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Aktuelle Ausgabe - Feed Magazin

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Wussten sie eigentlich...?<br />

... dass der streit uM google street view eigentlich ein alter<br />

Hut ist? Bereits im Jahr 1999 hat das Landgericht Waldshut-Tiengen über ein<br />

„System zur digitalen Erfassung von Hausfassaden“ zu entscheiden gehabt -<br />

und es für zulässig erachtet (Az. 1 O 200/99). Und auch im Jahr 2010 gab es<br />

bereits ein Urteil zu einem ähnlichen Projekt. Im Streit um das Foto-Projekt<br />

„Bilderbuch Köln“ hat das Landgericht Köln entschieden, dass das Fotografieren<br />

von Hausfassaden zulässig ist (Az. 28 O 578/09). Soll nochmal jemand<br />

sagen, Google hätte die Welt neu erfunden.<br />

… dass es auch iM internet ein hausrecht gibt? Es ist zwar<br />

juristisch nicht unumstritten, aber die meisten Gerichte sprechen auch den<br />

Betreibern von Internetforen ein eigenes Hausrecht zu, das sie auch mit virtuellen<br />

Hausverboten durchsetzen können (so z.B. OLG Hamm, Az. 4 U 99/07).<br />

Auch im Netz gilt also: Wer sich daneben benimmt, fliegt raus.<br />

... dass die brÜste von Manchen weiblichen ProMinenten<br />

eher fotografiert werden dürfen, als von anderen? Ganz recht: Eine Prominente,<br />

die ihre Brüste der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Zusammenhängen<br />

bewusst präsentiert hat, muss auch unfreiwillige Fotos<br />

hinnehmen, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 859/06). Im<br />

konkreten Fall hatte die betroffene Person auf ihrer Internetseite „mit entblößter<br />

Brust“ für ihr Bühnenprogramm geworben und wollte Paparazzi-<br />

Fotos derselben verbieten lassen – ohne Erfolg. „Sex sells“ gilt vor deutschen<br />

Gerichten also nur bedingt.<br />

… dass die PrivatkoPie nicht FÜr coMPuterPrograMMe gilt?<br />

Für Software kennt das Urhebergesetz in § 69d eigene Regelungen. Danach<br />

dürfen Sie von Ihren Programmen lediglich eigene Sicherheitskopien anlegen.<br />

Anders als etwa bei Musik-CDs dürfen Sie aber keine Kopien für Freunde<br />

anfertigen. Also Vorsicht: Wenn Sie Ihre Word-Version vom Arbeitskollegen<br />

„privatkopiert“ haben, ist das keinesfalls legal.<br />

… wie viele verwertungsgesellschaFten es in Deutschland<br />

gibt? Jeder kennt sich, nur wenige mögen sie: Die GEMA ist die wohl bekannteste<br />

Verwertungsgesellschaft. Sie vertritt in Deutschland Komponisten und<br />

Musikverlage. Doch sie ist bei weitem nicht die einzige: Die VG Wort vertritt<br />

die Rechte von Autoren, die VG Media die von Medienunternehmen. Und selbst<br />

die Pornoindustrie hat mit der „Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung<br />

von Filmaufführungsrechten“ eine eigene Verwertungsgesellschaft.<br />

… dass die bezeichnung „arschloch“ nicht zwingend eine Beleidigung<br />

sein muss? So sah das Landgericht Köln darin eine „pointierte Äußerung<br />

des Missfallens“, die so gerade eben noch zulässig sei (Az. 28 T 8/01).<br />

Doch wer nun glaubt, mit wilden Beschimpfungen auf der sicheren Seite zu<br />

sein, der irrt. Denn die Beleidigung im Fall des LG Kölns erfolgte im Schriftsatz<br />

eines Anwalts. Und dort ist mehr erlaubt, als im normalen Leben.<br />

VON ADRIAN SCHNEIDER<br />

über den autor und<br />

das Portal telemedicus<br />

Adrian Schneider ist nicht nur Jurastudent,<br />

sondern auch Technikspezialist.<br />

Schon mehrfach haben Unternehmen<br />

aus der Wirtschaft versucht, ihn als<br />

Programmierer abzuwerben – nichtsdestotrotz<br />

ist er der Rechtswissenschaft<br />

immer treu geblieben. Wenn er nicht<br />

gerade am Programmcode von Telemedicus<br />

schreibt, arbeitet er hauptsächlich<br />

im Internetrecht und im gewerblichen<br />

Rechtsschutz – seine Seminararbeit entstand zum Thema „Markenrechtshaftung<br />

im Internet bei Suchmaschinen und Foren“.<br />

Telemedicus ist ein juristisches Blog, das sich mit allen Fragen der Informationsgesellschaft<br />

befasst. Es wurde 2007 von Münsteraner Studenten<br />

gegründet. Mittlerweile gehören auch Rechtsanwälte, Volljuristen, Referendare<br />

und Journalisten zum Autorenteam. Telemedicus bietet neben<br />

Fachartikeln auch eine kostenlose Urteilsdatenbank mit weit über 1000<br />

Urteilen seinen Lesern an. Weil es sich um ein gemeinnütziges Projekt<br />

handelt, ist der hinter dem Blog stehende Telemedicus e.V. auf Unterstützung<br />

aller Art angewiesen.<br />

www.telemedicus.info<br />

redaktion@telemedicus.info<br />

<strong>Feed</strong>-<strong>Magazin</strong> 02-2011 59

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