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Jahresbericht Gesundheitlicher ... - LMTVet - Bremen

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JAHRESBERICHT GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ BREMEN 2010<br />

Tabelle: Übersicht Betriebskontrollen bei Anwendern von Pflanzenschutzmitteln 2008-2010<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

kontrollierter<br />

Betriebe<br />

Anzahl<br />

kontrollierter<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

davon nicht<br />

zugelassene<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Anzahl<br />

kontrollierter<br />

Applikationsgeräte<br />

Anzahl<br />

kontrollierter<br />

Sachkunde-<br />

nachweise<br />

2008 12 57 2 3 9<br />

2009 7 63 14 1 4<br />

2010 7 43 15 2 3<br />

Bei den Betriebskontrollen wird immer festgestellt,<br />

dass PSM auftauchen, deren Zulassung<br />

abgelaufen ist. Für Mittel, bei denen keine Wiederzulassung<br />

zu erwarten ist wird nach dem<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Entsorgung<br />

angeordnet.<br />

Birte Evers<br />

Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln<br />

auf Nichtkulturland<br />

Gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen<br />

ist § 6 Abs. 3 PflSchG zur<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf sogenanntem<br />

Nichtkulturland (siehe Tabelle rechts).<br />

Die Genehmigung von Ausnahmeanträgen wird<br />

sehr restriktiv nach der Richtlinie für den Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln im Land <strong>Bremen</strong> gehandhabt.<br />

Diese Genehmigungen sind Einzelfallentscheidungen<br />

verbunden mit Kontrollen vor,<br />

während und nach der Anwendung. Die beantragten<br />

Flächen, auf denen eine Anwendung<br />

stattfinden soll, werden nach vorheriger Prüfung<br />

vor Erteilung der Genehmigung besichtigt. Voraussetzung<br />

für eine Genehmigung ist die weitgehende<br />

Gewährleistung, dass eine Gefährdung für<br />

Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt<br />

beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Während der Anwendung wird auf den genehmigten<br />

Flächen der Einsatz des Pflanzenschutzmittels,<br />

das Applikationsgerät sowie die Sachkunde<br />

des Anwenders kontrolliert. Nach der Anwendung<br />

werden stichprobenartige Erfolgskontrollen<br />

durchgeführt und die Aufzeichnungsprotokolle<br />

geprüft. Über die Anwendung besteht eine<br />

Dokumentationspflicht seitens der Anwender.<br />

Tabelle: Übersicht über beantragte Ausnahmegenehmigungen<br />

(§ 6 Abs. 3 PflSchG) in den Jahren<br />

von 2008 –2010<br />

Bereich<br />

Öffentliche Grün- und<br />

Gartenanlagen<br />

Anzahl<br />

2008<br />

6<br />

Anzahl<br />

2009<br />

11<br />

Anzahl<br />

2010<br />

15<br />

Gleisanlagen 9 7 7<br />

Sport-, Golfplätze 10 10 13<br />

Wege, Straßen, Parkplätze,<br />

Verkehrsflächen 10<br />

8 11<br />

Voranfragen 4<br />

Gesamtzahl 35 36* 46<br />

Ablehnungen ** 1 1 2<br />

Kontrollen 7 5 10<br />

* die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen umfasst Einzel-<br />

und Sammelanträge<br />

** teilweise wurde bereits nach der Aufklärung durch den<br />

Pflanzenschutzdienst seitens des Antragsstellers auf die<br />

Antragstellung verzichtet, da die Genehmigungsgrundlage<br />

nicht gegeben war.

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