Britta Utz Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Eine ...
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Auf die gezählten Fälle der Nationalen Kontaktstellen beispielsweise in Österreich, Spanien,<br />
Chile oder Brasilien wird in der Tabelle überhaupt kein Bezug genommen, hinsichtlich der in<br />
Deutschland bearbeiteten Beschwerden werden von den sechs im Text genannten Fällen nur<br />
zwei in der Tabelle erläutert. <strong>Die</strong> Auswahl der letztlich genauer erwähnten Fälle pro Nationale<br />
Kontaktstelle in dieser Auflistung der <strong>OECD</strong> bleibt intransparent und unvollständig (vgl. <strong>OECD</strong><br />
Watch 2004e: 110). Auch die Namen der betroffenen Firmen werden in der Tabelle in der Regel<br />
nicht genannt. Ausnahmen diesbezüglich betreffen <strong>Unternehmen</strong>, die in den Berichten der<br />
einzelnen Nationalen Kontaktstellen bereits namentlich erwähnt wurden und deshalb auch in<br />
dieser Form Eingang in die Zusammenstellung gefunden haben (vgl. <strong>OECD</strong> 2004b: 49). <strong>Die</strong><br />
selektive Auswahl der Informationen ist mitunter auf eine anwendbare Vertraulichkeitsklausel in<br />
der Bearbeitung der Fälle zurückzuführen. <strong>Die</strong> <strong>OECD</strong> begründet die Diskrepanz der in der<br />
Tabelle enthaltenen Informationen und der Gesamtzahl der genannten Fälle mit diesem<br />
Umstand: „Discrepancies between the number of specific instances described in this table and<br />
the number listed [...] could arise for at least two reasons. First, there may be double counting -<br />
that is, the same specific instance may be handled by more than one NCP [National Contact<br />
Point]. [...]. Second, the NCP might consider that it is not in the interests of effective<br />
implementation of the Guidelines to publish information about the case“ (<strong>OECD</strong> 2004b: 49,<br />
eigene Ergänzung).<br />
<strong>Die</strong>se Begründung <strong>für</strong> die Nichtnennung von Fällen in der Tabelle ist jedoch <strong>für</strong> einige<br />
Beschwerdeeingaben nicht haltbar. Für mindestens drei Fälle lagen zum Zeitpunkt der<br />
Publikation der Tabelle öffentlich zugängliche Abschlusserklärungen der Nationalen<br />
Kontaktstellen zu Beschwerden vor, was gegen eine Geheimhaltungsabsicht dieser Gremien<br />
spricht. Trotzdem fanden diese Fälle keinen Eingang in die offizielle Darstellung der Tabelle. 11<br />
Der Befund der dürftigen offiziellen Datenlage bezüglich der Zusammenstellung der Fälle trifft<br />
auch auf die einzelnen Jahresberichte der Nationalen Kontaktstellen zu, wobei es in der<br />
nationalen Praxis der Teilnehmerstaaten große Unterschiede gibt. In der Mehrzahl der<br />
Teilnehmerstaaten sind die Jahresberichte der Nationalen Kontaktstellen nicht erhältlich, in<br />
einigen wenigen Fällen finden sich umfassende Rechenschaftsberichte der Nationalen<br />
Kontaktstellen zur allgemeinen Verfügung im Internet (vgl. Sullivan/Mackenzie 2003: 4, Hamm<br />
2002: 198). 12<br />
11 Es handelt sich um die drei Fälle 35, 20 und 21, <strong>für</strong> die von den betreffenden Nationalen Kontaktstellen<br />
Abschlusserklärungen vom November 2003, April sowie Mai 2004 vorlagen.<br />
12 <strong>Die</strong> deutsche Nationale Kontaktstelle veröffentlichte beispielsweise <strong>für</strong> die letzten vier Jahre keinen einzigen<br />
Tätigkeitsbericht. Zu den wenigen Informationen auf der deutschen Webseite vgl.<br />
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/auslandsgeschaefte.html [14.2.2006].<br />
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