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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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20 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA<br />

Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)<br />

Festsetzung<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9 BauNVO wird festgesetzt, dass im –WR1-, -<br />

WA1- Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen.<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9 BauNVO wird festgesetzt, dass im –WA2-<br />

und –WA3- die Wohngebäude zwei Wohnungen haben müssen.<br />

Erklärung/Begründung<br />

Mit dieser Festsetzung soll in diesen Teilbereichen das städtebauliche Ziel einer einheitlichen<br />

Gebietsstruktur erreicht werden. Es existiert im –WA2- ein Solitärgebäude, das die umliegende<br />

Bestandsbebauung sinn- und maßvoll ergänzt. Eine höhere Wohnungsdichte würde<br />

insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung des ruhenden Verkehrs unweigerlich zu<br />

Problemen führen. Erfahrungsgemäß werden viele Fahrzeuge nicht auf dem Grundstück<br />

sondern im öffentlichen Straßenraum abgestellt. Dies würde hier jedoch zu erheblichen<br />

Problemen für den fließenden Verkehr führen, was nicht hingenommen werden kann.<br />

5.2 Verkehr<br />

5.2.1 Verkehrserschließung<br />

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das innerörtliche Straßennetz erfolgt über<br />

die Rosen-, Geranie-, Narzissen-, Schubert-, Lortzing- sowie Schillerstraße. Unmittelbar<br />

nördlich des Plangebietes verläuft die Saarlouiser Straße (Landesstraße 141, 1. Ordnung),<br />

die das Plangebiet tangiert. Diese ermöglichte neben der direkten Verbindung in das Ortszentrum<br />

<strong>Heusweiler</strong>s eine überörtliche Anbindung Richtung Saarwellingen sowie im Westen<br />

an die Autobahnanschlussstelle Schwalbach / Schwarzenholz (BAB 8). Die Straßen sind in<br />

funktionaler und technischer Hinsicht in einem guten Zustand. Die direkte Nähe zur Landesstrasse<br />

führt zu einer schnellen Erreichbarkeit des Wohngebietes aus allen Richtungen und<br />

für alle Verkehrsteilnehmer.<br />

Vor allem die Schiller- und Geranienstraße bilden innerhalb des Wohngebietes Sammelstraßen<br />

für die einzelnen Wohnstraßen, die hier als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(„Wohnwege“) festgesetzt sind. Letztere erschließen die einzelnen Wohngebietsteilbereiche<br />

und ermöglichen die verkehrstechnische Erschließung der einzelnen Grundstücke.<br />

Darüber hinaus existieren mehrere reine Fuß- und Radwege. Diese stellen direkte Verbindungen<br />

zwischen den einzelnen Teilbereichen her und binden gerade im Süden, im Bereich<br />

der Wiesen entlang des Salbaches, fußläufige Verbindungen mit dem Ortsteil Niedersalbach<br />

her.<br />

Im Bereich der Schiller- sowie der Saarlouiser Straße existieren Bushaltestellen. Diese sind<br />

ohne weiteres fußläufig zu erreichen. In etwa 400-600 m Entfernung liegt des Weiteren im<br />

Osten im Bereich des Schulzentrums eine Haltestelle der Saarbahn, die eine direkte Verbindung<br />

nach Saarbrücken bzw. zukünftig nach Lebach ermöglicht. Diese Haltestelle liegt fußläufig<br />

noch in akzeptabler Entfernung.<br />

Das im Bebauungsplan angewandte „abgestufte Erschließungssystem“ ermöglicht eine weitgehende<br />

Verkehrsberuhigung im größten Teil des Wohngebietes. Das Erschließungssystem<br />

besteht aus:<br />

� Sammelstraßen mit Funktionstrennung der Verkehrsarten,<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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