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Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

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Die Grundsatzangelegenheiten in Bezug auf Lebensmittel-<br />

und Futtermittelsicherheit, Tierschutz,<br />

Tiergesundheit und Pflanzenschutz sind dem<br />

Referat 32 zugeordnet. Das Referat ist eines von<br />

insgesamt 7 Referaten in der Abteilung „Gesundheit“<br />

bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales (SAFGJS).<br />

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und<br />

Veterinärdienst (<strong>LMTVet</strong>) ist eine nachgeordnete<br />

Behörde der SAFGJS und die erforderlichen amtlichen<br />

Kontrollen einschließlich des Vollzugs in<br />

den oben genannten Bereichen durchführt (mit<br />

Einschränkungen im Futtermittelbereich). Der<br />

<strong>LMTVet</strong> hat in <strong>Bremen</strong>, Bremerhaven und durch<br />

die Kooperation mit Niedersachsen seit dem<br />

01.01.2005 auch in Cuxhaven, insgesamt acht<br />

Standorte. Zu den amtlichen Kontrollen zählen<br />

auch die Laboruntersuchungen und Begutachtungen<br />

durch das Landesuntersuchungsamt für<br />

Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) in<br />

<strong>Bremen</strong>.<br />

Zum Stichtag 31.12.2010 arbeiteten im Referat<br />

32 der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales der Freien Hansestadt<br />

<strong>Bremen</strong> insgesamt 9 Personen mit einem Beschäftigungsvolumen<br />

von 7,83 Vollzeitkräften<br />

(VZK). Der <strong>LMTVet</strong> hatte eine Beschäftigtenzahl<br />

von 122 Personen, die sich aus 70 Festangestellten<br />

und 52 nicht vollbeschäftigten Mitarbeiten<br />

zusammensetzte. Das Beschäftigungsvolumen<br />

lag bei den Festangestellten bei 63,84 und bei<br />

den nicht vollbeschäftigten Kräften bei 27,26<br />

VZK. Im LUA waren mit Stand 31.12.2010 47,62<br />

VZK registriert. Diese verteilten sich auf eine<br />

Kopfzahl von insgesamt 57 Personen.<br />

Eine Zusammenstellung einzelner Dienstorte und<br />

ihre Erreichbarkeit finden sich im Anhang.<br />

Dr. Annette Hanke<br />

‐ 6 ‐<br />

JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />

Kooperation mit Niedersachsen &<br />

weiteren norddeutschen Ländern<br />

Zwischen den norddeutschen Ländern Berlin,<br />

<strong>Bremen</strong> und Hamburg sowie Brandenburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und<br />

Schleswig-Holstein gibt es eine Zusammenarbeit<br />

im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen:<br />

NoKo (Norddeutsche<br />

Kooperation).<br />

Die in der Kooperation beteiligten Untersuchungseinrichtungen<br />

sind:<br />

� das Landeslabor Berlin-Brandenburg<br />

(LBB)<br />

� das Landesuntersuchungsamt für Chemie,<br />

Hygiene und Veterinärmedizin <strong>Bremen</strong><br />

(LUA <strong>Bremen</strong>),<br />

� das Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg<br />

(HU-Hamburg)<br />

� das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit<br />

und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern<br />

(LALLF)<br />

� das Niedersächsische Landesamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

(LAVES)<br />

� das Landeslabor Schleswig-Holstein<br />

(LVUA-SH)<br />

Um den notwendigen Datenaustausch durchführen<br />

zu können, haben die Länder ein vom Bundesamt<br />

für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

(BVL) zur Verfügung gestelltes Internet-Portal<br />

etabliert. Die Leiter der Institute sowie<br />

der Präsident des Bundesamtes unterzeichneten<br />

am 20.04.2010 in Hamburg eine Vereinbarung<br />

zur gemeinsamen Nutzung des Datenmeldeportals.<br />

Im Rahmen der amtlichen Untersuchung von<br />

Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen arbeiten<br />

die norddeutschen Länder schon seit einigen<br />

Jahren zusammen. Dazu werden Proben ausgetauscht,<br />

die dann von fachlich besonders qualifizierten<br />

Laboren (Kompetenzzentren und<br />

Schwerpunktlabore) untersucht werden. Die Zusammenarbeit<br />

erstreckt sich dabei auf die Kooperation<br />

in untersuchungstechnischen Fragen<br />

wie auch auf das Zusammenwirken bei der Beurteilung<br />

von Proben aus lebensmittelfachlicher<br />

und lebensmittelrechtlicher Sicht.

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