Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2.BA 25<br />
Rotbuche<br />
Hainbuche<br />
Feldahorn<br />
Bergahorn<br />
Spitzahorn<br />
Sommerlinde<br />
Winterlinde<br />
Salweide<br />
Walnuss<br />
Pflanzqualitäten:<br />
Hochstämme: 3xv, StU: 12-14 cm<br />
Verpflanzte Sträucher: 2xv, Höhe 60 – 100 cm<br />
Eberersche<br />
Schlehe<br />
Schwarzer Holunder<br />
Hasel<br />
Weißdorn<br />
Hundsrose<br />
Traubenkirsche<br />
Einheitliche Obstbaumsorten<br />
Erfolgte Anpflanzungen unterliegen der Bindung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB<br />
Erklärung / Begründung<br />
Die Ein- und Durchgrünung des Plangebietes durch Gehölzstrukturen ist eine der wichtigsten<br />
grünordnerischen Maßnahmen zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie zum<br />
Ausgleich des Naturhaushaltes.<br />
Die Ein- und Durchgrünung des Plangebietes erfüllt sowohl ökologische als auch gestalterische<br />
Funktionen. So wird durch den Erhalt und die Neupflanzung von Gehölzstrukturen der<br />
Biotopverbund innerhalb des Planungsgebietes gestärkt. Die Gehölze schaffen einen strukturreichen<br />
Landschaftsrand und damit eine Verzahnung zwischen Plangebiet und angrenzender<br />
Landschaft. Alle Gehölzstrukturen haben außerdem folgende ökologische Funktionen<br />
gemeinsam:<br />
� Ausfilterung von Luftschadstoffen<br />
� Verbesserung des Mikroklimas durch Beschattung und Transpirationskühlung<br />
� Ökologische Bereicherung durch Gewährung von Deckung, Brutraum und Nahrung<br />
für die Tierwelt<br />
Standortgerechte, einheimische Arten sind i.d.R. wüchsiger und weniger anfällig gegenüber<br />
Schädlingen und Krankheiten als Exoten. Als Lebensraum für die einheimische Tierwelt sind<br />
sie außerdem wertvoller.<br />
Durch die Pflanzqualitäten werden Mindeststandards für die anzupflanzenden Gehölze vorgegeben,<br />
um die beabsichtigten Wirkungen schnellstmöglich zu erzielen.<br />
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