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Britta Utz Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Eine ...

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Auf die gezählten Fälle der Nationalen Kontaktstellen beispielsweise in Österreich, Spanien,<br />

Chile oder Brasilien wird in der Tabelle überhaupt kein Bezug genommen, hinsichtlich der in<br />

Deutschland bearbeiteten Beschwerden werden von den sechs im Text genannten Fällen nur<br />

zwei in der Tabelle erläutert. <strong>Die</strong> Auswahl der letztlich genauer erwähnten Fälle pro Nationale<br />

Kontaktstelle in dieser Auflistung der <strong>OECD</strong> bleibt intransparent und unvollständig (vgl. <strong>OECD</strong><br />

Watch 2004e: 110). Auch die Namen der betroffenen Firmen werden in der Tabelle in der Regel<br />

nicht genannt. Ausnahmen diesbezüglich betreffen <strong>Unternehmen</strong>, die in den Berichten der<br />

einzelnen Nationalen Kontaktstellen bereits namentlich erwähnt wurden und deshalb auch in<br />

dieser Form Eingang in die Zusammenstellung gefunden haben (vgl. <strong>OECD</strong> 2004b: 49). <strong>Die</strong><br />

selektive Auswahl der Informationen ist mitunter auf eine anwendbare Vertraulichkeitsklausel in<br />

der Bearbeitung der Fälle zurückzuführen. <strong>Die</strong> <strong>OECD</strong> begründet die Diskrepanz der in der<br />

Tabelle enthaltenen Informationen und der Gesamtzahl der genannten Fälle mit diesem<br />

Umstand: „Discrepancies between the number of specific instances described in this table and<br />

the number listed [...] could arise for at least two reasons. First, there may be double counting -<br />

that is, the same specific instance may be handled by more than one NCP [National Contact<br />

Point]. [...]. Second, the NCP might consider that it is not in the interests of effective<br />

implementation of the Guidelines to publish information about the case“ (<strong>OECD</strong> 2004b: 49,<br />

eigene Ergänzung).<br />

<strong>Die</strong>se Begründung <strong>für</strong> die Nichtnennung von Fällen in der Tabelle ist jedoch <strong>für</strong> einige<br />

Beschwerdeeingaben nicht haltbar. Für mindestens drei Fälle lagen zum Zeitpunkt der<br />

Publikation der Tabelle öffentlich zugängliche Abschlusserklärungen der Nationalen<br />

Kontaktstellen zu Beschwerden vor, was gegen eine Geheimhaltungsabsicht dieser Gremien<br />

spricht. Trotzdem fanden diese Fälle keinen Eingang in die offizielle Darstellung der Tabelle. 11<br />

Der Befund der dürftigen offiziellen Datenlage bezüglich der Zusammenstellung der Fälle trifft<br />

auch auf die einzelnen Jahresberichte der Nationalen Kontaktstellen zu, wobei es in der<br />

nationalen Praxis der Teilnehmerstaaten große Unterschiede gibt. In der Mehrzahl der<br />

Teilnehmerstaaten sind die Jahresberichte der Nationalen Kontaktstellen nicht erhältlich, in<br />

einigen wenigen Fällen finden sich umfassende Rechenschaftsberichte der Nationalen<br />

Kontaktstellen zur allgemeinen Verfügung im Internet (vgl. Sullivan/Mackenzie 2003: 4, Hamm<br />

2002: 198). 12<br />

11 Es handelt sich um die drei Fälle 35, 20 und 21, <strong>für</strong> die von den betreffenden Nationalen Kontaktstellen<br />

Abschlusserklärungen vom November 2003, April sowie Mai 2004 vorlagen.<br />

12 <strong>Die</strong> deutsche Nationale Kontaktstelle veröffentlichte beispielsweise <strong>für</strong> die letzten vier Jahre keinen einzigen<br />

Tätigkeitsbericht. Zu den wenigen Informationen auf der deutschen Webseite vgl.<br />

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/auslandsgeschaefte.html [14.2.2006].<br />

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