VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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d) Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit<br />
Nießbrauchsvorbehalt ist i. d. R. zulässig, da Geschäftsanteile / Akti-<br />
en nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung frei übertragbar und belastbar<br />
sind.<br />
Bei GmbHs ist <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag zu beachten, <strong>de</strong>r die Ge-<br />
nehmigung (§15 Abs. 5 GmbHG) o<strong>de</strong>r sonstige Voraussetzungen er-<br />
for<strong>de</strong>rlich machen kann.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r möglichen Varianten <strong>de</strong>s Nießbrauches und <strong>de</strong>r<br />
Rechtstellung <strong>de</strong>s Nießbrauches wird auf die Ausführungen zur<br />
Personengesellschaft verwiesen.<br />
Nießbraucher eines Geschäftsanteils steht <strong>de</strong>r Anspruch auf die<br />
vollen Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zu. Analog zu <strong>de</strong>n Aufführungen zur Personenge-<br />
sellschaft ist eine Übertragung auch <strong>de</strong>r Herrschaft- Mitverwal-<br />
tungsrechte auf <strong>de</strong>n Nießbraucher möglich.<br />
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