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VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

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ca) Vollnießbrauch an OHG-Anteilen (Komplementärgesellschafts-<br />

anteilen) es ergeben sich Einschränkungen <strong>de</strong>r Nießbraucherbe-<br />

fugnisse hinsichtlich <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r Gesellschaftsrechte, durch die<br />

<strong>de</strong>r eigentliche Gesellschafter (unbeschränkte Haftung) persönlich in<br />

Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Dies insbeson<strong>de</strong>re unter <strong>de</strong>m Aspekt, dass es strittig ist, ob die<br />

Eintragung <strong>de</strong>s Nießbrauches im Han<strong>de</strong>lsregister erfolgen kann.<br />

Bei OHGs / Komplementärstellung in KGs bleibt somit das Pro-<br />

blem <strong>de</strong>r unbeschränkten Haftung <strong>de</strong>s Gesellschafters im Außen-<br />

verhältnis trotz Nießbrauchsbestellung.<br />

cb) Voll- Nießbrauch an <strong>de</strong>r Beteiligung eines Kommanditisten<br />

hier kann man davon ausgehen, dass die Mitgliedschaftsrechte<br />

grundsätzlich von Nießbraucher ausgeübt wer<strong>de</strong>n können (s.<br />

auch BGH v. 3.7.1989 BGHZ 108, S. 107). Das betrifft:<br />

§ Stimmrechte mit Ausnahmen <strong>de</strong>rer, durch die die persönliche<br />

Haftung <strong>de</strong>s Bestellers bewirkt wird und <strong>de</strong>rer, durch die <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftsvertrag geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise die<br />

Rechtstellung <strong>de</strong>s Kommanditisten beeinträchtigt wird.<br />

§ Kontroll- und Informationsrechts<br />

§ Erträge <strong>de</strong>r Beteiligung, d. h. Ansprüche auf <strong>de</strong>m gesell-<br />

schaftsvertraglichen entnahmefähigen Gewinne mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Gewinnes aus <strong>de</strong>r Auflösung stiller Reserven im Anlagever-<br />

mögen.<br />

Bei KGs haftet <strong>de</strong>r Nießbraucher nach h. M. nicht gegenüber Drit-<br />

ten, so dass eine Eintragung im HR zu unterbleiben hat.<br />

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