Böcher, Michael / Töller, Annette - DVPW
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Abbildung 1: Die Entwicklung der Umweltgesetzgebung<br />
Quelle: eigene Berechnungen nach:<br />
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/alle_gesetze_verordnungen_bmu/doc/35501.php<br />
Betrachtet man die jährlich verabschiedeten umweltpolitischen Gesetze und Verordnungen in<br />
Deutschland von 1969 bis 2011, so zeigt sich, dass hier – ebenso wie in anderen noch zu<br />
diskutierenden Bereichen – keine einfache „je mehr Normen desto reifer“-Ratio aufgemacht werden<br />
kann, denn nachvollziehbarerweise stellt sich – jenseits der Schwankung von Regelungsaktivitäten<br />
innerhalb von und zwischen Legislaturperioden ab irgendeinem Punkt auch eine gewisse Sättigung<br />
ein: Immer weniger Bereiche bleiben gänzlich unreguliert (Jacob/Jörgens 2011: 6), die Regulierungs-<br />
dichte nimmt zu. In der Grafik zeigen dies z.B. die neu hinzugekommenen Bereiche Chemikalienrecht<br />
und Erneuerbare Energien / Klimaschutz. Differenziert man die Gesetze nach ihren Regelungsfeldern,<br />
so zeigt sich im Zeitverlauf eine deutliche Diversifizierung der Regelungsfelder, was vor allem<br />
zusammenhängt mit der Definition neuer Probleme (s.u.). Dies zeigt die Grafik deutlich, da ab den<br />
1990er Jahren der zuvor eindeutig dominierende Bereich „Immissionsschutz“ von anderen<br />
Regelungsbereichen wie Abfallwirtschaft „eingeholt“ wird: die „weißen Flecken“ in der Grafik<br />
(=Jahre, in denen in bestimmten Regelungsbereichen keine Gesetze oder Verordnungen erlassen<br />
wurden) nehmen deutlich ab.<br />
Allerdings kann man mit der Identifikation des legislativen Outputs anerkanntermaßen nur die<br />
berühmte „Spitze des Eisbergs“ abbilden, da insbesondere in der Umweltpolitik ein erheblicher Teil<br />
der Normsetzung durch untergesetzliche Normen (neben Rechtsverordnungen technische Anleitungen<br />
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