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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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22 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />

Festsetzung<br />

Hier: Straßenverkehrsfläche<br />

Die Schiller-, Geranien- und Rosenstraße werden als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.<br />

Hier: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Wohnwege, Fußwege)<br />

Die Narzissenstraße, der Holunder-, Ginster-, Aster- und Wacholderweg sowie die Seitenarme,<br />

der Rosen-, der Geranien- und Schillerstraße und die internen Wegesysteme einschließlich<br />

der Fußwege westlich des Wacholderweges bzw. südlich und östlich des Spielplatzes an<br />

der Geranienstraße werden als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter<br />

Bereich gemäß StVO) festgesetzt.<br />

5.3 Ver- und Entsorgung<br />

5.3.1 Allgemeine Konzeption<br />

Die Versorgung des Planungsgebietes mit Wasser und Energie ist sicherzustellen und mit<br />

den entsprechenden Versorgungsträgern abzuklären. Ebenso ist eine schadlose und umweltschonende<br />

Beseitigung der anfallenden Abwässer zu gewährleisten.<br />

Abwasser / Entwässerung<br />

Träger der Abwasserentsorgung ist das Abwasserwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>. Um den<br />

Vorgaben des § 49 SWG zu entsprechen, werden die anfallenden unbelasteten Niederschlagswasser<br />

des Plangebietes in einen südlich verlaufenden Graben abgeleitet zum Salbach,<br />

der letztendlich in den Köllerbach entwässert. Die übrigen Schmutzwässer können das<br />

vorhandenen Mischkanalsystem, welches das Plangebiet direkt tangiert, entsorgt werden.<br />

Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer erfordert nach § 7 WHG, eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung. Sie ist gesondert bei der unteren Wasserschutzbehörde des<br />

Stadtverbandes Saarbrücken zu beantragen.<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt aus dem bestehenden Netz.<br />

Gasversorgung<br />

Für die Gasversorgung ist die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Heusweiler</strong> GmbH zuständig. Der Gasanschluss<br />

erfolgt über das bestehende Netz.<br />

Stromversorgung<br />

Träger der Stromversorgung ist die energis GmbH. Diese stellt die Stromversorgung aus<br />

dem Ortsnetz sicher.<br />

5.3.2 Festsetzungen zur Umsetzung der Ver- und Entsorgungskonzeption<br />

Versorgungsflächen, Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12,<br />

14 und § 6 BauGB)<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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