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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />

� Regelung der Zulässigkeit der Anlage von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen<br />

� Unzulässigkeit der Errichtung von Stellplätzen im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen<br />

der Straßen sowie der Fußwege<br />

� Wasserdurchlässige Anlage von Stellplatzflächen zur Verbesserung der Entwässerung<br />

Aufgrund der realen Entwicklung der letzten Jahre wird es als vertretbar erachtet, dass auf<br />

den ausgewiesenen Stellplatzflächen im Bereich der Reihenhausbebauung innerhalb des<br />

Plangebietes (Schillerstraße, Wacholderweg, Asternweg) Überdachungen (Carports) ermöglicht<br />

werden. Garagen sollen weiterhin nicht zulässig sein.<br />

Das grundlegende Ziel dieser Änderung des Bebauungsplanes ist es daher, auf die durch<br />

die reale Entwicklung entstandenen Bedürfnisse bezüglich der Stellplatzflächen zu reagieren<br />

und das Parken im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu zu regeln.<br />

Weitere Änderungen sind:<br />

� Aufnahme von Teilen des Bebauungsplangebietes „Hinter dem Krepp 1. Bauabschnitt“<br />

im Bereich des Asterweges, da dazugehörige Restfläche aus dem Bebauungsplan<br />

„Hinter dem Krepp 2. Bauabschnitt“ (Teil eines ehemals geplanten Wendehammers)<br />

nicht genutzt und eindeutig zugeordnet werden konnte<br />

� Aufnahme der bisher separat festgesetzten örtlichen Bauvorschriften zu den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes<br />

1.1.3 „Hinter dem Krepp“<br />

Nach Ende des untertägigen Kohleabbaus Ende der 80er Jahre bot es sich an, die Flächen<br />

für eine dringend benötigte Siedlungstätigkeit zu verwenden. Mit der bergbaulichen Freigabe<br />

konnte die Planung und Erschließung des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes „Hinter dem<br />

Krepp“ erfolgen. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde am 05.02.1990 rechtskräftig.<br />

Im Laufe der Jahre ergaben sich aus der realen Nutzung verschiedene Änderungen am Bebauungsplan.<br />

1. Änderung (29.04.1991):<br />

� Erweiterung des Baufensters im Bereich Geranienstraße 1 zur Errichtung eines zusätzlichen<br />

Einzelgebäudes<br />

� Dingliche Sicherung eines Abwasserkanals der AVS<br />

� Festsetzung des östlich angrenzenden, bisher als Grünfläche ausgewiesenen Geländes<br />

als öffentliche Grünfläche auf einer Tiefe bis zu 20,0 m.<br />

2. Änderung (11.03.1996):<br />

� Ersetzung der Baugrenzen der zu den Straßen orientierten Grenzgiebel der Hausgruppen<br />

östlich der Schillerstraße sowie des Wacholderweges durch eine zwingende<br />

Baulinie (Bereich der Garagenrückseiten)<br />

3. Änderung (09.01.1997):<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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