05.02.2013 Aufrufe

VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.1.2 Erbschaftsteuerliche Behandlung (§ 23 ErbStG) <strong>de</strong>s<br />

Zuwendungsnießbrauchs<br />

= steuerpflichtiger Erwerb von To<strong>de</strong>s wegen o<strong>de</strong>r unter<br />

leben<strong>de</strong>n<br />

a) Die erbst´liche Behandlung <strong>de</strong>s Nießbrauches als Nutzungs-, Dul-<br />

dungsauflage richtet sich nach §§ 7,23 ErbStG.<br />

b) Keine Begünstigung <strong>de</strong>r §§ 13 a, b, 19a ErbStG, da <strong>de</strong>r Zuwen-<br />

dungsnießbraucher nur ein Nutzungsrecht an einem Betrieb und<br />

kein begünstigtes Betriebsvermögen erhält.<br />

c) Die Bewertung <strong>de</strong>s Nießbrauches erfolgt nach <strong>de</strong>n §§ 13-16<br />

BewG.<br />

Jahreswert (§ 15 BewG) x Vervielfältigter = Kapitalwert<br />

(lebenslänglich<br />

= Sterbetafel)<br />

Jahreswert (§ 15 BewG) x Vervielfältigter = Kapitalwert<br />

(zeitl. beschränkt<br />

= Anlage 9a)<br />

Maximaler Jahreswert =<br />

Jahreswert bei Aktiengesellschaft = tatsächlich ausgeschütteter<br />

Gewinn<br />

Steuerwert <strong>de</strong>r nießbrauchsbelasteten Sache<br />

18,6<br />

Jahreswert bei GmbHs = ausschüttungsfähiger Gewinn<br />

Jahresgewinne = Prognoseentscheidung<br />

(§ 16 BewG)<br />

13/32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!