Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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24 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />
M1: Alle Stellplätze und deren Zufahrten sowie sonstige Wege und Zugänge sind aus Grünen<br />
der Grundwassererneuerung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wasserdurchlässig zu befestigen.<br />
Erklärung / Begründung<br />
Durch die wasserdurchlässige Befestigung kann zumindest ein Teil der Bodenfunktionen<br />
aufrechterhalten werden und somit die Auswirkungen auf Wasser und Boden vermindert<br />
werden.<br />
Die Problematik der Entwässerung im Bereich des Sammlers der Geranienstraße verschlechtert<br />
sich somit nicht.<br />
Festsetzung<br />
5.4.2 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines<br />
Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenen<br />
Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Siehe Plan, hier: Leitungsrecht für Zugänglichkeit des Abwasserkanals<br />
Festsetzung<br />
5.4.3 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB, § 8 BNatSchG)<br />
M2: Die gekennzeichnete Fläche östlich der Tennishalle ist mit einer dichten, standortgerechten<br />
Bepflanzung aus einheimischen Bäumen und Sträuchern zu versehen und zu unterhalten.<br />
M3: Die Bäume und Sträucher im Bereich der Straßenräume sowie auf den die Fußwege<br />
begleitenden öffentlichen Grünstreifen sind sinngemäß, wie in der Planzeichnung dargestellt,<br />
zu pflanzen.<br />
M4: siehe Bereich allgemeines Wohngebiet südöstlich der Schillerstraße<br />
Alle nicht überfahrbaren Grundstücksflächen, die nicht für Zufahrten und Nebenanlagen benötigt<br />
werden, sind intensiv zu begrünen. Hierzu sind folgende Anpflanzungen vorzunehmen:<br />
Pro 100 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche ist ein Laubbaum- oder Obstbaumhochstamm<br />
gemäß Pflanzliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
Auf der Fläche zum Erhalt sind bestehende Gehölze zu erhalten. Ausfallende Gehölze sind<br />
durch standortgerechte Arten gemäß Pflanzliste zu ergänzen.<br />
M5: siehe Bereich allgemeines Wohngebiet südlichöstlich der Schillerstraße<br />
Die Fläche zum Anpflanzen am südlichen Rand des Planungsgebietes ist mit standortgerechten<br />
Gehölzen gemäß Pflanzliste einzugrünen. Die Gehölze sind im Abstand von 1,50 m<br />
x 1,50 m zu pflanzen. Im Bereich unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen sind nur<br />
flachwurzelnde Bäume und Sträucher zu verwenden.<br />
Für alle Pflanzungen sind nur einheimische Bäume und Sträucher sowie einheimische Obstbaumhochstämme<br />
zu verwenden. Eine Auswahl geeigneter standortgerechter Gehölze stellt<br />
die im Folgenden aufgeführte Liste beispielhaft dar:<br />
Pflanzliste Bäume und Sträucher:<br />
Stieleiche Traubeneiche<br />
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