VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de
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c) Vorschläge zur vertraglichen Zuordnung von Rechten auf Er-<br />
werber und Nießbraucher:<br />
ca) Zuordnung <strong>de</strong>s Mitunternehmerrisikos zum<br />
- Gesellschafter = Nießbrauchbesteller = Erwerber<br />
- Ertrag aus <strong>de</strong>r Realisierung stiller Reserven und Geschäftswert<br />
- bei Gesamtveräußerung/Liquidation auch zur Übernahme von<br />
Verlusten verpflichtet<br />
- Nießbraucher = Veräußerer<br />
- gesellschaftsrechtlich entnahmefähiger Ertrag<br />
cb) Zuordnung <strong>de</strong>r Mitunternehmerinitiative zum<br />
- Gesellschafter = Nießbrauchbesteller = Erwerber<br />
o Stimmrecht bei Beschlüssen über Grundlagengeschäfte, au-<br />
ßergewöhnliche Geschäfte (Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gewinnbeteiligung<br />
über Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben, Liquidationsbeschlüsse,<br />
Veräußerungsbeschlüsse)<br />
o Info-, Kontrollrechte über die Beschlussgegenstän<strong>de</strong><br />
- Nießbraucher<br />
o Stimmrecht bei Beschlüssen über laufen<strong>de</strong> Angelegenhei-<br />
ten<br />
o Info-, Kontrollrechte zur Sicherung seines Fruchtzie-<br />
hungsrechtes<br />
o Zustimmungsrecht bei Maßnahmen, die das Nieß-<br />
brauchsrecht beeinträchtigen können (Liquidation, Veräuße-<br />
rung)<br />
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