Geschäftsbericht 2003 - Clariant
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6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre sind in den Statuten, Abschnitt 3,<br />
Artikel 9 bis 17, beschrieben.<br />
6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung<br />
Die einzige Stimmrechtsbeschränkung bei <strong>Clariant</strong> ist die Stimmrechtsbeschränkung<br />
auf 10% des Aktienkapitals gemäss Art. 12 Abs. 1 der<br />
Statuten.<br />
Es gibt keine speziellen Regeln für die Aufhebung statutarischer<br />
Stimmrechtsbeschränkungen.<br />
Es gibt keine statutarischen Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung,<br />
die vom Gesetz abweichen.<br />
6.2 Statutarische Quoren<br />
Die statutarischen Quoren entsprechen Art. 704 OR.<br />
6.3 Einberufung der Generalversammlung<br />
Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />
6.4 Traktandierung<br />
Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen. Aktionäre,<br />
die Aktien im Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können<br />
bis zum 15. Februar 2005 die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />
für die 10. ordentliche Generalversammlung am 7. April 2005<br />
verlangen.<br />
6.5 Eintragungen im Aktienbuch<br />
Es gibt keine besonderen statutarischen Regeln bezüglich eines Stichtages<br />
der Eintragung. Das Aktienbuch wird regelmässig sieben bis zehn<br />
Tage vor der Generalversammlung geschlossen.<br />
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7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />
7.1 Angebotspflicht<br />
Ein Übernehmer ist zu einem öffentlichen Kaufangebot im Sinne von<br />
Art. 32 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel<br />
vom 24. März 1995 (BEHG) nur dann verpflichtet, wenn er mehr als 49%<br />
der Aktien der Gesellschaft erwirbt (Art. 5a der Statuten).<br />
7.2 Kontrollwechselklauseln<br />
Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.<br />
8. Revisionsstelle<br />
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors<br />
Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers hat das Mandat seit der<br />
Gründung der <strong>Clariant</strong> AG im Jahre 1995.<br />
Seit der Prüfung der Jahresrechnung <strong>2003</strong> ist Rodolfo Gerber<br />
leitender Revisor.<br />
8.2 Revisionshonorar<br />
Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers erhielt für die Revision<br />
des Jahresabschlusses <strong>2003</strong> ein Honorar von 4.1 Mio. CHF.<br />
8.3 Zusätzliche Honorare<br />
PricewaterhouseCoopers erhielt für Beratungen und Sonderprüfungen<br />
ein Honorar von insgesamt 5.8 Mio. CHF.<br />
8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision<br />
Es ist die Aufgabe des Auditausschusses des Verwaltungsrates, zuhanden<br />
des Verwaltungsrates die externe Revision zu beurteilen. Im<br />
Berichtsjahr fanden dazu drei gemeinsame Sitzungen mit den Vertretern<br />
der externen Revision statt.