xDIPLOMA 110412.pdf - Dienstzeitende
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In der Praxis<br />
Voraussetzungen<br />
Berechtigungen<br />
Ziele Dem Anforderungsprofil eines Masterstudiums entsprechend, werden die Studierenden in der zweiten Hochschulbildungsstufe<br />
zu aktivem Wissenserwerb und Selbstlernen neuester Erkenntnisse in ihrem Studienfach befähigt.<br />
Sie sind in der Lage, die neuesten Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung anhand<br />
des systematischen Verstehens ihres Studienfaches einzuordnen und die Konsequenzen für die praktische<br />
Arbeit umzusetzen. Dabei setzen sie sich je nach Fallkonstellation differenziert mit den wissenschaftlichen<br />
Grundlagen und Forschungen des internationalen Wirtschaftsrechts auseinander. Mit dem erfolgreichen Abschluss<br />
des Master-Studiengangs „Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten (LL.M.)“ sollen die Studierenden die<br />
Kompetenz erwerben, mittels ihres Fachwissens vorausschauend Handlungsbedarf aufzuzeigen, Risiken unternehmerischer<br />
Entscheidungen anhand der juristischen Gegebenheiten einzuordnen, konkrete Problemlösungen<br />
zu entwickeln und deren Umsetzungsprozesse zu begleiten. Sie sollen ihr Wissen und Verstehen so verbreitert<br />
haben, dass sie in der Lage sind, die Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen des internationalen<br />
Wirtschaftsrechts zu definieren und zu interpretieren.<br />
Studienschwerpunkte Studiengang Studiendauer Akademischer Abschluss Credits<br />
• Unternehmenssicherung<br />
• Unternehmenssteuerrecht<br />
• Versicherungsrecht<br />
Master-Studiengang<br />
Wirtschaftsrecht<br />
mit internationalen<br />
Aspekten<br />
4 Semester<br />
5 Semester im Fernstudium<br />
individuell kostenlos<br />
um 4 Semester verlängerbar<br />
Master of Laws (LL.M.) 120 ECTS<br />
Die Arbeitsmarktchancen für die Absolventen des Master-Studiengangs „Wirtschaftsrecht mit internationalen<br />
Aspekten (LL.M.)“ werden geprägt durch den nach wie vor steigenden Bedarf an Akademikern mit juristischen<br />
Kenntnissen im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Die zunehmende Globalisierung und Verflechtung<br />
der Weltwirtschaft bedingen, dass immer mehr Unternehmen im grenzüberschreitenden Raum agieren und sich<br />
umstrukturieren. Bei ihren Entscheidungsprozessen sind sie dabei auf die speziellen Fachkenntnisse ihrer<br />
juristisch ausgebildeten Mitarbeiter für die interne Beratung angewiesen oder suchen sich Rat bei grenzüberschreitend<br />
bzw. international tätigen Dienstleistungsunternehmen.<br />
Neben dem bisher für Diplom-Wirtschaftsjuristen eröffneten Tätigkeitsfeld der internen Rechtsberatung ihres<br />
Arbeitgebers werden die Absolventen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten (LL.M.)“<br />
insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen im grenzüberschreitenden und internationalen Beratungsgeschäft<br />
befähigt werden, als „paralegal“ zu arbeiten bzw. zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufzusteigen. Durch<br />
die praxisorientierte Ausrichtung des Studiengangs an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im grenzüberschreitenden<br />
und internationalen Rechtsraum können die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich mit<br />
Volljuristen konkurrieren. Derzeit ist für Absolventen des Studienganges insbesondere auch an Tätigkeitsmöglichkeiten<br />
in Verwaltungen sowie an den internen Aufstieg bereits Berufstätiger zu denken.<br />
Als Zugang zum Master-Studiengang gilt eine bestandene Bachelor- oder Diplom-Prüfung an der DIPLOMA<br />
Hochschule oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens<br />
sechs Semestern (insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre,<br />
Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftswissenschaften), ein Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an<br />
einer deutschen Universität oder ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder<br />
verwandter Fachrichtung (insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre,<br />
Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Rechtswissenschaften) mit mindestens sechs Semestern.<br />
Bewerber, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf „ausreichend“<br />
lautet, sind vom Master-Studium ausgeschlossen; Bewerber mit dem Abschluss „befriedigend“ müssen in einem<br />
Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Master-Studium erfolgreich zu absolvieren. Die<br />
Anmeldung zu dem Studiengang geschieht mittels beigefügten Immatrikulationsantrags oder über das Internet<br />
(www.diploma.de). Die Einschreibung selbst (= Studienvertragsschluss) an der DIPLOMA Hochschule erfolgt<br />
schriftlich durch Annahme des Immatrikulationsantrages; dadurch ist Ihr Studienplatz gesichert.<br />
An der DIPLOMA Hochschule können eingeschriebene Studenten nach Ablegung der studienbegleitend stattfindenden<br />
Prüfung den akademischen Abschluss „Master of Laws (LL.M.)“ erlangen. Das Recht auf Führung<br />
dieser Berufsbezeichnung verleiht der Präsident der DIPLOMA Hochschule durch Vergabe einer entsprechenden<br />
Urkunde. Die Absolventen eines Diplom- oder Master-Studienganges sind berechtigt, ein Doktorat zu absolvieren.<br />
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