VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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Grundlagen:<br />
§ Immobilienwertermittlungsverordnung BGBl. 2010, S. 639<br />
§ § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG<br />
§ § 198 BewG i. v. m. § 199 Abs. 1 BauGB<br />
ad) Korrektur <strong>de</strong>s Kapitalwertes wg. vorzeitigen Ablebens <strong>de</strong>s<br />
Nießbrauchsberechtigten (§ 14 Abs. 2 BewG)<br />
- Bei Erbfall <strong>de</strong>s Nießbrauchsberechtigten innerhalb von 10 Jahren<br />
nach Schenkung erfolgt eine Korrektur mit <strong>de</strong>r Folge, dass sich<br />
<strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s abgezogenen Nießbrauchs reduziert.<br />
- Nach Ablauf von 10 Jahren erfolgt keine Korrektur<br />
Ausweg (Strittig)<br />
Nießbrauch wird bereits bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Verkehrswertes<br />
durch Sachverständigengutachten abgezogen.<br />
Da das Gutachten aufgrund <strong>de</strong>s § 14 Abs. 2 BewG nicht geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, ergäbe sich bei vorzeitigem Ableben keine Korrektur<br />
(vgl. § 198 BewG und gleichlauten<strong>de</strong>m Erlass zur Bewertung von<br />
Grundstücken vom 05.05.2009 zu § 198 BewG).<br />
ae) Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer und Nießbrauch<br />
Kapitalwert <strong>de</strong>s Nießbrauches: Min<strong>de</strong>rt Schenkungsteuer<br />
Unterliegt <strong>de</strong>r GrerwSt<br />
(§ 3 Nr. 2 S. 2 GrerwStG)<br />
aber: Befreiungstatbestän<strong>de</strong> für Ehegatten/Kin<strong>de</strong>r<br />
nicht: für Nichte/Neffe und Geschwister<br />
somit: Schenkung- und Grerw.Steuer (Doppelbelastung)<br />
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