Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen
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� Equidenkennzeichnung<br />
Seit dem 9. März 2010 müssen gemäß Viehverkehrsverordnung<br />
grundsätzlich alle Equiden<br />
(Einhufer) mittels eines zu implantierenden<br />
Transponders individuell gekennzeichnet werden.<br />
Verantwortlich ist der Tierhalter. Tierhalter in<br />
diesem Sinne kann der Besitzer sein, der Eigentümer<br />
oder allgemein jede andere natürliche oder<br />
juristische Person, die für die Haltung zuständig<br />
ist, also z.B. auch der Betreiber eines Pensionsstalls.<br />
Die Ausgabe der Transponder erfolgt für<br />
das Land <strong>Bremen</strong> durch die VIT. Parallel zu dieser<br />
Regelung wurde in der zentralen Datenbank<br />
HIT eine Equidendatenbank eingerichtet. Die<br />
Transponder dürfen nur durch sachkundige Personen<br />
implantiert werden, die durch die zuständige<br />
Veterinärbehörde (hier: <strong>LMTVet</strong>) in der Datenbank<br />
HIT registriert sein müssen.<br />
� Psittakose<br />
Im Januar 2010 gelangte der Verdacht der Ansteckung<br />
in einem Zoofachhandel in <strong>Bremen</strong><br />
nach Zukauf aus Nordrhein-Westfalen zur amtlichen<br />
Kenntnis. Die Untersuchung der amtlich<br />
entnommenen Proben bestätigte den Verdacht<br />
nicht.<br />
- 76 -<br />
JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />
� Bienenseuchen<br />
Im Juni 2010 wurde ein Ausbruch der Amerikanischen<br />
Faulbrut (AFB) im Bereich Findorff/Walle<br />
angezeigt. Die lückenlosen Kontrolluntersuchungen<br />
im einzurichtenden Sperrbezirk ergaben,<br />
dass die Seuche sich noch nicht weiter ausgebreitet<br />
hatte. Die betroffenen Bienenvölker konnten<br />
durch die Anwendung des offenen Kunstschwarmverfahrens<br />
gerettet werden. Der Sperrbezirk<br />
hatte zum Ende des Berichtsjahres noch<br />
Bestand. In Woltmershausen und Hemelingen<br />
traten in je einem Bienenstand bedenkliche Konzentrationen<br />
des Erregers der AFB auf. Zur Vermeidung<br />
der weiteren Erregerverbreitung wurde<br />
auch hier jeweils das offene Kunstschwarmverfahren<br />
amtlich angeordnet. Bei allen diagnostischen<br />
und Bekämpfungsmaßnahmen kamen<br />
auch Bienenseuchensachverständige des Bremer<br />
Imkervereins von 1875 - zur Unterstützung<br />
des <strong>LMTVet</strong> - zum Einsatz. Die Ansteckungsquellen<br />
sind nicht bekannt. Die in den Vorjahren<br />
auffälligen Honig-Umschlagsbetriebe sind mittlerweile<br />
- durch geeignete behördliche Maßnahmen<br />
von hier aus veranlasst - im Rahmen der<br />
geltenden Vorschriften bei einem akzeptablen<br />
Standard der Tierseuchenvermeidung angelangt.