Strategien zur Unfallvermeidung auf den Straßen ... - SafeTrucks.ca
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Infrastruktur<br />
Dieser Radweg führt wahrlich in eine Sackgasse.<br />
sein Vorrecht beim Überqueren der Straße<br />
zu vertrauen. Im Bewusstsein der eigenen<br />
Schwäche vorausschauend mit <strong>den</strong> Fehlern<br />
der Fahrzeugführer zu rechnen und notfalls<br />
auch einmal <strong>auf</strong> das eigene Vorrecht zu<br />
verzichten, kann als „Überlebensstrategie“<br />
<strong>den</strong> Fußgängern und Radfahrern durchaus<br />
empfohlen wer<strong>den</strong>.<br />
STRASSENBELEUCHTUNG DEM<br />
STAND DER TECHNIK ANPASSEN<br />
Um die Zahl verunglückter Fußgänger an<br />
Querungsanlagen europaweit zu reduzieren,<br />
muss neben ausreichend lang bemessenen<br />
Grün- und Räumungsphasen speziell<br />
an stark frequentierten Übergängen unter<br />
anderem sichergestellt sein, dass die Übergänge<br />
sowohl bei Tag als auch in der Nacht<br />
von <strong>den</strong> Autofahrern rechtzeitig als solche<br />
zu erkennen sind – sei es durch entsprechende<br />
Beschilderungen oder durch Fahrbahnmarkierungen.<br />
Mindestens ebenso<br />
wichtig ist es, dass die Übergänge ausreichend<br />
beleuchtet sind und die Fußgänger<br />
<strong>auf</strong> dem Übergang sowie beim Warten <strong>auf</strong><br />
dem Gehweg auch bei schlechtem Wetter<br />
rechtzeitig von <strong>den</strong> Fahrzeugführern wahrgenommen<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
Gerade die ausreichende <strong>Straßen</strong>beleuchtung<br />
ist jedoch vielerorts ein großes<br />
Problem. Beispiel Deutschland: Nach der<br />
vom Umweltministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />
2009 herausgegebenen Handreichung<br />
für Kommunen zum Thema „Effizientere<br />
<strong>Straßen</strong>beleuchtung“ ist in der Bundes-<br />
republik über ein Drittel der heutigen<br />
<strong>Straßen</strong>beleuchtung älter als 20 Jahre und<br />
oftmals in einem technisch veralteten Zustand.<br />
Derzeit wer<strong>den</strong> pro Jahr allerdings<br />
nur drei Prozent der <strong>Straßen</strong>beleuchtung<br />
ersetzt. Hier ist Handlungsbedarf gegeben.<br />
In anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfte das<br />
ähnlich aussehen. Gleichzeitig heißt es in<br />
Fahrradstraße und andere Sonderregelungen<br />
Seit Inkrafttreten der 24. Novelle<br />
der StVO am 1. Oktober 1997<br />
ist in Deutschland die Einrichtung<br />
sogenannter Fahrradstraßen<br />
erlaubt. Eine Fahrradstraße ist eine Straße,<br />
deren Fahrbahn laut <strong>Straßen</strong>verkehrsordnung<br />
dem Radverkehr vorbehalten ist. Nach § 41<br />
StVO wer<strong>den</strong> diese <strong>Straßen</strong> mit <strong>den</strong> Zeichen<br />
244 (Beginn) und 244a (Ende) ausgeschildert.<br />
Andere Fahrzeugführer als Radfahrer<br />
dürfen diese <strong>Straßen</strong> nur benutzen, wenn dies<br />
durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Darüber<br />
hinaus dürfen alle Fahrzeuge dann nur mit<br />
mäßiger Geschwindigkeit fahren, Radfahrer<br />
dürfen auch nebeneinander fahren.<br />
Die zum 1. September 2009 in Kraft getretene<br />
46. Novelle <strong>zur</strong> Änderung der StVO<br />
brachte eine Neuerung <strong>zur</strong> Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />
von Radfahrern: Seitdem gilt in<br />
Fahrradstraßen für alle Fahrzeuge – also auch<br />
für Radfahrer – eine Höchstgeschwindigkeit<br />
von 30 km/h. Kraftfahrzeugführer müssen die<br />
der Handreichung: „Wegen des zunehmen<strong>den</strong><br />
<strong>Straßen</strong>verkehrs ist eine gute Beleuchtung<br />
immer wichtiger gewor<strong>den</strong> – sowohl<br />
für Autofahrer als auch für Fahrradfahrer<br />
und Fußgänger. Alle Verkehrsräume sind so<br />
zu beleuchten, dass ständig wechselnde Situationen<br />
oder Gefahrenstellen im � ießen<strong>den</strong><br />
und ruhen<strong>den</strong> Verkehr aus genügend großer<br />
Geschwindigkeit gegebenenfalls noch weiter<br />
verringern.<br />
Ein Problem ist dabei jedoch häufi g<br />
die allgemein mangelnde Akzeptanz von<br />
Autofahrern gegenüber Radfahrern <strong>auf</strong> der<br />
Fahrbahn. Zudem halten sich Autofahrer oft<br />
nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
in Fahrradstraßen, weil diese nicht explizit<br />
ausgewiesen ist. Oft wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Innenstädten<br />
auch Einbahnstraßen in der gesperrten<br />
Richtung für Fahrradfahrer freigegeben.<br />
Sowohl für <strong>den</strong> Kfz- als auch für <strong>den</strong> Radverkehr<br />
kann das jedoch ein potenzielles Unfallrisiko<br />
darstellen, weil vielen Autofahrern die<br />
entsprechende Beschilderung unbekannt ist<br />
oder das kleine Zusatzschild einfach übersehen<br />
wird. Konfl ikte sind vor allem dann<br />
vorprogrammiert, wenn das auch in Einbahnstraßen<br />
geltende Rechtsfahrgebot<br />
und das Fahren mit<br />
angepasster Geschwindigkeit<br />
nicht beachtet wird.