VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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cc) Steuerlich sind somit die laufen<strong>de</strong>n Überschüsse aus <strong>de</strong>r Beteili-<br />
gung unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Afa <strong>de</strong>m Nießbraucher zuzurechnen.<br />
Gewinne aus <strong>de</strong>r Auflösung stiller Reserven sind vom Gesellschaf-<br />
ter zu versteuern. Laufen<strong>de</strong> Verluste kann <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
(Besteller) geltend machen, da er diese auch tragen muss, zumal<br />
das Recht <strong>de</strong>s Nießbrauchers nur auf Nutzungsziehungen beschränkt<br />
ist.<br />
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