Kieferer Nachrichten - Kiefersfelden
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WAS TUN NACH EINER<br />
ÜBERSCHWEMMUNG?<br />
Ein Flutschaden am Pkw ist in vielen Fällen zugleich ein<br />
wirtschaftlicher Totalschaden. Hat das Auto bis über die Sitze<br />
im Wasser gestanden, ist die Trockenlegung des Wagens meist<br />
unwirtschaftlich. Ist das Wasser lediglich über die Türschwelle bis<br />
in den Innenraum gelaufen, ist der Schaden schwer abzuschätzen.<br />
In diesem Fall empfiehlt der ADAC, die Versicherung zu informieren<br />
und das Fahrzeug anschließend in eine Fachwerkstatt schleppen<br />
zu lassen, um weitere Defekte zu vermeiden.<br />
SCHÄDEN UMGEHEND DER<br />
VERSICHERUNG MELDEN<br />
Unwetterschäden sollten Autofahrer umgehend ihrer Teilkaskoversicherung<br />
melden. Der ADAC rät davon ab, einen Gutachter<br />
ohne Absprache mit der Versicherung zu bestellen oder den<br />
Schaden eigenwillig reparieren zu lassen. Da der Versicherer das<br />
so genannte Weisungsrecht hat, besteht die Gefahr, dass man<br />
die Reparaturkosten selbst bezahlen muss. In manchen Regionen,<br />
in denen ein größeres Unwetter getobt hat, führen die Versi-<br />
Seite 9 – <strong>Kieferer</strong> <strong>Nachrichten</strong> – Nr. 170 · Juli 2012<br />
cherer so genannte Hagelaktionen durch. Dabei werden zentrale<br />
Besichtigungsstellen eingerichtet, wo Betroffene ihr Fahrzeug<br />
zur Begutachtung vorfahren können. Besonderheit: Findet eine<br />
Abrechnung auf Basis des Gutachtens statt, wird die Mehrwertssteuer<br />
für anfallende Reparaturen nicht erstattet.<br />
Umgestürzte Bäume oder Äste durch Unwetter sind ein Fall für<br />
die Teilkasko. Der ADAC rät, im Schadensfall möglichst schnell den<br />
Versicherer zu verständigen.<br />
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd<br />
Rente mit 67 bzw. stufenweise Anhebung der Altersgrenzen<br />
– Fragen dazu? Sauberes Konto sichert vollen Rentenanspruch.<br />
Wer Missverständnisse vermeiden will, sollte rechtzeitig Versicherungszeiten<br />
prüfen. Bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
über Kontoklärung (ggf. auch Versicherungszeiten<br />
im Ausland), Rentenanspruch, Rentenbeginn und fristgerechte<br />
Antragstellung, Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleich,<br />
Hinterbliebenenrenten, Beitragszahlungen usw. helfen Ihnen die<br />
ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung<br />
mit Auskunft, Beratung und bei der Antragstellung. Dies<br />
stets kostenfrei und unabhängig vom Versicherungsträger, wie z.<br />
B. DRV Bund, Bayern Süd, oder andere.<br />
Ihr Ansprechpartner vor Ort: Siegfried Weigl, Kaiserstraße 6,<br />
83088 <strong>Kiefersfelden</strong>, Tel.-Nr. 08033/304158.<br />
Beratung öffentlich immer am 3. Donnerstag eines Monats von<br />
15.00 – 17.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong>.<br />
Bitte Mitteilung im Lokalteil des Oberbayerischen Volksblattes<br />
beachten. Um Wartezeit zu<br />
vermeiden ist telefonische<br />
Voranmeldung erwünscht.<br />
Beratung und Antragsaufnahme<br />
auch außerhalb<br />
der öffentlichen Beratungsstunden<br />
nach telefonischer<br />
Terminvereinbarung.<br />
Bitte bringen Sie zur Beratung<br />
und zur Antragstellung<br />
Personalausweis oder Reisepass,<br />
Versicherungsnummer und verfügbare<br />
Rentenunterlagen mit.<br />
Seniorenbeauftrage der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong><br />
Sprechstunde jeden Dienstag von 14.00 – 15.00 Uhr im Rathaus Zimmer 10.<br />
Jeden l. Dienstag im Monat oder nach Vereinbarung findet eine Beratung zur Kurzzeitpflege statt.<br />
Behindertenbeauftragte der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong><br />
Claudia Huber<br />
Spitzsteinstrasse 32<br />
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel.-Nr.: 08033/8424<br />
Fax: 08033/304973<br />
E-Mail: c-hub@gmx.de