Britta Utz Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Eine ...
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Auf die derzeitigen 39 Teilnehmerstaaten der <strong>Leitsätze</strong> entfallen allerdings, wie bereits erwähnt,<br />
mehr als 85 % der weltweiten auswärtigen Direktinvestitionsströme (vgl. Cohn 2003: 355, <strong>OECD</strong><br />
2003a: 44, APPG 2005: 9). Es kann von einem recht großen Wirkungsbereich der <strong>Leitsätze</strong><br />
gesprochen werden, da auch die meisten <strong>multinationale</strong>n <strong>Unternehmen</strong> ihren Firmensitz in<br />
<strong>OECD</strong>-Ländern haben. 98 der größten hundert <strong>Unternehmen</strong>, welche die UNCTAD in ihrem<br />
Investitionsbericht 2004 zählt, werden beispielsweise durch die Bestimmungen in den <strong>Leitsätze</strong>n<br />
erfasst (vgl. UNCTAD 2004: 276ff, Gordon 2004: 3). 56<br />
<strong>Die</strong> generelle Einbeziehung der Zulieferkette in den Verantwortungsbereich der <strong>Unternehmen</strong><br />
durch die Klausel II, 10 der <strong>Leitsätze</strong> ist ein zusätzliches Element, welches die nahezu weltweite<br />
Gültigkeit der Bestimmungen unterstreicht. „The <strong>OECD</strong> Guidelines refer particularly to<br />
suppliers and sub-contractors, that is, parties up the supply chain. This reflects the logic that<br />
some companies may be in a commercial position to encourage some direct suppliers and sub-<br />
contractors” (BIAC 2002: 83). Für die unternehmerische Verantwortung entlang der<br />
Zulieferkette wird in der Klausel II, 10 allerdings mit dem Einschub „wo praktikabel“ (<strong>Leitsätze</strong>,<br />
Kapitel II, Ziffer 10) bereits eingeräumt, dass der Reichweite der diesbezüglichen<br />
unternehmerischen Verantwortung Grenzen gesetzt sein können. In den Erläuterungen der<br />
<strong>Leitsätze</strong> wird ebenso auf diesen Aspekt eingegangen, dort heißt es, „dass der Fähigkeit der<br />
<strong>Unternehmen</strong>, Einfluss auf das Verhalten ihrer Geschäftspartner auszuüben, in der Praxis<br />
Grenzen gesetzt sind“ (Erläuterungen zu den <strong>Leitsätze</strong>n, Ziffer 10). 57<br />
56 <strong>Die</strong> UNCTAD-Liste der ’Top 100’-<strong>Unternehmen</strong> enthält die weltweit größten <strong>multinationale</strong>n <strong>Unternehmen</strong><br />
(ohne Bank- und Finanzinstitutionen) nach Auslandsvermögen. Anzumerken ist, dass die <strong>Leitsätze</strong> neben den<br />
großen <strong>Unternehmen</strong> auch <strong>für</strong> kleine und mittlere international agierende Firmen gelten (vgl. <strong>Leitsätze</strong>, Kapitel I,<br />
Ziffer 5; Blanpain/Colucci 2004: 121). <strong>Die</strong>s ist insofern wichtig, da Firmen dieser Größe inzwischen vermehrt<br />
globalisierte Wirtschaftsstrukturen aufweisen (vgl. Delbrück/Wolfrum 2002: 249).<br />
57 Hierzu heißt es weiter: „Wo diese Grenzen genau verlaufen, hängt von sektor-, unternehmens- und<br />
produktspezifischen Merkmalen ab, wie der Zahl der Zulieferer bzw. sonstigen Geschäftspartner, der Struktur und<br />
Komplexität der Zulieferkette sowie der Marktstellung des <strong>Unternehmen</strong>s im Verhältnis zu seinen Zulieferern oder<br />
sonstigen Geschäftspartnern. Der Einfluss, den die <strong>Unternehmen</strong> auf ihre Zulieferer bzw. Geschäftspartner haben,<br />
beschränkt sich normalerweise auf die Kategorie der von ihnen erzeugten Produkte bzw. <strong>Die</strong>nstleistungen, erstreckt<br />
sich also nicht auf das gesamte Spektrum der Aktivitäten dieser Zulieferer bzw. Geschäftspartner. Der Spielraum <strong>für</strong><br />
die Einflussnahme auf die Geschäftspartner und die Zulieferkette ist mithin nicht immer gleich groß. [...] Soweit eine<br />
direkte Beeinflussung der Geschäftspartner nicht möglich ist, könnte das angestrebte Ziel durch die Verbreitung<br />
allgemeiner Erklärungen über die <strong>Unternehmen</strong>spolitik bzw. durch die Mitgliedschaft in <strong>Unternehmen</strong>sverbänden<br />
erreicht werden, in deren Rahmen die Geschäftspartner zur Anwendung von <strong>Unternehmen</strong>sgrundsätzen angehalten<br />
werden, die mit den <strong>Leitsätze</strong>n zu vereinbaren sind“ (Erläuterungen zu den <strong>Leitsätze</strong>n, Ziffer 10).<br />
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