xDIPLOMA 110412.pdf - Dienstzeitende
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Ziele<br />
In der Praxis<br />
Voraussetzungen<br />
Die Studienziele des Studiengangs liegen im Erwerb medizinischer, psychologischer, pädagogischer, soziologischer<br />
und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, die auf der bisherigen Berufsqualifikation aufbauen und auf wissenschaftlicher<br />
Basis erweitert werden. Die Studierenden lernen Theorien, Prinzipien und Methoden gesundheitsrelevanter<br />
Konzepte im nationalen und internationalen Rahmen (z. B. Klassifikationsschemata wie DSM, ICD,<br />
IFC) kennen und können diese reflektieren sowie kritisch-wissenschaftlich würdigen, vertreten und darstellen.<br />
Der Bachelor-Abschluss berechtigt und befähigt zu weiteren wissenschaftlichen Studien (Master-Studiengang<br />
wie M.A., M.Sc., später ggf. zu einem Doktorat).<br />
Studienschwerpunkte Studiengang Studiendauer Akademischer Abschluss Credits<br />
• Handrehabilitation<br />
• Lehre<br />
• Management<br />
Bachelor-Studiengang<br />
Medizinalfachberufe<br />
5 Semester<br />
aufgrund der Anrechnung der<br />
Vor-Ausbildung (individuell<br />
kostenlos um 4 Semester<br />
verlängerbar, ausbildungsoder<br />
berufsbegleitend ab dem<br />
2. Ausbildungsjahr)<br />
Bachelor of Arts (B.A.) 180 ECTS<br />
Die Arbeitsmarktchancen sind u. a. auf Grund der raschen wissenschaftlichen Entwicklung in der Medizin sehr<br />
gut. Es ergeben sich Einsatzmöglichkeiten in den folgenden Handlungsfeldern:<br />
Bereich Lehre und Ausbildung:<br />
- Lehr- und Unterrichtstätigkeit an entsprechenden Berufsfachschulen<br />
Mitwirkung im Rahmen von fachbezogenen Fort- und Weiterbildungsangeboten<br />
Anleitung / Mentoring im Rahmen der praktischen Ausbildung der jeweiligen Berufsgruppe<br />
Bereich Unternehmensführung und Organisation:<br />
- Leitung entsprechender (Fach-)Abteilungen in Krankenhäusern, Kliniken, Einrichtungen der Frühförderung,<br />
Behindertenhilfe, Altenhilfe und Betreuung psychisch kranker Menschen<br />
- Übernahme inhaltlich strukturierter, konzeptioneller Aufgaben, für die eine akademische Ausbildung erforderlich<br />
bzw. hilfreich ist, z. B. als Qualitätsbeauftragter, Organisator interner Fortbildungen oder zur Erarbeitung<br />
"neuer" Einrichtungen und Angebotsformen<br />
- Einrichtung und Leitung einer eigenen Praxis unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Veränderungen<br />
und Entwicklungen<br />
Bereich Vertiefung medizinisch-therapeutischer Kenntnisse in der Handrehabilitation:<br />
- besonders für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, Alten- und Krankenpfleger geeignet (z. B. in<br />
eigener Praxis)<br />
Bereich Weiterentwicklung des Tätigkeitsspektrums und der wissenschaftlichen Fundierung des Berufs:<br />
- Ausbau und Erweiterung der therapeutischen Leistungen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsförderung<br />
und Prävention<br />
- Realisierung einer reflektierten Praxis, insbesondere im Umgang mit komplexen neurologischen Krankheitsbildern,<br />
chronischen oder chronifizierten Störungsbildern sowie multifaktoriell begründeten Einschränkungen der<br />
Lebensqualität von Menschen<br />
- Erfassung praktisch bedeutsamer Problemfelder und Realisierung erster systematisch erarbeiteter<br />
Lösungsansätze als Basis für weiterführende, empirisch begründete wissenschaftliche Arbeiten.<br />
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ ist neben den allgemeinen<br />
Zulassungsbedingungen lt. S. 46 eine bestandene staatliche Berufsfachschul-Prüfung in einem Medizinalfachberuf<br />
(z. B. Altenpfleger/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Krankenpfleger/in, Logopäde/in etc.); bei ausländischen<br />
Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit für die Zulassung nachgewiesen werden.<br />
Aufgrund der therapeutischen Vor-Ausbildung können 60 Credit-Points auf das Bachelor-Studium „Medizinalfachberufe“<br />
angerechnet werden; dies entspricht zwei Semestern, so dass die tatsächliche Studiendauer nur noch fünf<br />
Semester beträgt. Die Anrechnung erfolgt nach einer bestandenen Einstufungsprüfung zu Beginn des Studiums.<br />
Studierwillige mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die sich noch in der Berufsfachschul-Ausbildung befinden,<br />
können ab dem zweiten Ausbildungsjahr als Gasthörer in das Studium aufgenommen werden und es parallel<br />
zu ihrer Berufsfachschul-Ausbildung absolvieren. Nach ihrer abgeschlossenen medizinalfachberuflichen<br />
Ausbildung verlassen sie den Gasthörer-Status und werden automatisch „ordentlich Studierender“.<br />
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