Rassismus Report 2004 - Zara
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<strong>Rassismus</strong> <strong>Report</strong> <strong>2004</strong> Jahresberichte einzelner Organisationen Seite 39<br />
Vorgehensweise wendet sich das Ehepaar an uns. Wir schlagen ob der dürftigen Beweislage vor, mit einem weiteren<br />
binationalen Ehepaar in das Lokal zu gehen und zu prüfen, ob auch diesem der Zugang verwehrt wird. Frau P. wird<br />
sich nach dem Versuch bei uns melden.<br />
Herr K. arbeitet seit einiger Zeit mit anderen ausländischen Kollegen (vorwiegend aus Ex-Jugoslawien) am<br />
Fließband bei Magna. Die Kollegen waren schon am Anfang nicht sonderlich erfreut darüber, mit einem Afrikaner<br />
arbeiten zu müssen und teilten dies dem Abteilungsleiter mit. Nachdem dieser auf ihre rassistischen Äußerungen<br />
nicht einging, fangen sie an, Herrn K. als „Neger“ zu beschimpfen. Herr K. ignoriert dies und widmet sich ausschließlich<br />
seiner Arbeit. Seine Kollegen sind erbost und verfassen ein Petitionsschreiben, „den Neger zu entlassen“, da sie<br />
mit „so einem“ nicht zusammenarbeiten möchten. Herr K. wendet sich an uns, wir verständigen den Betriebsrat. Nun<br />
wird von unserer Seite ein Projekt geplant, um Mitarbeiter wie Vorgesetzte in diesem Bereich zu sensibilisieren und<br />
über das neue Gleichbehandlungsgesetz aufzuklären.<br />
Familie J. lebt seit geraumer Zeit in einer Genossenschaftswohnung. Das Ehepaar mit drei Kleinkindern<br />
ist das einzige mit schwarzer Hautfarbe in dieser Siedlung. Es folgen Beschwerden der Nachbarn, dass die Kinder<br />
zu laut wären und die ganze Nacht „herumtrampeln“, was Frau J. verneint, da ihre Kinder nachts immer spätestens<br />
um 20 Uhr im Bett seien. Dann wurde ihr Kinderwagen, den sie im Stiegenhaus abstellte, Anlass von Beschwerden.<br />
Frau J. versuchte daher, den Kinderwagen immer zusammenzuklappen oder in den Keller zu stellen, was für sie<br />
sehr umständlich war. Familie J. versuchte alles, um den Nachbarn keine Unannehmlichkeiten zu verursachen. Die<br />
Nachbarn waren trotzdem nicht zufrieden und beschwerten sich bei der Genossenschaft. Diese schrieb der Familie J.<br />
sofort einen Brief, in dem sie drohte, den Mietvertrag zu kündigen. Familie J. kam mit diesem Schreiben zu uns. Wir<br />
nahmen Kontakt mit der Genossenschaft auf. Wir erfahren von einer Petition für einen Ausschluss von Familie J. aus<br />
der Wohngemeinschaft, die von fast allen Anwohnern unterschrieben wurde. Wir verabreden mit der Genossenschaft,<br />
mit interkultureller Mediation zu vermitteln, da auch nach Meinung der Genossenschaft das Problem ist, dass man<br />
keine Afrikaner als Nachbarn haben wolle. Leider kommt es schlussendlich nicht zu einer Mediation, da das Geld<br />
dafür fehlt.<br />
Herr R., Österreicher afrikanischer Herkunft, kommt zu uns und erzählt von seiner Nachbarin, die ihn seit<br />
seinem Einzug dauernd als „Arschloch Neger“ beschimpft und bei jeder Kleinigkeit an seiner Tür klingelt. Einmal sind<br />
seine Kinder zu laut, dann hat er zu viele Gäste etc. Herr R. ist überzeugt, dass sie ein Problem mit seiner Hautfarbe<br />
hat, da sich sonst niemand über ihn beschwert. Sie droht mit der Polizei und wollte ihn schon einmal mit zur<br />
Wachstube nehmen. Wir reden mit der Hausverwaltung, die über dieses gespannte Verhältnis schon Bescheid weiß,<br />
und schreiben der Dame einen Brief. Seitdem ist Ruhe eingekehrt und die Nachbarin versucht, Herrn R. aus dem Weg<br />
zu gehen.<br />
Es erreicht uns ein Anruf eines aufgebrachten österreichischen Immobilienmaklers, der uns „nur die Zustände<br />
schildern“ will. Er berichtet, dass er keine Wohnungen der GRAWE (Grazer Wechselseitige) an MitbürgerInnen ausländischer<br />
Herkunft vermitteln darf, insbesondere in der Idlhofgasse. Es ist für ihn furchtbar, MigrantInnen mitteilen<br />
zu müssen, dass sie die Wohnungen nicht bekommen können. Insbesondere wäre ihm heute „der Kragen geplatzt“,<br />
als er ein junges, ausländisches Ehepaar mit einem Neugeborenen abweisen musste. Wir fragen bei der GRAWE nach<br />
und erhalten die Auskunft, dass man ein Quotensystem führe und aufgrund dessen nur eine bestimmte Zahl von<br />
„Ausländern“ dulde, da man „schlechte Erfahrungen“ hätte.<br />
Frau V., kroatischer Herkunft, will ihr neu erworbenes Auto bei der GRAWE KFZ versichern lassen. Nachdem<br />
sie dort einen Mitarbeiter kennt, bittet sie diesen, ihr ein Angebot zu machen. Frau V. willigt in den von ihm angegebenen<br />
Preis für die KFZ-Versicherung ein und unterschreibt den Vertrag. 15 Minuten später ruft ihr Bekannter von<br />
der GRAWE an und meint, er hätte außer Acht gelassen, dass sie „Ausländerin“ wäre. Denn für „Ausländer“ gelte ein<br />
anderer, höherer Tarif, zudem nehme die GRAWE überhaupt keine „Ausländer“ in bestimmte Stufen auf. Frau V. ist<br />
entsetzt und teilt uns diesen diskriminierenden Sachverhalt mit. Wir verfassen mit Frau V. eine Beschwerde an den<br />
Vorstand und warten noch auf Antwort.<br />
Frau K., Österreicherin afrikanischer Herkunft, arbeitet seit einem Jahr bei den „Goldenen Kugeln“ als<br />
Küchengehilfin. Eines Tages wird Frau K. während der Arbeit übel und sie bittet darum, nach Hause gehen zu dürfen.<br />
Der Küchenchef ist nicht sonderlich begeistert, lässt sie aber nach einer Brechattacke gehen. Frau K. sucht gleich am<br />
nächsten Tag einen Arzt auf, der eine Magen-Darm-Grippe feststellt und sie eine Woche in Krankenstand schickt.<br />
Noch am selben Tag ruft ihr Küchenchef an und meint sie solle zur Arbeit kommen, ansonsten würde sie gekündigt.<br />
Frau K. erklärt ihm ihre missliche Situation. Daraufhin erklärt er, sie solle in drei Tagen kommen, ansonsten sehe er<br />
sich gezwungen, sie zu kündigen. Frau K. nimmt am dritten Tag wie angeordnet (trotz Krankheit) ihre Arbeit wieder<br />
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