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Kieferer Nachrichten - Kiefersfelden

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WAS TUN NACH EINER<br />

ÜBERSCHWEMMUNG?<br />

Ein Flutschaden am Pkw ist in vielen Fällen zugleich ein<br />

wirtschaftlicher Totalschaden. Hat das Auto bis über die Sitze<br />

im Wasser gestanden, ist die Trockenlegung des Wagens meist<br />

unwirtschaftlich. Ist das Wasser lediglich über die Türschwelle bis<br />

in den Innenraum gelaufen, ist der Schaden schwer abzuschätzen.<br />

In diesem Fall empfiehlt der ADAC, die Versicherung zu informieren<br />

und das Fahrzeug anschließend in eine Fachwerkstatt schleppen<br />

zu lassen, um weitere Defekte zu vermeiden.<br />

SCHÄDEN UMGEHEND DER<br />

VERSICHERUNG MELDEN<br />

Unwetterschäden sollten Autofahrer umgehend ihrer Teilkaskoversicherung<br />

melden. Der ADAC rät davon ab, einen Gutachter<br />

ohne Absprache mit der Versicherung zu bestellen oder den<br />

Schaden eigenwillig reparieren zu lassen. Da der Versicherer das<br />

so genannte Weisungsrecht hat, besteht die Gefahr, dass man<br />

die Reparaturkosten selbst bezahlen muss. In manchen Regionen,<br />

in denen ein größeres Unwetter getobt hat, führen die Versi-<br />

Seite 9 – <strong>Kieferer</strong> <strong>Nachrichten</strong> – Nr. 170 · Juli 2012<br />

cherer so genannte Hagelaktionen durch. Dabei werden zentrale<br />

Besichtigungsstellen eingerichtet, wo Betroffene ihr Fahrzeug<br />

zur Begutachtung vorfahren können. Besonderheit: Findet eine<br />

Abrechnung auf Basis des Gutachtens statt, wird die Mehrwertssteuer<br />

für anfallende Reparaturen nicht erstattet.<br />

Umgestürzte Bäume oder Äste durch Unwetter sind ein Fall für<br />

die Teilkasko. Der ADAC rät, im Schadensfall möglichst schnell den<br />

Versicherer zu verständigen.<br />

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd<br />

Rente mit 67 bzw. stufenweise Anhebung der Altersgrenzen<br />

– Fragen dazu? Sauberes Konto sichert vollen Rentenanspruch.<br />

Wer Missverständnisse vermeiden will, sollte rechtzeitig Versicherungszeiten<br />

prüfen. Bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

über Kontoklärung (ggf. auch Versicherungszeiten<br />

im Ausland), Rentenanspruch, Rentenbeginn und fristgerechte<br />

Antragstellung, Kindererziehungszeiten, Versorgungsausgleich,<br />

Hinterbliebenenrenten, Beitragszahlungen usw. helfen Ihnen die<br />

ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung<br />

mit Auskunft, Beratung und bei der Antragstellung. Dies<br />

stets kostenfrei und unabhängig vom Versicherungsträger, wie z.<br />

B. DRV Bund, Bayern Süd, oder andere.<br />

Ihr Ansprechpartner vor Ort: Siegfried Weigl, Kaiserstraße 6,<br />

83088 <strong>Kiefersfelden</strong>, Tel.-Nr. 08033/304158.<br />

Beratung öffentlich immer am 3. Donnerstag eines Monats von<br />

15.00 – 17.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong>.<br />

Bitte Mitteilung im Lokalteil des Oberbayerischen Volksblattes<br />

beachten. Um Wartezeit zu<br />

vermeiden ist telefonische<br />

Voranmeldung erwünscht.<br />

Beratung und Antragsaufnahme<br />

auch außerhalb<br />

der öffentlichen Beratungsstunden<br />

nach telefonischer<br />

Terminvereinbarung.<br />

Bitte bringen Sie zur Beratung<br />

und zur Antragstellung<br />

Personalausweis oder Reisepass,<br />

Versicherungsnummer und verfügbare<br />

Rentenunterlagen mit.<br />

Seniorenbeauftrage der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong><br />

Sprechstunde jeden Dienstag von 14.00 – 15.00 Uhr im Rathaus Zimmer 10.<br />

Jeden l. Dienstag im Monat oder nach Vereinbarung findet eine Beratung zur Kurzzeitpflege statt.<br />

Behindertenbeauftragte der Gemeinde <strong>Kiefersfelden</strong><br />

Claudia Huber<br />

Spitzsteinstrasse 32<br />

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel.-Nr.: 08033/8424<br />

Fax: 08033/304973<br />

E-Mail: c-hub@gmx.de

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