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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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26 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />

5.5 Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. LBO Saarland<br />

5.5.1 Örtliche Bauvorschriften<br />

Zur Gewährleistung der Einpassung des Vorhabens in das Ortsbild werden folgende örtliche<br />

Bauvorschriften in Anwendung des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 LBO Saarland im Bebauungsplan<br />

festgesetzt:<br />

5.5.2 Gestaltung der Hauptgebäude<br />

Bei den Wohngebäuden ist der Ausbau des Dachgeschosses gestattet. Geschosse im Dachraum<br />

dürfen jedoch nicht als Vollgeschosse gelten (§ 2 Abs. 5 LBO); ausgenommen hiervon<br />

sind die Gebäude südlich der Geranienstraße, im Bereich der „Wohnstraße 3“ und südlich<br />

der Schillerstraße, für die eine dreigeschossige Bauweise planungsrechtlich festgesetzt wird.<br />

5.5.3 Dachform und Dachneigung<br />

Flachdächer sind nicht erlaubt. Zulässig sind Satteldächer und satteldachähnliche Dächer.<br />

Nur bei Einzel- und Doppelhäusern können Dachaufbauten (stehende Gaupen, Schlepp-<br />

oder Dreiecksgaupen) und Dacheinschnitte in einer Breite von insgesamt einem Drittel der<br />

jeweiligen Gesamtlänge des Gebäudes ausgeführt werden. Einzelne Dachflächenfenster<br />

sind bei allen Dachgeschossen zulässig.<br />

Unter Beachtung von § 7 Abs. 4 LBO Saarland wird die Dachneigung festgelegt für:<br />

Reihenhauszellen: einheitlich mit 40°, Kniestockhöhe zulässig bis 60 cm von OK, Dachgeschoßfußboden<br />

bis UK Fußpfette<br />

Einzelhäuser: Von 28° bis 40°, Kniestockhöhe zulässig bis 60cm von OK, Dachgeschoßfußboden<br />

bis UK Fußpfette<br />

Zweigeschossige Doppelhäuser: Einheitlich mit 40°, Kniestockhöhe zulässig bis 60cm von<br />

OK, Dachgeschoßfußboden bis UK Fußpfette; nach Möglichkeit ist die gleiche Geschoß- und<br />

Kniestockhöhe zu wählen. Bei Hanglage ist eine Abtreppung der Doppelhaushälften möglich.<br />

Dreigeschossige Doppelhäuser: einheitlich mit 40°, Kniestockhöhe zulässig 60 cm von OK,<br />

Dachgeschoßfußboden bis UK Fußpfette. Neben der Dachneigung sind auch Erd- und Obergeschoßhöhen<br />

sowie straßenseitig Kniestockhöhe, Dachüberstand, traufen- und Sockelausbildung<br />

einheitlich in Höhe und Gestaltung auszubilden.<br />

Die Höhenlage der Wohngebäude wird in der Örtlichkeit angegeben auf der Grundlage eines<br />

noch zu erstellenden Sockelhöhenplanes.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

� Oberkante Erdgeschoßfußboden (tal- und hangseitige Gebäude) 70 cm,<br />

� Oberkante Kellerboden (bergseitige Gebäude) 50 cm<br />

über Vorstufenausbau, bezogen auf die Gebäudemitte.<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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