Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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22 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />
Festsetzung<br />
Hier: Straßenverkehrsfläche<br />
Die Schiller-, Geranien- und Rosenstraße werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.<br />
Hier: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Wohnwege, Fußwege)<br />
Die Narzissenstraße, der Holunder-, Ginster-, Aster- und Wacholderweg sowie die Seitenarme,<br />
der Rosen-, der Geranien- und Schillerstraße und die internen Wegesysteme einschließlich<br />
der Fußwege westlich des Wacholderweges bzw. südlich und östlich des Spielplatzes an<br />
der Geranienstraße werden als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter<br />
Bereich gemäß StVO) festgesetzt.<br />
5.3 Ver- und Entsorgung<br />
5.3.1 Allgemeine Konzeption<br />
Die Versorgung des Planungsgebietes mit Wasser und Energie ist sicherzustellen und mit<br />
den entsprechenden Versorgungsträgern abzuklären. Ebenso ist eine schadlose und umweltschonende<br />
Beseitigung der anfallenden Abwässer zu gewährleisten.<br />
Abwasser / Entwässerung<br />
Träger der Abwasserentsorgung ist das Abwasserwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>. Um den<br />
Vorgaben des § 49 SWG zu entsprechen, werden die anfallenden unbelasteten Niederschlagswasser<br />
des Plangebietes in einen südlich verlaufenden Graben abgeleitet zum Salbach,<br />
der letztendlich in den Köllerbach entwässert. Die übrigen Schmutzwässer können das<br />
vorhandenen Mischkanalsystem, welches das Plangebiet direkt tangiert, entsorgt werden.<br />
Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer erfordert nach § 7 WHG, eine wasserrechtliche<br />
Genehmigung. Sie ist gesondert bei der unteren Wasserschutzbehörde des<br />
Stadtverbandes Saarbrücken zu beantragen.<br />
Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung erfolgt aus dem bestehenden Netz.<br />
Gasversorgung<br />
Für die Gasversorgung ist die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Heusweiler</strong> GmbH zuständig. Der Gasanschluss<br />
erfolgt über das bestehende Netz.<br />
Stromversorgung<br />
Träger der Stromversorgung ist die energis GmbH. Diese stellt die Stromversorgung aus<br />
dem Ortsnetz sicher.<br />
5.3.2 Festsetzungen zur Umsetzung der Ver- und Entsorgungskonzeption<br />
Versorgungsflächen, Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12,<br />
14 und § 6 BauGB)<br />
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