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Böcher, Michael / Töller, Annette - DVPW

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Abbildung 1: Die Entwicklung der Umweltgesetzgebung<br />

Quelle: eigene Berechnungen nach:<br />

http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/alle_gesetze_verordnungen_bmu/doc/35501.php<br />

Betrachtet man die jährlich verabschiedeten umweltpolitischen Gesetze und Verordnungen in<br />

Deutschland von 1969 bis 2011, so zeigt sich, dass hier – ebenso wie in anderen noch zu<br />

diskutierenden Bereichen – keine einfache „je mehr Normen desto reifer“-Ratio aufgemacht werden<br />

kann, denn nachvollziehbarerweise stellt sich – jenseits der Schwankung von Regelungsaktivitäten<br />

innerhalb von und zwischen Legislaturperioden ab irgendeinem Punkt auch eine gewisse Sättigung<br />

ein: Immer weniger Bereiche bleiben gänzlich unreguliert (Jacob/Jörgens 2011: 6), die Regulierungs-<br />

dichte nimmt zu. In der Grafik zeigen dies z.B. die neu hinzugekommenen Bereiche Chemikalienrecht<br />

und Erneuerbare Energien / Klimaschutz. Differenziert man die Gesetze nach ihren Regelungsfeldern,<br />

so zeigt sich im Zeitverlauf eine deutliche Diversifizierung der Regelungsfelder, was vor allem<br />

zusammenhängt mit der Definition neuer Probleme (s.u.). Dies zeigt die Grafik deutlich, da ab den<br />

1990er Jahren der zuvor eindeutig dominierende Bereich „Immissionsschutz“ von anderen<br />

Regelungsbereichen wie Abfallwirtschaft „eingeholt“ wird: die „weißen Flecken“ in der Grafik<br />

(=Jahre, in denen in bestimmten Regelungsbereichen keine Gesetze oder Verordnungen erlassen<br />

wurden) nehmen deutlich ab.<br />

Allerdings kann man mit der Identifikation des legislativen Outputs anerkanntermaßen nur die<br />

berühmte „Spitze des Eisbergs“ abbilden, da insbesondere in der Umweltpolitik ein erheblicher Teil<br />

der Normsetzung durch untergesetzliche Normen (neben Rechtsverordnungen technische Anleitungen<br />

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