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Aktuelle Ausgabe - Feed Magazin

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inhalt / geräuschvolles / lebenserhaltendes / Modisches / technisches / Praktisches<br />

nen Leben preis. Da macht es schon einen Unterschied,<br />

ob die eigene Webseite täglich von 10 oder<br />

von 10.000 Besuchern genutzt wird und wie sich<br />

diese Leser statistisch zusammensetzen.<br />

DIE IP-ADRESSE ALS<br />

WURZEL DES üBELS<br />

wurzel allen, oder zuMindest des<br />

größten Übels ist der Personenbezug der IP-<br />

Adresse. Ob eine IP-Adresse Personenbezug hat<br />

oder nicht, ist auch unter Juristen nach wie vor<br />

umstritten. Die wohl herrschende Meinung<br />

nimmt einen Personenbezug jedoch an. Die<br />

Konsequenz daraus ist bitter: Wo auch immer<br />

eine IP-Adresse übertragen wird, muss eine Einwilligung<br />

oder gesetzliche Ausnahme her. An<br />

die Einwilligung sind im Datenschutzrecht sehr<br />

große Anforderungen gestellt und sie muss vor<br />

der Übertragung eingeholt werden. In der Praxis<br />

ist das kaum umzusetzen. Gesetzliche Ausnahmen<br />

sind hingegen spärlich gesät und allesamt<br />

nicht auf die Übertragung solcher technischen<br />

Nebenprodukte ausgelegt.<br />

die konseQuenzen eines solchen Personenbezugs<br />

sind dagegen gewaltig: Sobald eine Internetseite<br />

Inhalte von einem anderen Server aus<br />

einbindet, findet eine Übertragung der IP-Adresse<br />

statt – das ist systemimmanent. Ob die IP-Adresse<br />

auf dem anderen Server gespeichert wird, lässt<br />

sich meist gar nicht sagen.<br />

ein beisPiel: Viele Internetseiten binden<br />

ein Logo von Creative Commons ein, um ihre Inhalte<br />

als frei zu deklarieren. Oft ist dieses Logo<br />

nicht direkt auf der jeweiligen Seite gespeichert,<br />

sondern wird von creativecommons.org aus eingebunden.<br />

Bei jedem Aufruf der Webseite findet<br />

daher eine Übertragung der IP-Adresse an creativecommons.org<br />

statt. Ob die IP-Adresse dort<br />

gespeichert wird, weiß man nicht und man hat<br />

auch keinen Einfluss darauf.<br />

creative coMMons kann auch herausfinden,<br />

von welcher Webseite die Grafik eingebunden<br />

wurde und könnte – theoretisch – diese<br />

Daten aufzeichnen. Datenschutzrechtlich haben<br />

wir hier also fast das selbe Problem wie beim Tracking:<br />

Mit der IP-Adresse wird ein personenbezogenes<br />

Datum übertragen und dazu brauchen wir<br />

eine Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis.<br />

Ob es sich hier wirklich um eine Übertragung der<br />

Daten durch den Webseitenbetreiber handelt, ist<br />

58 <strong>Feed</strong>-<strong>Magazin</strong> 02-2011<br />

sicher nicht ganz eindeutig. Dennoch: Der Personenbezug<br />

von IP-Adressen macht in der Praxis an<br />

allen Ecken und Enden Probleme.<br />

und in der Praxis kommen solche Konstruktionen<br />

sehr oft vor. Kaum eine Webseite<br />

kommt heute ohne externe Ressourcen aus.<br />

Seien es Youtube-Videos, externe Javascript-Dateien<br />

oder Amazon S3, wo statische Inhalte ausgelagert<br />

werden: Überall werden IP-Adressen<br />

an externe Server übertragen, häufig ohne dass<br />

klar ist, ob die Adressen gespeichert werden, oft<br />

sogar ohne dass genau bekannt ist, welcher Server<br />

von welchem Standort die Daten ausliefert<br />

und entsprechend die Daten speichern kann.<br />

