Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />
� Regelung der Zulässigkeit der Anlage von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen<br />
� Unzulässigkeit der Errichtung von Stellplätzen im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen<br />
der Straßen sowie der Fußwege<br />
� Wasserdurchlässige Anlage von Stellplatzflächen zur Verbesserung der Entwässerung<br />
Aufgrund der realen Entwicklung der letzten Jahre wird es als vertretbar erachtet, dass auf<br />
den ausgewiesenen Stellplatzflächen im Bereich der Reihenhausbebauung innerhalb des<br />
Plangebietes (Schillerstraße, Wacholderweg, Asternweg) Überdachungen (Carports) ermöglicht<br />
werden. Garagen sollen weiterhin nicht zulässig sein.<br />
Das grundlegende Ziel dieser Änderung des Bebauungsplanes ist es daher, auf die durch<br />
die reale Entwicklung entstandenen Bedürfnisse bezüglich der Stellplatzflächen zu reagieren<br />
und das Parken im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu zu regeln.<br />
Weitere Änderungen sind:<br />
� Aufnahme von Teilen des Bebauungsplangebietes „Hinter dem Krepp 1. Bauabschnitt“<br />
im Bereich des Asterweges, da dazugehörige Restfläche aus dem Bebauungsplan<br />
„Hinter dem Krepp 2. Bauabschnitt“ (Teil eines ehemals geplanten Wendehammers)<br />
nicht genutzt und eindeutig zugeordnet werden konnte<br />
� Aufnahme der bisher separat festgesetzten örtlichen Bauvorschriften zu den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes<br />
1.1.3 „Hinter dem Krepp“<br />
Nach Ende des untertägigen Kohleabbaus Ende der 80er Jahre bot es sich an, die Flächen<br />
für eine dringend benötigte Siedlungstätigkeit zu verwenden. Mit der bergbaulichen Freigabe<br />
konnte die Planung und Erschließung des 2. Bauabschnittes des Wohngebietes „Hinter dem<br />
Krepp“ erfolgen. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde am 05.02.1990 rechtskräftig.<br />
Im Laufe der Jahre ergaben sich aus der realen Nutzung verschiedene Änderungen am Bebauungsplan.<br />
1. Änderung (29.04.1991):<br />
� Erweiterung des Baufensters im Bereich Geranienstraße 1 zur Errichtung eines zusätzlichen<br />
Einzelgebäudes<br />
� Dingliche Sicherung eines Abwasserkanals der AVS<br />
� Festsetzung des östlich angrenzenden, bisher als Grünfläche ausgewiesenen Geländes<br />
als öffentliche Grünfläche auf einer Tiefe bis zu 20,0 m.<br />
2. Änderung (11.03.1996):<br />
� Ersetzung der Baugrenzen der zu den Straßen orientierten Grenzgiebel der Hausgruppen<br />
östlich der Schillerstraße sowie des Wacholderweges durch eine zwingende<br />
Baulinie (Bereich der Garagenrückseiten)<br />
3. Änderung (09.01.1997):<br />
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