Britta Utz Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Eine ...
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Konkrete Analysen der einzelnen Beschwerdefälle in den Jahren 1976 bis 1999 führten zu<br />
gemischten Ergebnissen. Neben einigen Fällen der erfolgreichen Konfliktbearbeitung, in denen<br />
die <strong>Leitsätze</strong> aus Sicht der Gewerkschaften als Hebel <strong>für</strong> die Durchsetzung von<br />
Arbeitnehmerrechten genutzt werden konnten, entfalteten die Vermittlungsaktivitäten und<br />
Entscheidungen der zuständigen Gremien des Regelwerks in anderen Fällen jedoch keine<br />
Wirkung auf das relevante Firmenverhalten (vgl. Blanpain/Colucci 2004: 65ff, Robinson 1983:<br />
122ff, Salzman 2000: 791f, Oldenziel 2000: 13f). Betrachtet man das Umsetzungsverfahren der<br />
neuen Version der <strong>Leitsätze</strong> nach 2000, so lässt sich hinsichtlich der Nationalen Kontaktstellen in<br />
den Teilnehmerländern festhalten, dass inzwischen alle beteiligten Staaten solche Gremien<br />
eingerichtet haben. Jedoch liegen bislang hinsichtlich der Behandlung von Beschwerdefällen<br />
durch diese Gremien nach 2000 in der Literatur kaum Studien vor. 5 Zwar veröffentlicht die<br />
<strong>OECD</strong> seit 2000 regelmäßige Jahresberichte, in denen unter anderem die bisherige Umsetzung<br />
und Anwendung der <strong>Leitsätze</strong> im Rahmen des Beschwerdemechanismus behandelt werden,<br />
jedoch sind diese Veröffentlichungen, die auf die Rechenschaftsberichte der einzelnen Nationalen<br />
Kontaktstellen zurückgehen, aufgrund ihrer zum Teil großen Intransparenz zu kritisieren (vgl.<br />
<strong>OECD</strong> 2001a, 2002a, 2003a, 2004a).<br />
Auch die wenigen anderen vorliegenden Arbeiten, die sich der Beurteilung des<br />
Beschwerdeverfahrens in der Praxis nach 2000 widmen, beleuchten die existenten<br />
Beschwerdefälle in allen Teilnehmerstaaten keineswegs umfassend oder systematisch (vgl.<br />
Chahoud 2005: 3f, Hamm 2005, Sullivan/Mackenzie 2003, Blanpain/Colucci 2004: 63ff, Simons<br />
2004). 6 Überdies ist anzumerken, dass die meisten Veröffentlichungen über die konkreten<br />
Erfahrungen mit den <strong>Leitsätze</strong>n von den am Beschwerdeverfahren direkt beteiligten Akteuren<br />
wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs), dem gewerkschaftlichen Beratungsausschuss der<br />
<strong>OECD</strong> (TUAC) sowie dem beratenden <strong>OECD</strong>-Ausschuss der Wirtschaft und Industrie (BIAC)<br />
selbst stammen, wobei die betroffenen Akteure zumeist ausschließlich die von ihren Verbänden<br />
oder Mitgliedsorganisationen eingereichten Beschwerden evaluieren (vgl. Heydenreich 2004a,<br />
5 Wie bereits in den Ausführungen zu Beginn dieses Abschnitts angedeutet, beziehen sich die meisten<br />
Veröffentlichungen zu den <strong>Leitsätze</strong>n nach 2000 überwiegend auf Inhaltsanalysen des Instruments mit besonderem<br />
Fokus auf einem Vergleich mit verschiedenen anderen Initiativen zur sozialen <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung (vgl.<br />
Oldenziel 2000, Salzman 2000: 788ff, Gordon 2001, Tapiola 2001, Chahoud 2001, Murray 2001, Aaronson 2001,<br />
Trigo de Sousa 2000, Hamm 2002, Köpke/Röhr 2003: 45ff, Blanpain/Colucci 2004, Rieth 2004a, Leipziger 2003:<br />
53f, UN Global Compact Office/<strong>OECD</strong> Secretariat 2005, UN Commission on Human Rights 2005). <strong>Eine</strong> solche<br />
Schwerpunktsetzung ist bislang, wie Greven anmerkt, auch <strong>für</strong> die generelle Forschung zu unterschiedlichen Arten<br />
von Verhaltenskodizes <strong>für</strong> <strong>multinationale</strong> <strong>Unternehmen</strong> zu beobachten: „Auch im Jahr 2003 beschränken sich die<br />
meisten der vorliegenden Studien zu Verhaltenskodizes weitgehend auf Inhaltsanalysen; systematische<br />
Untersuchungen der Umsetzung sind dagegen selten“ (Greven 2004: 154).<br />
6 <strong>Die</strong> wenigen bislang vorliegenden Studien kommen zu einer ambivalenten Einschätzung, beispielsweise hinsichtlich<br />
der Wirkungen des Verfahrens auf das Ziel eines normkonformen Verhaltens <strong>multinationale</strong>r <strong>Unternehmen</strong>. Der<br />
Tenor der bisherigen Forschungsbeiträge über das Beschwerdeverfahren - im Vorgriff auf spätere Ausführungen zu<br />
diesem Aspekt in Abschnitt 4.5 - lässt sich somit als gemischt bis kritisch umschreiben.<br />
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