Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen
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Verbraucherbeschwerden<br />
Im Jahre 2010 gingen 204 Verbraucherbeschwerden<br />
ein, davon wiesen 106 auf die mangelnde<br />
Einhaltung der Hygiene in Betrieben hin,<br />
in 98 Fällen wurden Lebensmittel mit dem Verdacht<br />
eingereicht, dass sie verdorben oder wegen<br />
qualitativer Mängel nicht verzehrsfähig seien.<br />
Die anschließenden Betriebskontrollen bzw. Laboruntersuchungen<br />
führten in 55 Fällen zu Beanstandungen<br />
(Betriebshygiene (34 %); Lebensmittel<br />
(19,6 %)), aufgrund derer die Gewerbetreibenden<br />
belehrt oder in gravierenden Fällen auch<br />
mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belegt<br />
wurden.<br />
Auch dieses Jahr äußerten wieder 47 Beschwerdeführer<br />
den Verdacht, dass gesundheitliche<br />
Beschwerden, hauptsächlich Durchfall und<br />
Erbrechen, auf den Genuss verdorbener oder<br />
kontaminierter Lebensmittel zurückzuführen seien.<br />
Alle Betriebe wurden einer Kontrolle unterzogen<br />
und wenn noch Ausgangsmaterial für die<br />
Speisenproduktion vorhanden war, wurden Vergleichproben<br />
gezogen. Es wurde in sechs Fällen<br />
(12,7 %) festgestellt, dass entweder die Hygienemängel<br />
so gravierend waren, dass sie möglicherweise<br />
mit den Krankheitssymptomen in Verbindung<br />
gebracht werden könnten oder Vergleichsproben<br />
wegen zu hoher Keimzahlen beanstandet<br />
worden waren. Ansonsten bestätigte<br />
sich der Verdacht bei den Kontrollen nicht.<br />
Diesen Vorgängen sind auch drei Vorfälle zuzuordnen,<br />
bei denen eine hohe Anzahl von<br />
Verbrauchern Krankheitserscheinungen aufwiesen:<br />
1. In einem Schulzentrum erkrankten im<br />
September 2010 diverse Schüler nach<br />
dem Verzehr von Hähnchen Cordon-<br />
Bleu mit Kartoffeln oder Kartoffelbrei und<br />
Gemüse. Einige hatten aber auch ihr<br />
Pausenbrot verzehrt. Alle Untersuchungen<br />
der Rückstellmuster ergaben keinen<br />
Hinweis auf eine Lebensmittelvergiftung.<br />
2. In einem Vereinsheim litten 16 Personen<br />
nach dem Verzehr von Krustenbraten<br />
mit Gemüseplatte und Mousse au chocolat<br />
als Nachtisch an Durchfall und<br />
Erbrechen. Die Krankheitserscheinungen<br />
traten kurz nach dem Verzehr der<br />
Speisen auf. Bei der Untersuchung von<br />
Stuhlproben wurde Norovirus nachgewiesen.<br />
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JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />
3. Nach einer Weihnachtsfeier in einem<br />
Restaurant, an der 200 Personen teilgenommen<br />
hatten (zwei unterschiedliche<br />
räumlich getrennte Gruppen), erkrankten<br />
mindestens 15 Personen kurzfristig nach<br />
Speisenverzehr. Auch hier wurde Norovirus<br />
nachgewiesen.<br />
Der Nachweis des Norovirus erfolgte in beiden<br />
Fällen sowohl beim Personal als auch bei<br />
Gästen. Ob das Virus über die Speisen<br />
oder durch Personenkontakt übertragen<br />
wurde, konnte nicht sicher<br />
nachgewiesen werden.<br />
Peter Drewes<br />
Betriebskontrollen in<br />
Bremerhaven<br />
Wie jedes Jahr führte der <strong>LMTVet</strong> auch 2010<br />
besondere Spätkontrollen Ende April und Anfang<br />
November in Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei<br />
Bremerhaven durch. Neben Restaurants,<br />
Gast- und Schankwirtschaften, die vorwiegend<br />
außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit geöffnet<br />
haben, sind Discotheken und Nachtbars praktisch<br />
nur durch solche Kontrollen zu erreichen.<br />
Das Auftreten von ganzen Teams, zwei Gruppen<br />
bestehend aus zwei Personen aus der Lebensmittelkontrolle,<br />
einer Person aus dem amtstierärztlichen<br />
Dienst und bis zu vier Polizisten, vermeidet<br />
Diskussionen oder Übergriffe schon im<br />
Vorfeld, erfordert aber auch bei integren Betrieben<br />
einiges an Fingerspitzengefühl und Diplomatie.<br />
Die beiden Teams überprüften insgesamt 37<br />
Betriebe einschließlich eines Lebensmittelgeschäfts<br />
und einer Bäckerei. Neben den fast überall<br />
auftretenden leichten Hygienemängeln (Sauberkeit,<br />
Ordnung) in Küchen oder Nebenräumen<br />
waren häufiger Lebensmittel mit abgelaufenem<br />
Mindesthaltbarkeitsdaten bis hin zum Verderb zu<br />
beanstanden.