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Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

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Grundlage für die Durchführung des Programms<br />

ist das von der eingesetzten Expertengruppe<br />

erstellte Handbuch. Dieses Handbuch, an dessen<br />

Erstellung und Aktualisierung sich <strong>Bremen</strong> konti-<br />

nuierlich beteiligt,<br />

beinhaltet Informationen<br />

über die verschiedenen<br />

Rechtsgrundlagen und<br />

Kontrollbereiche,<br />

Vorgaben zu den<br />

Prüftatbeständen, Aussagen zum Kontrollumfang<br />

sowie Hinweise zur Berichterstattung an das<br />

BVL. Das Handbuch dient auch als Nachschlagewerk,<br />

als Wegweiser für die praktische Durchführung<br />

der Pflanzenschutz-Kontrollen, mit der<br />

Absicht, bundesweit vergleichbare Ergebnisse zu<br />

erhalten. Die im Handbuch genannten Methoden<br />

und Muster-Kontrollbögen dienen als Arbeitsgrundlage<br />

der Bundesländer. Das Handbuch wird<br />

im Rahmen der Expertengruppe in regelmäßigen<br />

Zeitabständen überprüft und den aktuellen Entwicklungen<br />

angepasst.<br />

Kontrollen nach Pflanzenschutz-<br />

Kontrollprogramm<br />

In 2010 wurde verstärkt an der einheitlichen<br />

Erfassung und Bewertung der Kontrollergebnisse<br />

in den Ländern gearbeitet,<br />

um die Transparenz und Vergleichbarkeit<br />

der Ergebnisse zu verbessern<br />

Birte Evers<br />

Verkehrs- und Anwendungskontrollen<br />

Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass im Jahr<br />

2010 121 Betriebe, die Pflanzenschutzmittel in<br />

den Verkehr bringen, kontrolliert wurden. Es wurden<br />

rund 1404 Pflanzenschutzmittel auf ihre Zulassung<br />

und Kennzeichnung geprüft. In 19 Fällen<br />

wurden Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung<br />

angeboten.<br />

In 2010 wurden 139 Personen auf deren Sachkunde<br />

hin überprüft. Es handelt sich hier entweder<br />

um die Sachkunde zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln<br />

oder der Sachkunde zum Ausbringen<br />

von Pflanzenschutzmitteln.<br />

- 86 -<br />

JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />

Die Verstöße gegen das Selbstbedienungsverbot<br />

nach §22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) wurden<br />

größtenteils in großen Märkten vorgefunden<br />

und durch Unachtsamkeit beim Abstellen der<br />

Produkte durch den Zulieferer<br />

oder durch den<br />

Kunden verursacht. Die<br />

Beanstandungen auf Grund<br />

fehlender Zulassung gemäß<br />

§11 PflSchG waren<br />

hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die<br />

Zulassung dieser Produkte im Vorjahr abgelaufen<br />

ist. Hierbei wurden jedoch keine Pflanzenschutzmittel<br />

mit toxischen oder schwer abbaubaren<br />

Wirkstoffen vorgefunden. Die Zulassung endete<br />

zum größten Teil durch Zeitablauf (§15<br />

PflSchG), so dass eine Aufbrauchfrist von 2 Jahren<br />

noch gewährleistet war. Die Kennzeichnungsverstöße<br />

gemäß §20 PflSchG sind<br />

hauptsächlich entstanden, weil „Altprodukte“ mit<br />

einer geänderten Gebrauchsanweisung wieder<br />

neu zugelassen wurden, jedoch der Verkauf aus<br />

Lagerbeständen mit der alten Gebrauchsanweisung<br />

vorgenommen wurde.<br />

Tabelle: Bei Pflanzenschutzmittel-Kontrollen<br />

festgestellte Beanstandungen hinsichtlich der<br />

Abgabe von PSM<br />

Verstöße gegen 2008 2009 2010<br />

§22 PflSchG Selbstbedienungsverbot<br />

9 11 7<br />

§11 PflSchG Zulassung 20 13 19<br />

§20 PflSchG Kennzeichnung<br />

2 4 6<br />

§6 PflSchG Anwendung 7 7 5<br />

§ 2a PflSchG Gute fachliche<br />

Praxis im Pflanzenschutz<br />

7<br />

- -<br />

Tabelle: Übersicht über die in den Jahren 2003 bis 2009 durchgeführten Kontrollen bei Inverkehrbringern<br />

von Pflanzenschutzmitteln<br />

Anzahl<br />

kontrollierter Betriebe<br />

Anzahl kontrollierter<br />

Mittel<br />

davon nicht zugelassene<br />

Mittel<br />

Pflanzenstärkungsmittel<br />

Anzahl überprüfter<br />

Sachkunde-<br />

nachweise<br />

2008 149 1636 28 78 150<br />

2009 106 1352 14 73 105<br />

2010 121 1404 19 79 139

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