Aktuelle Ausgabe - Feed Magazin
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Wussten sie eigentlich...?<br />
... dass der streit uM google street view eigentlich ein alter<br />
Hut ist? Bereits im Jahr 1999 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen über ein<br />
„System zur digitalen Erfassung von Hausfassaden“ zu entscheiden gehabt -<br />
und es für zulässig erachtet (Az. 1 O 200/99). Und auch im Jahr 2010 gab es<br />
bereits ein Urteil zu einem ähnlichen Projekt. Im Streit um das Foto-Projekt<br />
„Bilderbuch Köln“ hat das Landgericht Köln entschieden, dass das Fotografieren<br />
von Hausfassaden zulässig ist (Az. 28 O 578/09). Soll nochmal jemand<br />
sagen, Google hätte die Welt neu erfunden.<br />
… dass es auch iM internet ein hausrecht gibt? Es ist zwar<br />
juristisch nicht unumstritten, aber die meisten Gerichte sprechen auch den<br />
Betreibern von Internetforen ein eigenes Hausrecht zu, das sie auch mit virtuellen<br />
Hausverboten durchsetzen können (so z.B. OLG Hamm, Az. 4 U 99/07).<br />
Auch im Netz gilt also: Wer sich daneben benimmt, fliegt raus.<br />
... dass die brÜste von Manchen weiblichen ProMinenten<br />
eher fotografiert werden dürfen, als von anderen? Ganz recht: Eine Prominente,<br />
die ihre Brüste der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Zusammenhängen<br />
bewusst präsentiert hat, muss auch unfreiwillige Fotos<br />
hinnehmen, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 859/06). Im<br />
konkreten Fall hatte die betroffene Person auf ihrer Internetseite „mit entblößter<br />
Brust“ für ihr Bühnenprogramm geworben und wollte Paparazzi-<br />
Fotos derselben verbieten lassen – ohne Erfolg. „Sex sells“ gilt vor deutschen<br />
Gerichten also nur bedingt.<br />
… dass die PrivatkoPie nicht FÜr coMPuterPrograMMe gilt?<br />
Für Software kennt das Urhebergesetz in § 69d eigene Regelungen. Danach<br />
dürfen Sie von Ihren Programmen lediglich eigene Sicherheitskopien anlegen.<br />
Anders als etwa bei Musik-CDs dürfen Sie aber keine Kopien für Freunde<br />
anfertigen. Also Vorsicht: Wenn Sie Ihre Word-Version vom Arbeitskollegen<br />
„privatkopiert“ haben, ist das keinesfalls legal.<br />
… wie viele verwertungsgesellschaFten es in Deutschland<br />
gibt? Jeder kennt sich, nur wenige mögen sie: Die GEMA ist die wohl bekannteste<br />
Verwertungsgesellschaft. Sie vertritt in Deutschland Komponisten und<br />
Musikverlage. Doch sie ist bei weitem nicht die einzige: Die VG Wort vertritt<br />
die Rechte von Autoren, die VG Media die von Medienunternehmen. Und selbst<br />
die Pornoindustrie hat mit der „Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung<br />
von Filmaufführungsrechten“ eine eigene Verwertungsgesellschaft.<br />
… dass die bezeichnung „arschloch“ nicht zwingend eine Beleidigung<br />
sein muss? So sah das Landgericht Köln darin eine „pointierte Äußerung<br />
des Missfallens“, die so gerade eben noch zulässig sei (Az. 28 T 8/01).<br />
Doch wer nun glaubt, mit wilden Beschimpfungen auf der sicheren Seite zu<br />
sein, der irrt. Denn die Beleidigung im Fall des LG Kölns erfolgte im Schriftsatz<br />
eines Anwalts. Und dort ist mehr erlaubt, als im normalen Leben.<br />
VON ADRIAN SCHNEIDER<br />
über den autor und<br />
das Portal telemedicus<br />
Adrian Schneider ist nicht nur Jurastudent,<br />
sondern auch Technikspezialist.<br />
Schon mehrfach haben Unternehmen<br />
aus der Wirtschaft versucht, ihn als<br />
Programmierer abzuwerben – nichtsdestotrotz<br />
ist er der Rechtswissenschaft<br />
immer treu geblieben. Wenn er nicht<br />
gerade am Programmcode von Telemedicus<br />
schreibt, arbeitet er hauptsächlich<br />
im Internetrecht und im gewerblichen<br />
Rechtsschutz – seine Seminararbeit entstand zum Thema „Markenrechtshaftung<br />
im Internet bei Suchmaschinen und Foren“.<br />
Telemedicus ist ein juristisches Blog, das sich mit allen Fragen der Informationsgesellschaft<br />
befasst. Es wurde 2007 von Münsteraner Studenten<br />
gegründet. Mittlerweile gehören auch Rechtsanwälte, Volljuristen, Referendare<br />
und Journalisten zum Autorenteam. Telemedicus bietet neben<br />
Fachartikeln auch eine kostenlose Urteilsdatenbank mit weit über 1000<br />
Urteilen seinen Lesern an. Weil es sich um ein gemeinnütziges Projekt<br />
handelt, ist der hinter dem Blog stehende Telemedicus e.V. auf Unterstützung<br />
aller Art angewiesen.<br />
www.telemedicus.info<br />
redaktion@telemedicus.info<br />
<strong>Feed</strong>-<strong>Magazin</strong> 02-2011 59