Begruendung - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2.BA 5<br />
1. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> möchte den rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter dem Krepp“ 2.<br />
BA im Ortsteil Niedersalbach zum neunten Mal ändern.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Heusweiler</strong> hat daher am __.__.____ den Beschluss zur Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA gefasst. Der Änderungsbereich betrifft den kompletten<br />
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes.<br />
Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung<br />
mbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken – beauftragt.<br />
1.1 Ziele und Zweck der Planung<br />
1.1.1 Notwendigkeit der Planung<br />
Im seit 05.02.1990 rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter dem Krepp“ 2. Bauabschnitt waren<br />
Garagen und Stellplätze bisher nur auf den ausgewiesenen Flächen, sowie innerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. So sind im Bereich der Köpfe der Reihenhausbebauung<br />
entlang der Schillerstraße bzw. des Wacholderweges und des Asternweges entsprechende<br />
Garagen, die den Eigentümern der Reihenhäuser gehören, und nicht überdachte<br />
Stellplätze vorgesehen, da in den Wohnwegen selbst nicht geparkt werden darf.<br />
Die reale Nutzung ergab aber, dass dennoch unerlaubtes Parken in den Wohnwegen im<br />
Bereich der Vorgärten überhand genommen hat. Gründe mögen im verstärkten PKW-<br />
Aufkommen liegen. Damit widerspricht die Nutzung den Grundzügen der Planung, die hier<br />
autofreie Wohnwege vorsieht.<br />
Auch im Bereich der anderen Straßen (Einzel- und Doppelhausbebauung) sind Garagen und<br />
Stellplätze zwingend nur innerhalb der gekennzeichneten Grundstücksfläche zulässig. Dennoch<br />
ergab auch hier die reale Nutzung, dass Vorgartenflächen als PKW-Abstellplatz befestigt<br />
wurden. Einige der öffentlich gewidmeten, nicht überdachten Stellplätze im Bereich der<br />
Reihenhausbebauung wurden an Hauseigentümer zur privaten Nutzung veräußert. Es gibt<br />
aber weiterhin Intentionen Stellplatzflächen zu erwerben.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass weitere Stellplatzflächen einschließlich des Baus von Carports<br />
ohne Genehmigung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichten wurden, besteht<br />
die Gefahr, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Dadurch könnten die festgesetzten<br />
öffentlichen Parkbuchten mit den dazugehörigen Pflanzinseln und Straßenbäumen verloren<br />
gehen.<br />
Es besteht also dringender Handlungsbedarf, das Parken neu zu regeln.<br />
1.1.2 Ziele<br />
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA sollen zum einen das<br />
Problem Parken in diesem Wohngebiet gelöst werden, zum anderen die bisherigen acht Änderungen<br />
am Bebauungsplan zusammengestellt werden.<br />
Die Änderungen sehen wie folgt aus:<br />
� Überdachungen innerhalb der gekennzeichneten Stellplatzflächen sind zulässig<br />
� Wegfall der Stellplatzfläche beim Grundstück Schillerstraße 54, Zuordnung zum Reinen<br />
Wohngebiet<br />
ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com