Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen
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Schutz von Tieren zum Zeitpunkt<br />
der Tötung (warmblütige<br />
Schlachttiere)<br />
Im Rahmen der Schwerpunktsetzung erfolgte<br />
eine umfassende Überprüfung der Einhaltung der<br />
vorgeschriebenen Betäubungsverfahren. Die<br />
rechtliche Grundlage für die Überprüfung ergibt<br />
sich aus den Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung.<br />
Eine Erfassung der Daten erfolgte<br />
durch die vor Ort verantwortlichen Tierärzte und<br />
Tierärztinnen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen<br />
Überprüfung dieser Fragestellung wurde<br />
eine Checkliste für alle Standorte zum Einsatz<br />
gebracht. Unabhängig von dieser Bestandsaufnahme<br />
finden vor Ort im Rahmen der schlachttäglichen<br />
Anwesenheit tierschutzrechtliche Kontrollen<br />
sowohl im Bereich der Anlieferung der<br />
Schlachttiere, der Warteställe und der Betäubung<br />
und Schlachtung statt.<br />
Im Land <strong>Bremen</strong> sind mehrere Schlachtbetriebe<br />
ansässig. In diesen Schlachtstätten wurden im<br />
Jahr 2010 452.893 Schweine, 63.673 Rinder, 3<br />
Kälber und 953 Schafe geschlachtet. Alle<br />
Schlachttiere wurden durch amtliches Personal<br />
einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen.<br />
Neben den tierseuchenrechtlichen und<br />
fleischhygienerechtlichen Kontrollen stellen die<br />
tierschutzrechtlichen Kontrollen die dritte Säule<br />
der Überwachung dar.<br />
Mit dem Programm wurden zielgerichtet die<br />
technischen und personellen Ausrüstungen an<br />
den Schlachtstätten in Bezug auf die Betäubung<br />
von Tieren überprüft. Es wurden die einzelnen<br />
Anforderungen aus der Rechtsetzung abgeprüft,<br />
das Ergebnis aufgezeichnet, bewertet und wo<br />
notwendig Maßnahmen angeordnet bzw. Empfehlungen<br />
ausgesprochen. Die Ergebnisse der<br />
Überprüfung sind die Grundlage der weiteren<br />
Kontrollen und ggf. notwendigen Maßnahmen.<br />
- 17 -<br />
JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />
Die einzelnen Überprüfungsbereiche werden<br />
nachfolgend zusammengefasst vorgestellt:<br />
1. Überprüfung des Personals<br />
Alle an der Betäubung und Schlachtung beteiligten<br />
gewerblichen Mitarbeiter der Betriebe waren<br />
in Besitz der geforderten Sachkundenachweise.<br />
Die gesetzlich geforderten Tierschutzverantwortlichen<br />
sind benannt, allerdings sind diese nicht<br />
an allen Schlachtstätten weisungsbefugt. Bis auf<br />
wenige Ausnahmen ist der Umgang des Personals<br />
mit den Schlachttieren ruhig. Durch die Anwesenheit<br />
der amtlichen Tierärzte vor Ort werden<br />
umgehend Ermahnungen ausgesprochen und<br />
Belehrungen des Personals bei Auffälligkeiten<br />
durchgeführt.<br />
2. Überwachung der Betäubungseinrichtung<br />
In Bezug auf die Standorte mit Rinderschlachtung<br />
ist in einem Betrieb die Kopffixierung als<br />
Baumaßnahme in der Planung. Im anderen Betrieb<br />
besteht eine starre Kopffixierung bei der<br />
Rinderbetäubung. Hier werden Gespräche mit<br />
dem Betreiber geführt, damit eine flexible Kopffixierung<br />
eingerichtet wird, wobei hier die Anlage<br />
als grundsätzlich ausreichend bewertet wird. An<br />
allen Schlachthöfen wird bei der Schweineschlachtung<br />
eine elektrische Betäubung der<br />
Schlachttiere vorgenommen. Die baulichen und<br />
technischen Einrichtungen entsprechen den Anforderungen<br />
bzw. sind in einem guten Zustand,<br />
so dass die Anlagen als geeignet bewertet werden<br />
und keine weiteren Maßnahmen von Seiten<br />
des Betreibers einzufordern sind.<br />
3. Umgang mit lebenden Tieren<br />
Eine ausreichende Zahl an sachkundigen Personen<br />
ist an jedem Standort vorhanden. Grundsätzlich<br />
wird ein ruhiger Umgang mit den Tieren festgestellt.<br />
Allerdings wird ein gelegentlicher Einsatz<br />
von Gummi- bzw. Holzstöcken festgestellt, der<br />
direkt zu Verwarnungen der ausführenden Personen<br />
von amtlicher Seite und einer Anhebung<br />
der Kontrollhäufigkeit führt.<br />
Die Überprüfung der amtlichen Kollegen in der<br />
Lebenduntersuchung der Schlachttiere beschreibt,<br />
dass bei der überwiegenden Anzahl der<br />
angelieferten Tiere ein ruhiges Verhalten zu beobachten<br />
ist. Bei der Entladung der Fahrzeuge<br />
wird auf ein ruhiges Umgehen mit den Tieren<br />
geachtet. Verletzungen infolge der Aufstallung im<br />
Wartebereich konnten nicht festgestellt werden.<br />
Die vereinzelt bei der Lebenduntersuchung diag-