VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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ca) Vollnießbrauch an OHG-Anteilen (Komplementärgesellschafts-<br />
anteilen) es ergeben sich Einschränkungen <strong>de</strong>r Nießbraucherbe-<br />
fugnisse hinsichtlich <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r Gesellschaftsrechte, durch die<br />
<strong>de</strong>r eigentliche Gesellschafter (unbeschränkte Haftung) persönlich in<br />
Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Dies insbeson<strong>de</strong>re unter <strong>de</strong>m Aspekt, dass es strittig ist, ob die<br />
Eintragung <strong>de</strong>s Nießbrauches im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgen kann.<br />
Bei OHGs / Komplementärstellung in KGs bleibt somit das Pro-<br />
blem <strong>de</strong>r unbeschränkten Haftung <strong>de</strong>s Gesellschafters im Außen-<br />
verhältnis trotz Nießbrauchsbestellung.<br />
cb) Voll- Nießbrauch an <strong>de</strong>r Beteiligung eines Kommanditisten<br />
hier kann man davon ausgehen, dass die Mitgliedschaftsrechte<br />
grundsätzlich von Nießbraucher ausgeübt wer<strong>de</strong>n können (s.<br />
auch BGH v. 3.7.1989 BGHZ 108, S. 107). Das betrifft:<br />
§ Stimmrechte mit Ausnahmen <strong>de</strong>rer, durch die die persönliche<br />
Haftung <strong>de</strong>s Bestellers bewirkt wird und <strong>de</strong>rer, durch die <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaftsvertrag geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise die<br />
Rechtstellung <strong>de</strong>s Kommanditisten beeinträchtigt wird.<br />
§ Kontroll- und Informationsrechts<br />
§ Erträge <strong>de</strong>r Beteiligung, d. h. Ansprüche auf <strong>de</strong>m gesell-<br />
schaftsvertraglichen entnahmefähigen Gewinne mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>s Gewinnes aus <strong>de</strong>r Auflösung stiller Reserven im Anlagever-<br />
mögen.<br />
Bei KGs haftet <strong>de</strong>r Nießbraucher nach h. M. nicht gegenüber Drit-<br />
ten, so dass eine Eintragung im HR zu unterbleiben hat.<br />
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