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VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN GEGEN NIEßBRAUCH - Bwlc.de

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c) Vorschläge zur vertraglichen Zuordnung von Rechten auf Er-<br />

werber und Nießbraucher:<br />

ca) Zuordnung <strong>de</strong>s Mitunternehmerrisikos zum<br />

- Gesellschafter = Nießbrauchbesteller = Erwerber<br />

- Ertrag aus <strong>de</strong>r Realisierung stiller Reserven und Geschäftswert<br />

- bei Gesamtveräußerung/Liquidation auch zur Übernahme von<br />

Verlusten verpflichtet<br />

- Nießbraucher = Veräußerer<br />

- gesellschaftsrechtlich entnahmefähiger Ertrag<br />

cb) Zuordnung <strong>de</strong>r Mitunternehmerinitiative zum<br />

- Gesellschafter = Nießbrauchbesteller = Erwerber<br />

o Stimmrecht bei Beschlüssen über Grundlagengeschäfte, au-<br />

ßergewöhnliche Geschäfte (Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gewinnbeteiligung<br />

über Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben, Liquidationsbeschlüsse,<br />

Veräußerungsbeschlüsse)<br />

o Info-, Kontrollrechte über die Beschlussgegenstän<strong>de</strong><br />

- Nießbraucher<br />

o Stimmrecht bei Beschlüssen über laufen<strong>de</strong> Angelegenhei-<br />

ten<br />

o Info-, Kontrollrechte zur Sicherung seines Fruchtzie-<br />

hungsrechtes<br />

o Zustimmungsrecht bei Maßnahmen, die das Nieß-<br />

brauchsrecht beeinträchtigen können (Liquidation, Veräuße-<br />

rung)<br />

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