17.01.2013 Aufrufe

Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Schutz von Tieren zum Zeitpunkt<br />

der Tötung (warmblütige<br />

Schlachttiere)<br />

Im Rahmen der Schwerpunktsetzung erfolgte<br />

eine umfassende Überprüfung der Einhaltung der<br />

vorgeschriebenen Betäubungsverfahren. Die<br />

rechtliche Grundlage für die Überprüfung ergibt<br />

sich aus den Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung.<br />

Eine Erfassung der Daten erfolgte<br />

durch die vor Ort verantwortlichen Tierärzte und<br />

Tierärztinnen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen<br />

Überprüfung dieser Fragestellung wurde<br />

eine Checkliste für alle Standorte zum Einsatz<br />

gebracht. Unabhängig von dieser Bestandsaufnahme<br />

finden vor Ort im Rahmen der schlachttäglichen<br />

Anwesenheit tierschutzrechtliche Kontrollen<br />

sowohl im Bereich der Anlieferung der<br />

Schlachttiere, der Warteställe und der Betäubung<br />

und Schlachtung statt.<br />

Im Land <strong>Bremen</strong> sind mehrere Schlachtbetriebe<br />

ansässig. In diesen Schlachtstätten wurden im<br />

Jahr 2010 452.893 Schweine, 63.673 Rinder, 3<br />

Kälber und 953 Schafe geschlachtet. Alle<br />

Schlachttiere wurden durch amtliches Personal<br />

einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen.<br />

Neben den tierseuchenrechtlichen und<br />

fleischhygienerechtlichen Kontrollen stellen die<br />

tierschutzrechtlichen Kontrollen die dritte Säule<br />

der Überwachung dar.<br />

Mit dem Programm wurden zielgerichtet die<br />

technischen und personellen Ausrüstungen an<br />

den Schlachtstätten in Bezug auf die Betäubung<br />

von Tieren überprüft. Es wurden die einzelnen<br />

Anforderungen aus der Rechtsetzung abgeprüft,<br />

das Ergebnis aufgezeichnet, bewertet und wo<br />

notwendig Maßnahmen angeordnet bzw. Empfehlungen<br />

ausgesprochen. Die Ergebnisse der<br />

Überprüfung sind die Grundlage der weiteren<br />

Kontrollen und ggf. notwendigen Maßnahmen.<br />

- 17 -<br />

JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />

Die einzelnen Überprüfungsbereiche werden<br />

nachfolgend zusammengefasst vorgestellt:<br />

1. Überprüfung des Personals<br />

Alle an der Betäubung und Schlachtung beteiligten<br />

gewerblichen Mitarbeiter der Betriebe waren<br />

in Besitz der geforderten Sachkundenachweise.<br />

Die gesetzlich geforderten Tierschutzverantwortlichen<br />

sind benannt, allerdings sind diese nicht<br />

an allen Schlachtstätten weisungsbefugt. Bis auf<br />

wenige Ausnahmen ist der Umgang des Personals<br />

mit den Schlachttieren ruhig. Durch die Anwesenheit<br />

der amtlichen Tierärzte vor Ort werden<br />

umgehend Ermahnungen ausgesprochen und<br />

Belehrungen des Personals bei Auffälligkeiten<br />

durchgeführt.<br />

2. Überwachung der Betäubungseinrichtung<br />

In Bezug auf die Standorte mit Rinderschlachtung<br />

ist in einem Betrieb die Kopffixierung als<br />

Baumaßnahme in der Planung. Im anderen Betrieb<br />

besteht eine starre Kopffixierung bei der<br />

Rinderbetäubung. Hier werden Gespräche mit<br />

dem Betreiber geführt, damit eine flexible Kopffixierung<br />

eingerichtet wird, wobei hier die Anlage<br />

als grundsätzlich ausreichend bewertet wird. An<br />

allen Schlachthöfen wird bei der Schweineschlachtung<br />

eine elektrische Betäubung der<br />

Schlachttiere vorgenommen. Die baulichen und<br />

technischen Einrichtungen entsprechen den Anforderungen<br />

bzw. sind in einem guten Zustand,<br />

so dass die Anlagen als geeignet bewertet werden<br />

und keine weiteren Maßnahmen von Seiten<br />

des Betreibers einzufordern sind.<br />

3. Umgang mit lebenden Tieren<br />

Eine ausreichende Zahl an sachkundigen Personen<br />

ist an jedem Standort vorhanden. Grundsätzlich<br />

wird ein ruhiger Umgang mit den Tieren festgestellt.<br />

Allerdings wird ein gelegentlicher Einsatz<br />

von Gummi- bzw. Holzstöcken festgestellt, der<br />

direkt zu Verwarnungen der ausführenden Personen<br />

von amtlicher Seite und einer Anhebung<br />

der Kontrollhäufigkeit führt.<br />

Die Überprüfung der amtlichen Kollegen in der<br />

Lebenduntersuchung der Schlachttiere beschreibt,<br />

dass bei der überwiegenden Anzahl der<br />

angelieferten Tiere ein ruhiges Verhalten zu beobachten<br />

ist. Bei der Entladung der Fahrzeuge<br />

wird auf ein ruhiges Umgehen mit den Tieren<br />

geachtet. Verletzungen infolge der Aufstallung im<br />

Wartebereich konnten nicht festgestellt werden.<br />

Die vereinzelt bei der Lebenduntersuchung diag-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!