VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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kann, <strong>de</strong>m tatsächlichen Eigentümer gegenüber aber zum Wert-<br />
ersatz verpflichtet ist.<br />
d) Pflichtteilsproblematik<br />
Der Nießbrauch wird zivilrechtlich als Teilrückbehalt <strong>de</strong>s Eigentü-<br />
mers angesehen mit <strong>de</strong>r Folge, dass die 10-Jahresfrist <strong>de</strong>s § 2325<br />
Abs. 3 BGB nicht zu laufen beginnt, mit <strong>de</strong>r Folge, dass bei le-<br />
benslangen Vorbehaltsnießbrauch die Schenkungen von Pflichtteilsbe-<br />
rechtigten noch in voller Höhe als Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>s<br />
Pflichtteilsergänzungsanspruches beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
4. Ziele <strong>de</strong>r Nießbrauchsbestellung<br />
a) Versorgung <strong>de</strong>s Nießbrauchers<br />
b) Zuordnung <strong>de</strong>r Bestimmungs-, Kontrollrechte zum Nießbrauchers<br />
c) Verlagerung von Einkünften zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r est´lichen Belas-<br />
tung<br />
d) Min<strong>de</strong>rung von erbst´lichen Belastungen<br />
5. Anwendungsbereiche von Nießbrauchsbestellungen<br />
a) Unternehmensnachfolge<br />
b) Vermögen, das nicht unter § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG fällt nach<strong>de</strong>m<br />
hierfür die Möglichkeit <strong>de</strong>s erbschaft- und est´steuerbegünstigten<br />
Übertragung gegen wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Leistungen entfallen ist.<br />
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