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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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24 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />

M1: Alle Stellplätze und deren Zufahrten sowie sonstige Wege und Zugänge sind aus Grünen<br />

der Grundwassererneuerung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wasserdurchlässig zu befestigen.<br />

Erklärung / Begründung<br />

Durch die wasserdurchlässige Befestigung kann zumindest ein Teil der Bodenfunktionen<br />

aufrechterhalten werden und somit die Auswirkungen auf Wasser und Boden vermindert<br />

werden.<br />

Die Problematik der Entwässerung im Bereich des Sammlers der Geranienstraße verschlechtert<br />

sich somit nicht.<br />

Festsetzung<br />

5.4.2 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines<br />

Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenen<br />

Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Siehe Plan, hier: Leitungsrecht für Zugänglichkeit des Abwasserkanals<br />

Festsetzung<br />

5.4.3 Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB, § 8 BNatSchG)<br />

M2: Die gekennzeichnete Fläche östlich der Tennishalle ist mit einer dichten, standortgerechten<br />

Bepflanzung aus einheimischen Bäumen und Sträuchern zu versehen und zu unterhalten.<br />

M3: Die Bäume und Sträucher im Bereich der Straßenräume sowie auf den die Fußwege<br />

begleitenden öffentlichen Grünstreifen sind sinngemäß, wie in der Planzeichnung dargestellt,<br />

zu pflanzen.<br />

M4: siehe Bereich allgemeines Wohngebiet südöstlich der Schillerstraße<br />

Alle nicht überfahrbaren Grundstücksflächen, die nicht für Zufahrten und Nebenanlagen benötigt<br />

werden, sind intensiv zu begrünen. Hierzu sind folgende Anpflanzungen vorzunehmen:<br />

Pro 100 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche ist ein Laubbaum- oder Obstbaumhochstamm<br />

gemäß Pflanzliste zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

Auf der Fläche zum Erhalt sind bestehende Gehölze zu erhalten. Ausfallende Gehölze sind<br />

durch standortgerechte Arten gemäß Pflanzliste zu ergänzen.<br />

M5: siehe Bereich allgemeines Wohngebiet südlichöstlich der Schillerstraße<br />

Die Fläche zum Anpflanzen am südlichen Rand des Planungsgebietes ist mit standortgerechten<br />

Gehölzen gemäß Pflanzliste einzugrünen. Die Gehölze sind im Abstand von 1,50 m<br />

x 1,50 m zu pflanzen. Im Bereich unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen sind nur<br />

flachwurzelnde Bäume und Sträucher zu verwenden.<br />

Für alle Pflanzungen sind nur einheimische Bäume und Sträucher sowie einheimische Obstbaumhochstämme<br />

zu verwenden. Eine Auswahl geeigneter standortgerechter Gehölze stellt<br />

die im Folgenden aufgeführte Liste beispielhaft dar:<br />

Pflanzliste Bäume und Sträucher:<br />

Stieleiche Traubeneiche<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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