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Begruendung - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> – 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2.BA 5<br />

1. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> möchte den rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter dem Krepp“ 2.<br />

BA im Ortsteil Niedersalbach zum neunten Mal ändern.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Heusweiler</strong> hat daher am __.__.____ den Beschluss zur Änderung des<br />

Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA gefasst. Der Änderungsbereich betrifft den kompletten<br />

Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes.<br />

Mit den Planungsarbeiten wurde die ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung<br />

mbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken – beauftragt.<br />

1.1 Ziele und Zweck der Planung<br />

1.1.1 Notwendigkeit der Planung<br />

Im seit 05.02.1990 rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter dem Krepp“ 2. Bauabschnitt waren<br />

Garagen und Stellplätze bisher nur auf den ausgewiesenen Flächen, sowie innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. So sind im Bereich der Köpfe der Reihenhausbebauung<br />

entlang der Schillerstraße bzw. des Wacholderweges und des Asternweges entsprechende<br />

Garagen, die den Eigentümern der Reihenhäuser gehören, und nicht überdachte<br />

Stellplätze vorgesehen, da in den Wohnwegen selbst nicht geparkt werden darf.<br />

Die reale Nutzung ergab aber, dass dennoch unerlaubtes Parken in den Wohnwegen im<br />

Bereich der Vorgärten überhand genommen hat. Gründe mögen im verstärkten PKW-<br />

Aufkommen liegen. Damit widerspricht die Nutzung den Grundzügen der Planung, die hier<br />

autofreie Wohnwege vorsieht.<br />

Auch im Bereich der anderen Straßen (Einzel- und Doppelhausbebauung) sind Garagen und<br />

Stellplätze zwingend nur innerhalb der gekennzeichneten Grundstücksfläche zulässig. Dennoch<br />

ergab auch hier die reale Nutzung, dass Vorgartenflächen als PKW-Abstellplatz befestigt<br />

wurden. Einige der öffentlich gewidmeten, nicht überdachten Stellplätze im Bereich der<br />

Reihenhausbebauung wurden an Hauseigentümer zur privaten Nutzung veräußert. Es gibt<br />

aber weiterhin Intentionen Stellplatzflächen zu erwerben.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass weitere Stellplatzflächen einschließlich des Baus von Carports<br />

ohne Genehmigung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichten wurden, besteht<br />

die Gefahr, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Dadurch könnten die festgesetzten<br />

öffentlichen Parkbuchten mit den dazugehörigen Pflanzinseln und Straßenbäumen verloren<br />

gehen.<br />

Es besteht also dringender Handlungsbedarf, das Parken neu zu regeln.<br />

1.1.2 Ziele<br />

Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter dem Krepp“ 2. BA sollen zum einen das<br />

Problem Parken in diesem Wohngebiet gelöst werden, zum anderen die bisherigen acht Änderungen<br />

am Bebauungsplan zusammengestellt werden.<br />

Die Änderungen sehen wie folgt aus:<br />

� Überdachungen innerhalb der gekennzeichneten Stellplatzflächen sind zulässig<br />

� Wegfall der Stellplatzfläche beim Grundstück Schillerstraße 54, Zuordnung zum Reinen<br />

Wohngebiet<br />

ARGUSconcept – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 16 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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