Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2.BA 13<br />
nahme in der Siedlung „Einzel- und Reihenhausbebauung“ dar. Damit steht die Änderung<br />
des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA nicht im Widerspruch zum Landschaftsplan.<br />
Ausschnitt Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />
4.6 Restriktionen für die Planung<br />
Gemäß § 56 Abs. 4 Nr. 2 des Saarländischen Wassergesetzes sind zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele<br />
nach § 2a dieses Gesetzes, insbesondere zur Erhaltung oder Verbesserung<br />
der ökologischen Funktionen der Gewässer oder zur Vermeidung oder Verminderung<br />
von Schadstoffeinträgen, die Gewässerstreifen naturnah zu bewirtschaften.<br />
Unzulässig ist insbesondere bis zu mindestens zehn Metern, gemessen von der Uferlinie,<br />
� außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile die Errichtung baulicher Anlagen,<br />
es sei denn, sie sind standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich,<br />
� die Anwendung wassergefährdeter Stoffe einschließlich Jauche, Gülle und Pflanzenschutzmitteln<br />
mit Anwendungsbeschränkungen.<br />
Der Schutzabstand wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.<br />
5. ERLÄUTERUNG ZU DEN PLANFESTSETZUNGEN /<br />
BEGRÜNDUNG DER PLANINHALTE<br />
5.1 Baugebiete und Nutzungen<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzungen gemacht:<br />
ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com