Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen
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Grundlage für die Durchführung des Programms<br />
ist das von der eingesetzten Expertengruppe<br />
erstellte Handbuch. Dieses Handbuch, an dessen<br />
Erstellung und Aktualisierung sich <strong>Bremen</strong> konti-<br />
nuierlich beteiligt,<br />
beinhaltet Informationen<br />
über die verschiedenen<br />
Rechtsgrundlagen und<br />
Kontrollbereiche,<br />
Vorgaben zu den<br />
Prüftatbeständen, Aussagen zum Kontrollumfang<br />
sowie Hinweise zur Berichterstattung an das<br />
BVL. Das Handbuch dient auch als Nachschlagewerk,<br />
als Wegweiser für die praktische Durchführung<br />
der Pflanzenschutz-Kontrollen, mit der<br />
Absicht, bundesweit vergleichbare Ergebnisse zu<br />
erhalten. Die im Handbuch genannten Methoden<br />
und Muster-Kontrollbögen dienen als Arbeitsgrundlage<br />
der Bundesländer. Das Handbuch wird<br />
im Rahmen der Expertengruppe in regelmäßigen<br />
Zeitabständen überprüft und den aktuellen Entwicklungen<br />
angepasst.<br />
Kontrollen nach Pflanzenschutz-<br />
Kontrollprogramm<br />
In 2010 wurde verstärkt an der einheitlichen<br />
Erfassung und Bewertung der Kontrollergebnisse<br />
in den Ländern gearbeitet,<br />
um die Transparenz und Vergleichbarkeit<br />
der Ergebnisse zu verbessern<br />
Birte Evers<br />
Verkehrs- und Anwendungskontrollen<br />
Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass im Jahr<br />
2010 121 Betriebe, die Pflanzenschutzmittel in<br />
den Verkehr bringen, kontrolliert wurden. Es wurden<br />
rund 1404 Pflanzenschutzmittel auf ihre Zulassung<br />
und Kennzeichnung geprüft. In 19 Fällen<br />
wurden Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung<br />
angeboten.<br />
In 2010 wurden 139 Personen auf deren Sachkunde<br />
hin überprüft. Es handelt sich hier entweder<br />
um die Sachkunde zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln<br />
oder der Sachkunde zum Ausbringen<br />
von Pflanzenschutzmitteln.<br />
- 86 -<br />
JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />
Die Verstöße gegen das Selbstbedienungsverbot<br />
nach §22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) wurden<br />
größtenteils in großen Märkten vorgefunden<br />
und durch Unachtsamkeit beim Abstellen der<br />
Produkte durch den Zulieferer<br />
oder durch den<br />
Kunden verursacht. Die<br />
Beanstandungen auf Grund<br />
fehlender Zulassung gemäß<br />
§11 PflSchG waren<br />
hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die<br />
Zulassung dieser Produkte im Vorjahr abgelaufen<br />
ist. Hierbei wurden jedoch keine Pflanzenschutzmittel<br />
mit toxischen oder schwer abbaubaren<br />
Wirkstoffen vorgefunden. Die Zulassung endete<br />
zum größten Teil durch Zeitablauf (§15<br />
PflSchG), so dass eine Aufbrauchfrist von 2 Jahren<br />
noch gewährleistet war. Die Kennzeichnungsverstöße<br />
gemäß §20 PflSchG sind<br />
hauptsächlich entstanden, weil „Altprodukte“ mit<br />
einer geänderten Gebrauchsanweisung wieder<br />
neu zugelassen wurden, jedoch der Verkauf aus<br />
Lagerbeständen mit der alten Gebrauchsanweisung<br />
vorgenommen wurde.<br />
Tabelle: Bei Pflanzenschutzmittel-Kontrollen<br />
festgestellte Beanstandungen hinsichtlich der<br />
Abgabe von PSM<br />
Verstöße gegen 2008 2009 2010<br />
§22 PflSchG Selbstbedienungsverbot<br />
9 11 7<br />
§11 PflSchG Zulassung 20 13 19<br />
§20 PflSchG Kennzeichnung<br />
2 4 6<br />
§6 PflSchG Anwendung 7 7 5<br />
§ 2a PflSchG Gute fachliche<br />
Praxis im Pflanzenschutz<br />
7<br />
- -<br />
Tabelle: Übersicht über die in den Jahren 2003 bis 2009 durchgeführten Kontrollen bei Inverkehrbringern<br />
von Pflanzenschutzmitteln<br />
Anzahl<br />
kontrollierter Betriebe<br />
Anzahl kontrollierter<br />
Mittel<br />
davon nicht zugelassene<br />
Mittel<br />
Pflanzenstärkungsmittel<br />
Anzahl überprüfter<br />
Sachkunde-<br />
nachweise<br />
2008 149 1636 28 78 150<br />
2009 106 1352 14 73 105<br />
2010 121 1404 19 79 139