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Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

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� Equidenkennzeichnung<br />

Seit dem 9. März 2010 müssen gemäß Viehverkehrsverordnung<br />

grundsätzlich alle Equiden<br />

(Einhufer) mittels eines zu implantierenden<br />

Transponders individuell gekennzeichnet werden.<br />

Verantwortlich ist der Tierhalter. Tierhalter in<br />

diesem Sinne kann der Besitzer sein, der Eigentümer<br />

oder allgemein jede andere natürliche oder<br />

juristische Person, die für die Haltung zuständig<br />

ist, also z.B. auch der Betreiber eines Pensionsstalls.<br />

Die Ausgabe der Transponder erfolgt für<br />

das Land <strong>Bremen</strong> durch die VIT. Parallel zu dieser<br />

Regelung wurde in der zentralen Datenbank<br />

HIT eine Equidendatenbank eingerichtet. Die<br />

Transponder dürfen nur durch sachkundige Personen<br />

implantiert werden, die durch die zuständige<br />

Veterinärbehörde (hier: <strong>LMTVet</strong>) in der Datenbank<br />

HIT registriert sein müssen.<br />

� Psittakose<br />

Im Januar 2010 gelangte der Verdacht der Ansteckung<br />

in einem Zoofachhandel in <strong>Bremen</strong><br />

nach Zukauf aus Nordrhein-Westfalen zur amtlichen<br />

Kenntnis. Die Untersuchung der amtlich<br />

entnommenen Proben bestätigte den Verdacht<br />

nicht.<br />

- 76 -<br />

JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />

� Bienenseuchen<br />

Im Juni 2010 wurde ein Ausbruch der Amerikanischen<br />

Faulbrut (AFB) im Bereich Findorff/Walle<br />

angezeigt. Die lückenlosen Kontrolluntersuchungen<br />

im einzurichtenden Sperrbezirk ergaben,<br />

dass die Seuche sich noch nicht weiter ausgebreitet<br />

hatte. Die betroffenen Bienenvölker konnten<br />

durch die Anwendung des offenen Kunstschwarmverfahrens<br />

gerettet werden. Der Sperrbezirk<br />

hatte zum Ende des Berichtsjahres noch<br />

Bestand. In Woltmershausen und Hemelingen<br />

traten in je einem Bienenstand bedenkliche Konzentrationen<br />

des Erregers der AFB auf. Zur Vermeidung<br />

der weiteren Erregerverbreitung wurde<br />

auch hier jeweils das offene Kunstschwarmverfahren<br />

amtlich angeordnet. Bei allen diagnostischen<br />

und Bekämpfungsmaßnahmen kamen<br />

auch Bienenseuchensachverständige des Bremer<br />

Imkervereins von 1875 - zur Unterstützung<br />

des <strong>LMTVet</strong> - zum Einsatz. Die Ansteckungsquellen<br />

sind nicht bekannt. Die in den Vorjahren<br />

auffälligen Honig-Umschlagsbetriebe sind mittlerweile<br />

- durch geeignete behördliche Maßnahmen<br />

von hier aus veranlasst - im Rahmen der<br />

geltenden Vorschriften bei einem akzeptablen<br />

Standard der Tierseuchenvermeidung angelangt.

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