xDIPLOMA 110412.pdf - Dienstzeitende
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Anrechnung<br />
Vergabe von<br />
Studienplätzen<br />
Studiengebühren<br />
BAföG<br />
Förderungsmöglichkeiten<br />
Studien- und<br />
Prüfungsordnungen<br />
Studienabschluss<br />
Informationen<br />
Studenten, die an anderen Hochschulen bereits Prüfungsleistungen (so genannte „Scheine“) erbracht haben,<br />
können diese im Allgemeinen durch die DIPLOMA Hochschule anrechnen lassen; dazu müssen die Scheine vom<br />
Prüfungsamt der DIPLOMA Hochschule anerkannt werden. Eine Anrechnung führt in der Regel auch zu einer<br />
Verkürzung des Studiums und einer Verringerung der Studiengebühren. Diese Vergünstigungen werden dem<br />
Antragsteller individuell mitgeteilt.<br />
Studenten, die als Vorbildung einen Titel außerhalb der Hochschulen, z. B. „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“,<br />
„Betriebswirt/in (VWA)“ o. a. erworben haben, können einzelne Fächer, die nach Inhalt und Umfang einem jeweiligen<br />
Fach an der DIPLOMA Hochschule entsprechen müssen, durch das Prüfungsamt als „bestanden“ anerkannt<br />
bekommen. Einzelheiten sind bei dem Prüfungsamt der DIPLOMA Hochschule in Bad Sooden-Allendorf zu erfahren<br />
(Tel. 05652 58 77 70, Frau Dr. Birgit Rösler-Schidlack). Hinsichtlich des Studienabschlusses „Betriebswirt/in (BA)“<br />
gilt die Sonderregelung, dass sechs Semester dieses Studiums voll auf ein Studium an der DIPLOMA Hochschule<br />
gerechnet werden. Ein Sonder-Vorlesungs- und Prüfungsplan stellt im Einzelnen die noch zu erbringenden<br />
Leistungen dar.<br />
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt grundsätzlich nach Eingang der Bewerbungsunterlagen und deren Prüfung.<br />
Durch die Immatrikulation, die von der DIPLOMA Hochschule durchgeführt wird, kommt der Studienvertrag zwischen<br />
der DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH und dem Studenten verbindlich zustande. Sollte die Nachfrage<br />
nach Studienplätzen die vorgesehenen Kapazitäten überschreiten, kann ein Auswahlverfahren stattfinden.<br />
Die Studiengebühren sowie die Studienbeginnzeitpunkte und die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem<br />
aktuellen Immatrikulationsantrag. Als Studierende an der DIPLOMA Hochschule besitzen Sie den Studentenstatus,<br />
das bedeutet, dass Sie entsprechende Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel,<br />
öffentlicher Bibliotheken, der BAföG-Regelung, der Krankenversicherung, Sonderausgaben im Rahmen des<br />
Steuerrechts usw. erhalten.<br />
Für Ihr Studium bei uns können Sie selbstverständlich BAföG beanspruchen, soweit Ihre individuellen Voraussetzungen<br />
dafür vorliegen. Näheres erfahren Sie beim Studentenwerk Kassel, das auch für die DIPLOMA Hochschule zuständig<br />
ist. Studentenwerk Kassel / Amt für Ausbildungsförderung, Außenstelle Witzenhausen, Stubenstraße 20, 37206 Witzenhausen,<br />
Tel. 05542 98 12 02 (Hr. Mentz) oder 05542 98 12 60 (Hr. Vogeley), witzenhausen@studentenwerk.uni-kassel.de,<br />
www.uni-kassel.de/stw, Öffnungszeiten: montags und mittwochs 13.00 - 15.30 Uhr. BAföG-Infos: www.bafoeg.bmbf.de<br />
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.diploma.de<br />
Die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sind in den Sekretariaten der DIPLOMA Hochschule einsehbar<br />
und für Studenten im hochschuleigenen Intranet veröffentlicht.<br />
Teilnahmebedingungen / Die Teilnahmebedingungen und Leistungen finden Sie im Anhang B auf Seite 65.<br />
Leistungen<br />
Die Absolventen der DIPLOMA Hochschule erhalten zum Studienabschluss ein Bachelor- oder Master-Zeugnis<br />
(inkl. Diploma-Supplement und Transcript of records) und zusätzlich eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass der<br />
erworbene akademische Titel geführt werden darf. Er weist Sie als AkademikerIn aus und wird Ihnen die Türen<br />
des beruflichen Erfolges öffnen!<br />
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