xDIPLOMA 110412.pdf - Dienstzeitende
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- Krankenschwester mit fachspezifischer Weiterbildung<br />
- Fachkrankenschwester mit fachspezifischer Weiterbildung<br />
- Logopäden - in leitender Funktion, als Lehrkraft<br />
- MTA Klinische Chemie, Morphologie etc.<br />
- Physiotherapeuten - in leitender Funktion, als Lehrkraft<br />
- Praxisanleiter;<br />
- weitere Qualifikationen auf Anfrage oder unter "www.berufenet.arbeitsagentur.de"<br />
Bitte stellen Sie die Anträge mit entsprechenden Nachweisen an:<br />
Studieren ohne Abitur<br />
c) einen vergleichbaren bundesrechtlichen Fort- und Weiterbildungsabschluss absolviert hat, wie z. B.<br />
- Steuerberater<br />
- Wirtschaftsprüfer<br />
d) einen Abschluss an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom<br />
09. Oktober 2009 erzielt hat, wie z. B.<br />
- staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte, Wirtschafter, Agrarbetriebswirte, Gestalter, hauswirtschaftliche<br />
Betriebsleiter<br />
- staatlich anerkannte Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen in unterschiedlichen Fachrichtungen<br />
e) eine Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie absolviert hat (mit abgeschlossener Berufsausbildung)<br />
f ) ein staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst vorweisen kann, wie z. B.:<br />
- Kapitän<br />
- Wachoffizier<br />
- Erster Offizier<br />
- Zweiter Technischer Offizier<br />
2. Zugelassen wird – allerdings zunächst nur als Gasthörer – aufgrund der Verordnung über den Zugang beruflich<br />
Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 07. Juli 2010, wer<br />
a) eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte<br />
mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich<br />
abgeschlossen hat und<br />
b) eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt hat. Bei<br />
erzieherischen und sozialpflegerischen Berufen kann die Haushaltsführung in Verbindung mit Erziehung oder<br />
Pflege angerechnet werden.<br />
c) Steht das angestrebte Studium nicht in direkter fachlicher Beziehung zur abgeschlossenen Ausbildung, muss<br />
eine Weiterbildung von mindestens 400 Stunden in Verwandtschaft zum angestrebten Studium nachgewiesen<br />
werden.<br />
d) Die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch und ggf. einer schriftlichen<br />
Prüfung.<br />
a) für die Bereiche Betriebswirtschaft,<br />
Medienwirtschaft, Wirtschaftsrecht<br />
Fachhochschule Frankfurt am Main<br />
Prüfungsausschuss Wirtschaft und Recht<br />
Frau Fischer-Gerstemeier<br />
Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt<br />
b) für den Bereich Gesundheit<br />
Hochschule Fulda<br />
Herrn Prof. Dr. Brückner<br />
Marquardstraße 35, 36039 Fulda<br />
c) für die Bereiche Mechatronik,<br />
Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Technische Hochschule Mittelhessen<br />
Prüfungsausschuss Maschinenbau<br />
Herrn Dr. Mollenhauer<br />
Wiesenstraße 14, 35390 Gießen<br />
d) für den Bereich Grafik-Design<br />
Hochschulzugang durch wissenschaftliche<br />
oder künstlerische Begabtenprüfung an der<br />
DIPLOMA Hochschule<br />
(Anträge an das Prüfungsamt)<br />
Sie beantragen den „Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen" (VO vom 07.07.2010)<br />
mit Hinweis auf die Sonderregelung für Gasthörer, wonach (an der DIPLOMA Hochschule) erbrachte, benotete<br />
Studienleistungen ganz oder teilweise auf die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung angerechnet werden<br />
können. Nach Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung durch die Fachkommission zählen sowohl die<br />
Studienzeiten als auch die erbrachten Prüfungen voll für Ihr Studium.<br />
Nach abgeschlossener Prüfung mit positivem Ausgang erfolgt auf Antrag an die DIPLOMA Hochschule die<br />
Umschreibung des Studenten vom Gasthörerstatus in den Status eines ordentlichen Studenten.<br />
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