Rassismus Report 2004 - Zara
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Seite 38 Jahresberichte einzelner Organisationen <strong>Rassismus</strong> <strong>Report</strong> <strong>2004</strong><br />
Steuern.“ Zwei Haltestellen lang reden die Männer weiter. Dann geht Frau H. nach vorne, um auszusteigen. Sie ist<br />
über die Aussagen der Kontrolleure empört, aber auch über die anderen Fahrgäste, die nur zustimmend murmeln oder<br />
ähnlich rassistische Aussagen von sich geben. Schließlich mischt sie sich ein und sagt zu den Kontrolleuren: „Hören<br />
Sie endlich auf, so einen Blödsinn zu reden, sie wissen ja gar nicht, worum es überhaupt geht.“ Prompt wird Frau H.<br />
auch beschimpft: „Du Ausländerhure, geh zurück wo du hergekommen bist.“ Frau H., die mit einer Mitarbeiterin der<br />
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung befreundet ist, wendet sich an uns und bittet, den Fall zu dokumentieren.<br />
Bericht von Helping Hands Graz<br />
Die österreichische Lebensgefährtin eines afrikanischstämmigen Österreichers ruft uns empört an, um sich<br />
über die Versicherungsgesellschaft der Grazer Wechselseitigen zu beschweren. Das junge Paar will ein Lokal pachten<br />
und hat die Ablöse bereits bezahlt. Zwei Tage vor Vertragsunterzeichnung teilt ihnen ein Vertreter der GRAWE mit, dass<br />
sie das Lokal nicht pachten könnten, da sie „einen Afrikaner nicht haben wollen“ und das Lokal kein „Afrikanerlokal“<br />
werden sollte. Wir intervenieren beim Rechtsbüro der GRAWE, die diese Aussagen aufs Schärfste verurteilen und versprechen,<br />
dies intern zu lösen. Das Paar hat aufgrund dieses unangenehmen Erlebnisses kein Interesse mehr an dem<br />
Lokal, da sie spätere Schwierigkeiten befürchten. Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Rückforderung der Ablöse,<br />
da der Hauptvertrag nicht zustande gekommen war. Die ehemalige Pächterin weigert sich, die Ablöse zu retournieren.<br />
Nach weiterer Beratung mit uns und rechtlicher Intervention erhält das Paar die Geldsumme schließlich zurück.<br />
Frau J. arbeitet fast schon ein Jahr als Abwäscherin bei der Firma Airest am Flughafen. Sie ist die einzige<br />
dunkelhäutige Person in der Küche. Frau J. erkrankt, kurz nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus ruft ihr<br />
Vorgesetzter an und verlangt, dass sie zur Arbeit erscheint. Sie erklärt ihm, dass sie noch Schmerzen habe und weiter<br />
im Krankenstand bleiben müsse. Auf die Drohung hin, sonst ihren Arbeitsplatz zu verlieren, begibt sich Frau J. unter<br />
Schmerzen zur Arbeitsstätte. Dort wird ihr ein Schriftstück zur Unterfertigung überreicht. Als Frau J. fragt, welchem<br />
Zweck das Schriftstück diene, antwortet ihr Vorgesetzter: “Wenn du das nicht unterschreibst, musst du noch zwei<br />
Wochen ohne Lohn arbeiten.“ Frau J. will das Schriftstück nicht unterschreiben und erklärt, dass sie über ihre Rechte<br />
nicht Bescheid wüsste. Nach dem erfolglosen Versuch, eine Freundin telefonisch um Hilfe zu bitten, unterschreibt die<br />
verängstigte Frau. Daraufhin wird ihr erklärt, dass sie nicht mehr erwünscht sei und sie gehen muss. Frau J. wendet<br />
sich an uns. Besagtes Schriftstück stellt sich als eine „einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses“ heraus. Wir<br />
gehen mit Frau J. zur Arbeiterkammer, um die Drucksituation zu beschreiben und zu erklären, dass sie nicht verstand<br />
(sehr geringe Deutschkenntnisse), was sie unterzeichnete. Uns wird mitgeteilt, dass in diesem Fall leider nichts mehr<br />
zu machen ist. Wir schreiben einen Brief an Airest, der mit den Worten, man sei ein internationales Unternehmen<br />
und sich keiner Schuld bewusst, beantwortet wird.<br />
Herr P., Österreicher arabischer Herkunft, besucht das Lokal „Orange“ im Grazer Univiertel. Nach einiger<br />
Zeit wird er von einem Sicherheitsbediensteten des Lokals angesprochen: “Es ist Sperrstunde, du musst gehen.“<br />
Paradoxerweise dürfen sich die Freunde von Herrn P. aber weiterhin im Lokal aufhalten. Herr P., der zu diesem<br />
Zeitpunkt, anders als seine Freunde, nüchtern war, darf das Lokal aber nicht mehr betreten. Wir fragen bei dem<br />
Geschäftsführer des „Orange“ nach und bekommen zur Antwort, dass weder er noch seine Sicherheitsbediensteten<br />
rassistisch wären, da sein Großvater selbst ausländischer Herkunft ist. Außerdem ist zu besagtem Zeitpunkt wirklich<br />
Sperrstunde gewesen. Herr P. verzichtet auf eine Anzeige, da er keine Probleme bekommen will.<br />
Herr C., ein Österreicher ungarischer Herkunft, will nach langer Zeit wieder sein Stammlokal „Chiwago“<br />
besuchen. An der Tür stellt er verwundert fest, dass nun Eintrittsgeld zu entrichten ist, und erkundigt sich bei einem<br />
der Türsteher danach. Auf diese in ausländischem Akzent gestellte Frage hin, zögert der Türsteher und meint schließlich,<br />
dass das Betreten des Lokals nur mit Damenbegleitung erlaubt sei. Herr C. macht ihn darauf aufmerksam, dass<br />
die meisten Besucher, die gerade in diesem Moment eintreten, allein sind. Daraufhin erwidert der Türsteher, dass dies<br />
Stammgäste seien. Nach einiger Zeit erscheint auf Verlangen von Herrn C. der Geschäftsführer, Herr C. bringt seine<br />
Beschwerde vor. Der Geschäftsführer beruft sich auf die zu hohe Personenzahl im Lokal, jedoch treten nach wie vor<br />
neue Gäste ein. Nach Rücksprache des Geschäftführers mit dem Türsteher darf Herr C. schließlich eintreten. Herr C.<br />
wendet sich an uns und schildert, dass er annimmt, wegen seines ausländischen Akzents zuerst nicht eingelassen worden<br />
zu sein. Wir geben ihm Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten, Herr C. erstattet Anzeige gegen das Lokal.<br />
Frau P. und ihr Ehemann albanischer Herkunft besuchen am Wochenende das Tanzlokal „Rudolfs“. Frau<br />
P. passiert den Eingangsbereich ungehindert, während ihr Gatte mit den Worten: “Sie dürfen nicht hinein“ abgewiesen<br />
wird. Auf die Frage nach dem Grund werden beide des Lokals verwiesen. Empört über diese diskriminierende