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Geschäftsbericht 2003 - Clariant

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6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre sind in den Statuten, Abschnitt 3,<br />

Artikel 9 bis 17, beschrieben.<br />

6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung<br />

Die einzige Stimmrechtsbeschränkung bei <strong>Clariant</strong> ist die Stimmrechtsbeschränkung<br />

auf 10% des Aktienkapitals gemäss Art. 12 Abs. 1 der<br />

Statuten.<br />

Es gibt keine speziellen Regeln für die Aufhebung statutarischer<br />

Stimmrechtsbeschränkungen.<br />

Es gibt keine statutarischen Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung,<br />

die vom Gesetz abweichen.<br />

6.2 Statutarische Quoren<br />

Die statutarischen Quoren entsprechen Art. 704 OR.<br />

6.3 Einberufung der Generalversammlung<br />

Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen.<br />

6.4 Traktandierung<br />

Es gibt keine statutarischen Regeln, die vom Gesetz abweichen. Aktionäre,<br />

die Aktien im Nennwert von 1 Million Franken vertreten, können<br />

bis zum 15. Februar 2005 die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />

für die 10. ordentliche Generalversammlung am 7. April 2005<br />

verlangen.<br />

6.5 Eintragungen im Aktienbuch<br />

Es gibt keine besonderen statutarischen Regeln bezüglich eines Stichtages<br />

der Eintragung. Das Aktienbuch wird regelmässig sieben bis zehn<br />

Tage vor der Generalversammlung geschlossen.<br />

74<br />

7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />

7.1 Angebotspflicht<br />

Ein Übernehmer ist zu einem öffentlichen Kaufangebot im Sinne von<br />

Art. 32 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel<br />

vom 24. März 1995 (BEHG) nur dann verpflichtet, wenn er mehr als 49%<br />

der Aktien der Gesellschaft erwirbt (Art. 5a der Statuten).<br />

7.2 Kontrollwechselklauseln<br />

Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.<br />

8. Revisionsstelle<br />

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors<br />

Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers hat das Mandat seit der<br />

Gründung der <strong>Clariant</strong> AG im Jahre 1995.<br />

Seit der Prüfung der Jahresrechnung <strong>2003</strong> ist Rodolfo Gerber<br />

leitender Revisor.<br />

8.2 Revisionshonorar<br />

Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers erhielt für die Revision<br />

des Jahresabschlusses <strong>2003</strong> ein Honorar von 4.1 Mio. CHF.<br />

8.3 Zusätzliche Honorare<br />

PricewaterhouseCoopers erhielt für Beratungen und Sonderprüfungen<br />

ein Honorar von insgesamt 5.8 Mio. CHF.<br />

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision<br />

Es ist die Aufgabe des Auditausschusses des Verwaltungsrates, zuhanden<br />

des Verwaltungsrates die externe Revision zu beurteilen. Im<br />

Berichtsjahr fanden dazu drei gemeinsame Sitzungen mit den Vertretern<br />

der externen Revision statt.

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