hontelez. (du) �<br />

• Weitere Informationen<br />

Europäisches Umweltbüro, Mara Silina,<br />

Boulevard de Waterloo 34, B-1000<br />

Brüssel<br />

Tel. 0032 2 / 2891305<br />

eMail: mara.silina@eeb.org<br />

www.eeb.org<br />

Århus-Konvention:<br />

www.unece.org/env/pp/mop2.htm<br />

Urteil des <strong>EU</strong>-Gerichtshofs zu<br />

Umweltkriminalität erwartet<br />

Generalanwalt: strafrechtlicher Schutz<br />

der Umwelt ist Gemeinschaftsaufgabe<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird<br />

voraussichtlich im Juli über den strafrechtlichen<br />

Schutz der Umwelt entscheiden. Die<br />

<strong>EU</strong>-Kommission hatte vor zwei Jahren den<br />

Gerichtshof angerufen, damit dieser einen<br />

Rahmenbeschluss des <strong>EU</strong>-Ministerrats<br />

vom Januar 2003 annullieren möge, in<br />

dem es um den Schutz der Umwelt durch<br />

das Strafrecht geht. Der Rahmenbeschluss<br />

stützt sich auf Artikel VI des <strong>EU</strong>-<br />

Vertrags über die justizielle Zusammenarbeit<br />

in Strafsachen ("dritte Säule").<br />

EuGH-Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo<br />

Colomer empfahl im Mai in einer Stellungnahme,<br />

den Rahmenbeschluss für nichtig<br />

zu erklären. Seine Begründung: Sanktionen<br />

gegen Umweltkriminalität fielen unter<br />

die "erste Säule" der <strong>EU</strong> (EG-Verträge).<br />

Die "dritte Säule" betreffe nur Gefängnisstrafen<br />

für schwere Straftäter sowie die<br />

Auslieferungsgesetze.<br />

Die Kommission hatte bereits 2001 einen<br />

Richtlinienvorschlag zum einheitlichen<br />

Vorgehen gegen Umweltsünder vorgelegt,<br />

die einen besseren strafrechtlichen Schutz<br />

der Umwelt ermöglicht hätte. Das Parlament<br />

sprach sich für diesen Vorschlag<br />

aus, aber der Ministerrat berücksichtigte<br />

die Stellungnahme nicht.<br />

Es wird erwartet, dass die Richter der<br />

Stellungnahme des Generalanwalts folgen<br />

werden. (mbu) �<br />

• Weitere Informationen<br />

Quellen Environment Daily, 08.06.05<br />

EurActiv, 09.06.05<br />

� Textende � siehe Kontakt � aktiv werden <strong>DNR</strong> <strong>EU</strong>-Rundschreiben 07.05 13

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