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VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

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d) Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit<br />

Nießbrauchsvorbehalt ist i. d. R. zulässig, da Geschäftsanteile / Akti-<br />

en nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung frei übertragbar und belastbar<br />

sind.<br />

Bei GmbHs ist <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag zu beachten, <strong>de</strong>r die Ge-<br />

nehmigung (§15 Abs. 5 GmbHG) o<strong>de</strong>r sonstige Voraussetzungen er-<br />

for<strong>de</strong>rlich machen kann.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r möglichen Varianten <strong>de</strong>s Nießbrauches und <strong>de</strong>r<br />

Rechtstellung <strong>de</strong>s Nießbrauches wird auf die Ausführungen zur<br />

Personengesellschaft verwiesen.<br />

Nießbraucher eines Geschäftsanteils steht <strong>de</strong>r Anspruch auf die<br />

vollen Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zu. Analog zu <strong>de</strong>n Aufführungen zur Personenge-<br />

sellschaft ist eine Übertragung auch <strong>de</strong>r Herrschaft- Mitverwal-<br />

tungsrechte auf <strong>de</strong>n Nießbraucher möglich.<br />

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