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Britta Utz Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Eine ...

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globaler Rahmen zur Regulierung des Privatsektors existiert, spricht man mit Blick auf diese<br />

Akteure und ihre umstrittenen Handlungsweisen von einer „Accountability Gap“ (Keohane<br />

2002: 12). Freiwillige Verhaltenskodizes <strong>für</strong> <strong>multinationale</strong> <strong>Unternehmen</strong> (’Codes of Conduct’),<br />

welche unter der Ägide von internationalen Organisationen seit den 1970er Jahren <strong>für</strong> eine Reihe<br />

von Problemfeldern verabschiedet wurden, stellen einen institutionellen Ansatz zur Schließung<br />

dieser Regelungslücke dar.<br />

<strong>Die</strong> nicht rechtsverbindlichen <strong>Leitsätze</strong> <strong>für</strong> <strong>multinationale</strong> <strong>Unternehmen</strong> der Organisation <strong>für</strong><br />

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (<strong>OECD</strong>) sind ein Beispiel <strong>für</strong> einen solchen<br />

internationalen freiwilligen Verhaltenskodex. 3 <strong>Die</strong> <strong>Leitsätze</strong> wurden 1976 erstmals von den<br />

<strong>OECD</strong>-Mitgliedsstaaten verabschiedet und zuletzt im Jahre 2000 umfassend revidiert. <strong>Die</strong>ses<br />

Instrument soll im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen, da es als eines der wichtigsten<br />

Regelwerke, wenn nicht gar als „strongest code on MNEs [Multinational Enterprises] in<br />

existance“ (Muchlinski 1995: 604, eigene Ergänzung) angesehen wird, und bis heute das einzige<br />

umfassende Regelwerk darstellt, zu dessen Förderung sich eine Vielzahl von Regierungen auf<br />

multilateraler Ebene verpflichtet haben (vgl. Costello 2000: 5). <strong>Die</strong> <strong>Leitsätze</strong> in ihrer aktuellen<br />

Fassung stellen gemeinsame Empfehlungen der gegenwärtig 39 Unterzeichnerstaaten an<br />

<strong>multinationale</strong> <strong>Unternehmen</strong> <strong>für</strong> verantwortungsvolles Verhalten dar. Sie enthalten<br />

unternehmerische „Grundsätze und Maßstäbe <strong>für</strong> gute Praktiken im Einklang mit dem geltenden<br />

Recht“ (<strong>Leitsätze</strong>, Kapitel I, Ziffer 1). 4 Das Instrument sieht als Implementierungsmaßnahme die<br />

Einrichtung von sogenannten Nationalen Kontaktstellen (NKS) in den Teilnehmerstaaten vor.<br />

<strong>Die</strong>se sind mit der Förderung und Umsetzung des Regelwerks betraut. Zudem umfasst der<br />

Verhaltenskodex ein Beschwerdeverfahren, welches interessierten Parteien ermöglicht, einen<br />

potenziellen Verstoß gegen die Bestimmungen in den <strong>Leitsätze</strong>n seitens eines <strong>multinationale</strong>n<br />

<strong>Unternehmen</strong>s bei den Nationalen Kontaktstellen vorzubringen. Im Verlauf einer solchen<br />

Beschwerde über beklagtes unternehmerisches Fehlverhalten ist vorgesehen, dass die Nationalen<br />

Kontaktstellen ein Vermittlungsverfahren zur Klärung des Konflikts einleiten. Ein solches<br />

Verfahren zielt schwerpunktmäßig auf eine dialogorientierte, einvernehmliche Lösung des<br />

Streitfalles zwischen den beteiligten Parteien. <strong>Die</strong> Verhängung von Sanktionen bei festgestellten<br />

unternehmerischen Verstößen gegen die <strong>Leitsätze</strong> ist beispielsweise nicht vorgesehen.<br />

3 Im Folgenden auch kurz: <strong>Die</strong> <strong>Leitsätze</strong>.<br />

4 Alle folgenden Verweise und direkte Zitate aus den <strong>Leitsätze</strong>n (2000) sowie aus den das Regelwerk begleitenden<br />

Dokumenten (siehe Abschnitt 4.1 zum Aufbau der <strong>Leitsätze</strong>) stammen aus: <strong>OECD</strong> 2000a. Zitiert werden hier jeweils<br />

die betreffenden Gliederungspunkte der Originaldokumente.<br />

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