Tracking ist also nicht nur ein Problem von<br />

Google Analytics. Die datenschutzrechtlichen<br />

Grundlagen betreffen viele, viele andere Dienste<br />

im Internet genauso.<br />

EIN KOMPROMISS MUSS HER<br />

es Muss also ein koMProMiss her.<br />

Dass sich selbst die Datenschutzbehörden selbst<br />

nicht immer an ihre eigenen Regeln halten, ist<br />

ein eindeutiges Indiz dafür, wie weltfremd die<br />

datenschutzrechtlichen Regelungen eigentlich<br />

sind. Gleichzeitig darf man auch nicht übersehen,<br />

dass von Tracking-Technologien tatsächlich<br />

eine Gefahr ausgeht. Bei allen berechtigten Interessen<br />

am Tracking: Die Masse der gesammelten<br />

Daten kann zu erschreckend genauen Nutzerprofilen<br />

führen. Ein Freischein für Tracking kann<br />

entsprechend auch nicht das Ziel sein.<br />

dennoch: Die Speicherung oder gar nur<br />

Übertragung von IP-Adressen ist nicht das Problem<br />

beim Tracking. Eine IP-Adresse ist bei Weitem<br />

nicht so gut zur Identifizierung einzelner<br />

Nutzer geeignet, wie man denkt. Dynamische IP-<br />

Adressen wechseln ungefähr täglich, viele Nutzer<br />

gehen über die selbe IP-Adresse ins Netz. Die<br />

IP identifiziert lediglich einen Internetanschluss<br />

– das ist für Tracking-Technologien nützlich, aber<br />

alles andere als entscheidend.<br />

wenn das deutsche Datenschutzrecht<br />

also an die IP-Adresse anknüpft, um mit Tracking-<br />

Technologien umzugehen, dann verursacht das<br />

nicht nur Probleme bei vielen anderen Anwendungsbereichen<br />

im Internet, sondern geht völlig<br />

am eigentlichen Problem vorbei: Das Datenschutzrecht<br />

regelt einen Nebenkriegsschauplatz, der<br />

beim Tracking nicht das Hauptproblem darstellt<br />

und verursacht damit unabsehbare Auswirkungen<br />

an anderen Stellen.<br />

ALTERNATIVE: LEx TRACKING<br />

bislang wurden diese juristischen Probleme<br />

so gelöst, dass das Gesetz einfach nicht konsequent<br />

angewendet wurde. Google Analytics existiert<br />

schon seit vielen Jahren, doch erst jetzt konnte<br />

sich der Düsseldorfer Kreis zu einer gemeinsamen,<br />

offiziellen Position durchringen. Am Bundesdatenschutzgesetz<br />

hat sich freilich nichts geändert,<br />

auch die Auslegung des Gesetzes was Personenbezug<br />

von IP-Adressen und Cookies betrifft, ist nach<br />

wie vor die selbe. Einzig die Tatsache, dass Verstöße<br />

künftig auch verfolgt werden, ist neu.<br />

eine lösung FÜr all diese Probleme wäre<br />

eine technische Datenschutzregelung, ein „lex<br />

tracking”: Welche Daten darf man im Internet<br />

von seinen Nutzern erheben und welche nicht?<br />

Welche Sicherheitsvorkehrungen muss man treffen,<br />

welche vertraglichen Absprachen sind mit<br />

externen Anbietern nötig? Zu welchen Zwecken<br />

dürfen IP-Adressen gespeichert werden? Darf<br />

man IPs erheben, aber nur in pseudonymisierter<br />

Form speichern? Kurz: Was muss ein Webseitenbetreiber<br />

speichern dürfen, welche Rechte der<br />

Nutzer muss er dabei wahren?<br />

diese entscheidungen über Abstufungen<br />

unseres sehr strengen Datenschutzrechtes muss<br />

der Gesetzgeber treffen und damit Klarheit schaffen<br />

– für die Nutzer genauso wie für die Anbieter.<br />

Ein striktes Verbot von Tracking-Tools wie Google<br />

Analytics ist jedenfalls weltfremd und dauerhaft<br />

nicht durchsetzbar.

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